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  1. 6 A 10105/05.OVG - Gaszentralheizung; Edelstahlrohr; Reinigung; Schornsteinfeger
    Leitsatz: 1. Die in § 2 Abs. 1 Nr. 1 a KÜO begründete Pflicht des Grundstückseigentümers, die senkrechte Abgasleitung seiner Gaszentralheizung einer jährlichen Reinigung durch den zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister unterziehen zu lassen, ist aus Gründen der Feuersicherheit nicht stets und unter allen Umständen, sondern nur aufgrund der Feststellung eines spezifischen Reinigungsbedarfs geboten. 2. Im allgemeinen genügt es zur Gewährleistung der Betriebssicherheit, solche Anlagen einer regelmäßigen Kontrolle durch den Bezirksschornsteinfegermeister zu unterwerfen. 3. Zur Herstellung dieser Rechtslage bedarf es eines Tätigwerdens des Normgebers, weil die normierte Reinigungspflicht nicht im Weg der Auslegung in die an sich gebotene Pflichtenkombination (Anlagenüberwachung mit fakultativer Reinigung) umgedeutet werden kann.
    OVG Rheinland-Pfalz
    15.11.2005
  2. 6 A 11220/05.OVG - Eigenanteil der Gemeinde bei Ausbaumaßnahmen
    Leitsatz: 1. Im Straßenausbaubeitragsrecht muß der Gemeindeanteil den Vorteil widerspiegeln, den die Allgemeinheit im Verhältnis zur Gesamtheit der Anlieger durch eine Ausbaumaßnahme erlangt, wobei entscheidend auf die zahlenmäßige Relation der Verkehrsfrequenzen des Anliegerverkehrs einerseits und des Durchgangsverkehrs andererseits abzustellen ist (wie Urteil vom 20. August 1986, AS 20, 411 ). 2. Wenn das Verhältnis von Anlieger- und Durchgangsverkehr beim Fußgängerverkehr deutlich abweicht von dem entsprechenden Verhältnis beim Fahrverkehr, ist ein mehrstufiges Verfahren zur Ermittlung des Gemeindeanteils anzuwenden, das aus der zunächst gesonderten Bewertung einerseits des Fußgänger- und andererseits des Fahrverkehrs und einer sich anschließenden Zusammenführung der so gewonnenen Teilgemeindeanteile besteht. 3. Der Beurteilungsspielraum bei der Festlegung des Gemeindeanteils schließt eine geringe Bandbreite mehrerer vertretbarer Vorteilssätze ein, die nach oben und unten um nicht mehr als 5 % abweichen (wie Urteile vom 20. August 1986, AS 20, 411 ; und vom 20. August 2002, AS 30, 106 = KStZ 2003, 35). 4. Für folgende typische Fallgruppen beträgt der Gemeindeanteil regelmäßig: 25 % bei geringem Durchgangs-, aber ganz überwiegendem Anliegerverkehr, 35-45 % bei erhöhtem Durchgangs-, aber noch überwiegendem Anliegerverkehr, 55-65 % bei überwiegendem Durchgangsverkehr, 70 % bei ganz überwiegendem Durchgangs-, aber nur wenig Anliegerverkehr.
    OVG Rheinland-Pfalz
    15.12.2005
  3. OVG 2 B 7.05 - Offenlassung; GebBeitrG § 2 Abs. 1, § 6 Abs. 1, § 8 Abs. 1 und 2; GG Art. 14 Abs. 1 Satz 1, Art. 70 Abs. 1, Art. 80 Abs. 1 Satz 2, Art. 105, Art. 106; VvB Art. 64 Abs. 1 Satz 2 Baugebührenordnung; Verwaltungsgebühren; Gebührenzweck; Kostendeckung; Vorteilsabschöpfung; Ermächtigungsgrundlage; Bestimmtheitsanforderungender Gebührenzwecke; Wesentlichkeitstheorie; Abgrenzung zur Steuer; Baufreiheit; Funktionslosigkeit von Festsetzungen
    Leitsatz: 1. Eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für den Erlaß von Gebührenordnungen muß den Zweck der Gebührenerhebung abschließend nennen. Ein hinsichtlich des Gebührenzwecks "offener" Tatbestand kann aus verfassungsrechtlichen Gründen keine hinreichende Ermächtigungsgrundlage für die Verfolgung weiterer Gebührenzwecke auf Rechtsverordnungsebene sein. 2. Zu den Bestimmtheitsanforderungen an eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für die Erhebung von Befreiungsgebühren.
    OVG Berlin
    22.06.2005
  4. 5 U 73/05 - Verwertungskündigung wegen Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft; erheblicher Nachteil bei Verkauf der vermietet erworbenen Eigentumswohnung; Grundstücksverkauf; Verkehrswert
    Leitsatz: 1. Das Interesse einer Erbengemeinschaft, sich aus pragmatischen Gründen auseinanderzusetzen und deshalb eine ererbte Eigentumswohnung zu veräußern, rechtfertigt für sich allein keine Kündigung i. S. von § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB. 2. Wird eine Eigentumswohnung im Wege des Erbgangs in vermietetem Zustand von den Erben erworben, so ist für die Bewertung der Frage, ob eine Kündigung zur Ermöglichung der Verwertung gerechtfertigt ist, weil ansonsten ein erheblicher Verwertungsverlust entsteht, auf den Wert der Wohnung in vermietetem Zustand abzustellen. 3. Wird gekündigt, weil mit einer Wohnung in vermietetem Zustand ein erheblich geringerer Erlös zu erzielen ist als bei einer Veräußerung in unvermietetem Zustand, so ist der Nachteil an Hand der Marktverhältnisse konkret nachzuweisen.
    OLG Stuttgart
    26.09.2005
  5. 2 U 3706/04 - Nichtiger Schuldbeitritt im Gewerbemietrecht bei wirtschaftlich sinnloser, ruinöser Verpflichtung
    Leitsatz: Ein Schuldbeitritt zu aufgelaufenen Mietrückständen für ein von einem Ehepartner angemietetes Ladengeschäft ist nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig, wenn es sich um eine wirtschaftlich sinnlose, ruinöse Verpflichtung handelt. Es wird widerleglich vermutet, daß der Ehegatte diese Verpflichtung allein aus emotionaler Verbundenheit mit dem Hauptschuldner übernommen hat und der Vermieter dies in sittlich anstößiger Weise ausgenutzt hat (Übertragung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu Bürgschaften bzw. Schuldbeitritten zur Sicherung von [Geschäfts-] Krediten des anderen Ehegatten). (Leitsatz der Redaktion)
    OLG Nürnberg
    24.02.2005
  6. 32 Wx 002/05 - Unkontrollierte Videoüberwachung von Gemeinschaftsflächen
    Leitsatz: 1. Eine Rechtsbeschwerde, die an das Bayerische Oberste Landesgericht dressiert und bei der allgemeinen Einlaufstelle der Justizbehörden eingelegt worden ist, ist zu diesem Zeitpunkt nur bei dem Bayerischen Obersten Landesgericht eingegangen. Wenn die Weiterleitung an das seit 1. Januar 2005 zuständige Oberlandesgericht innerhalb der Beschwerdefrist an behördeninternen Vorgängen scheitert, so liegt eine unverschuldete Fristversäumung vor. 2. Ein Eigentümerbeschluß, der die dauernde, unkontrollierte Videoüberwachung von Flächen, die im Gemeinschaftseigentum stehen, durch einen der Wohnungseigentümer verbietet, entspricht in der Regel einer ordnungsmäßigen Verwaltung.
    OLG München
    11.03.2005
  7. 32 Wx 015/05 - Ausweisung der Instandhaltungsrücklage unter "Ausgaben"
    Leitsatz: Es begegnet im Allgemeinen keinen Bedenken, in Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan die Position "Zuführung zur Instandhaltungsrücklage" unter der Rubrik "Ausgaben" und nicht gesondert auszuweisen.
    OLG München
    05.04.2005
  8. 32 Wx 27/05 - Einhaltung von Beschwerdefristen in Wohnungseigentumsverfahren
    Leitsatz: Ein Rechtsanwalt muß zur Einhaltung von Beschwerdefristen in Wohnungseigentumsverfahren die allgemeine Anweisung erteilen, daß zuerst eine Eintragung im Fristenkalender zu erfolgen hat, bevor ein entsprechender Erledigungsvermerk in den Handakten angebracht wird, und die Befolgung dieser Anweisung auch stichprobenartig überprüfen.
    OLG München
    26.04.2005
  9. 34 Wx 008/05 - Nutzung einer Ferienwohnanlage
    Leitsatz: Schreibt die Gemeinschaftsordnung für die Nutzung einer Ferienwohnanlage vor, daß die mit Schwimmbad und Solarium ausgestatteten Räume eines Teileigentums nur im Zusammenhang mit dem Betrieb der Ferienwohnanlage genutzt werden dürfen, ist es dem Teileigentümer nicht gestattet, den Gästen seines in der Nachbarschaft gelegenen Hotelbetriebs die Bädereinrichtung in der Ferienwohnanlage zur Verfügung zu stellen.
    OLG München
    23.03.2005
  10. 10 U 199/03 - Vermieterpfandrecht und Schloßauswechselung
    Leitsatz: Der Vermieter ist nicht berechtigt, sein Pfandrecht durch Austausch der Türschlösser durchzusetzen.
    OLG Karlsruhe
    11.02.2005