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Urteil Ausweisung der Instandhaltungsrücklage unter "Ausgaben"
Schlagworte
Ausweisung der Instandhaltungsrücklage unter "Ausgaben"
Leitsatz
Es begegnet im Allgemeinen keinen Bedenken, in Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan die Position "Zuführung zur Instandhaltungsrücklage" unter der Rubrik "Ausgaben" und nicht gesondert auszuweisen.
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