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Urteil Einhaltung von Beschwerdefristen in Wohnungseigentumsverfahren
Schlagworte
Einhaltung von Beschwerdefristen in Wohnungseigentumsverfahren
Leitsatz
Ein Rechtsanwalt muß zur Einhaltung von Beschwerdefristen in Wohnungseigentumsverfahren die allgemeine Anweisung erteilen, daß zuerst eine Eintragung im Fristenkalender zu erfolgen hat, bevor ein entsprechender Erledigungsvermerk in den Handakten angebracht wird, und die Befolgung dieser Anweisung auch stichprobenartig überprüfen.
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