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  1. 8 U 163/05 - Verwirkung
    Leitsatz: 1. Für eine Verwirkung ist um so seltener Raum, je kürzer die Verjährungsfrist ist; bei Mietzinsansprüchen kann eine Verwirkung vor Ablauf der Verjährungsfrist nur aus ganz besonderen Gründen angenommen werden. 2. Die bloße Untätigkeit auf seiten des Berechtigten und des Verpflichteten ist grundsätzlich nicht geeignet, das Umstandsmoment der Verwirkung auszufüllen. 3. Die vom Mieter behauptete Nichtbildung von Rücklagen stellt keine Vermögensdisposition dar, die zwingend erkennen läßt, daß sich der Mieter darauf eingerichtet hat, daß der Vermieter den Anspruch nicht mehr geltend machen werde.
    KG
    19.12.2005
  2. V ZR 230/04 - Kosten des ausgeschiedenen Beklagten
    Leitsatz: 1. Nach der Übernahme des Rechtsstreits durch den Rechtsnachfolger des Bekl. muß das Gericht über die bis zu dem Ausscheiden aus dem Rechtsstreit entstandenen Kosten des ursprünglichen Bekl. in entsprechender Anwendung von § 91 a Abs. 1 ZPO entscheiden. 2. Das Urteilsergänzungsverfahren nach § 321 ZPO ist zulässig, wenn es auf die Schließung einer - auch nur vermeintlichen - Entscheidungslücke gerichtet ist; die Frage, ob die Entscheidung lückenhaft ist, ist bei der Prüfung der Begründetheit des Urteilsergänzungsantrags zu entscheiden.
    BGH
    16.12.2005
  3. V ZR 83/05 - Verteidigungsgrundstück; Mauergrundstück; Zustellung des Enteignungsbescheids
    Leitsatz: Die förmliche Zustellung eines Enteignungsbescheids auf der Grundlage von § 10 Abs. 1 VerteidigungsG-DDR ist nicht Wirksamkeitsvoraussetzung für die Enteignung. § 9 DurchführungsVO zum Gesetz über die Staatsgrenze der DDR erfaßte nicht solche Grundstücke, die im unmittelbaren Grenzbereich lagen.
    BGH
    16.12.2005
  4. V ZR 195/04 - Freistellung von der auf dem restituierten Grundstück lastenden Grundschuld; Belastung durch Verfügungsberechtigten zur Finanzierung von Instandsetzungen; Durchführung der Baumaßnahme am Grundstück; Schadensersatz gegen Verfügungsberechtigten wegen Verletzung der Vergewisserungspflicht
    Leitsatz: 1. Der Verfügungsberechtigte darf das Grundstück zur Finanzierung von außergewöhnlichen Instandsetzungen mit Grundpfandrechten belasten. Dazu braucht er sich nicht zu vergewissern, ob Anmeldungen vermögensrechtlicher Ansprüche vorliegen. 2. Eine der Kreditaufnahme entsprechende Baumaßnahme an dem Grundstück ist im Sinne von § 16 Abs. 5 Satz 4 VermG nicht durchgeführt, wenn die Mittel des aufgenommenen Kredits dem Grundstück nicht oder nur zu einem vernachlässigenswerten Teil zugute gekommen sind. Darauf, ob sich die Maßnahmen im Wert des Grundstücks niedergeschlagen haben, kommt es nicht an. 3. Eine Tilgung nach § 16 Abs. 5 Satz 2 VermG liegt auch vor, wenn das ursprüngliche Darlehen im Rahmen einer Umschuldung reduziert wird. (Fortführung von Senatsurteil vom 11. März 2005 - V ZR 153/04 -, ZOV 2005, 1570 = NJW-RR 2005, 887)
    BGH
    16.12.2005
  5. I-10 U 80/05 - Nutzungsentschädigung; Betriebskostenabrechnung
    Leitsatz: Eine Vorenthaltung scheidet aus, wenn der Vermieter die Rücknahme der Mietsache ablehnt, weil er der Auffassung ist, der Mieter müsse noch Renovierungsarbeiten in den Mieträumen ausführen. Der Umstand, daß die Mieträume in verwahrlostem Zustand zurückgegeben werden, begründet keinen Anspruch auf weitere Nutzungsentschädigung, sondern - allenfalls - Schadensersatzansprüche. Behauptet der Vermieter, ihm sei durch die verspätete Rückgabe des Mietobjekts ein konkreter Mietausfallschaden entstanden, muß er dartun, wann, an wen und zu welchem Mietzins er das gesamte Mietobjekt oder zumindest einzelne Teile davon bei rechtzeitiger Herausgabe hätte vermieten können. Entspricht die Abrechnung der Kaltwasser- und Abwasserkosten einer Gaststätte nach Personen nicht den Vorgaben des Pachtvertrags (hier: Abrechnung nach Wasserzählern), stellt diese Abweichung lediglich einen inhaltlichen Fehler dar, der die formelle Ordnungsgemäßheit der Abrechnung nicht beeinträchtigt, und auf den sich der Pächter nicht berufen kann, weil er hierdurch nicht benachteiligt wird.
    OLG Düsseldorf
    15.12.2005
  6. 6 A 11220/05.OVG - Eigenanteil der Gemeinde bei Ausbaumaßnahmen
    Leitsatz: 1. Im Straßenausbaubeitragsrecht muß der Gemeindeanteil den Vorteil widerspiegeln, den die Allgemeinheit im Verhältnis zur Gesamtheit der Anlieger durch eine Ausbaumaßnahme erlangt, wobei entscheidend auf die zahlenmäßige Relation der Verkehrsfrequenzen des Anliegerverkehrs einerseits und des Durchgangsverkehrs andererseits abzustellen ist (wie Urteil vom 20. August 1986, AS 20, 411 ). 2. Wenn das Verhältnis von Anlieger- und Durchgangsverkehr beim Fußgängerverkehr deutlich abweicht von dem entsprechenden Verhältnis beim Fahrverkehr, ist ein mehrstufiges Verfahren zur Ermittlung des Gemeindeanteils anzuwenden, das aus der zunächst gesonderten Bewertung einerseits des Fußgänger- und andererseits des Fahrverkehrs und einer sich anschließenden Zusammenführung der so gewonnenen Teilgemeindeanteile besteht. 3. Der Beurteilungsspielraum bei der Festlegung des Gemeindeanteils schließt eine geringe Bandbreite mehrerer vertretbarer Vorteilssätze ein, die nach oben und unten um nicht mehr als 5 % abweichen (wie Urteile vom 20. August 1986, AS 20, 411 ; und vom 20. August 2002, AS 30, 106 = KStZ 2003, 35). 4. Für folgende typische Fallgruppen beträgt der Gemeindeanteil regelmäßig: 25 % bei geringem Durchgangs-, aber ganz überwiegendem Anliegerverkehr, 35-45 % bei erhöhtem Durchgangs-, aber noch überwiegendem Anliegerverkehr, 55-65 % bei überwiegendem Durchgangsverkehr, 70 % bei ganz überwiegendem Durchgangs-, aber nur wenig Anliegerverkehr.
    OVG Rheinland-Pfalz
    15.12.2005
  7. III ZR 10/05 - Errichtung eines Hochsitzes oder anderer jagdlicher Anlagen durch Jagdpächter
    Leitsatz: Der Eigentümer eines zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehörenden Grundstücks kann die Errichtung eines Hochsitzes oder anderer jagdlicher Anlagen durch den Jagdpächter auf dieser Fläche nicht aus Gewissensgründen verbieten.
    BGH
    15.12.2005
  8. IV ZR 45/05 - Grundstückszubehör; Gebäude; Grundschuld
    Leitsatz: Ein Gebäude kann nicht nur durch seine Gliederung, Einteilung, Eigenart oder Bauart, sondern auch aufgrund seiner Ausstattung mit betriebsdienlichen Maschinen und sonstigen Gerätschaften als für einen gewerblichen Betrieb dauernd eingerichtet angesehen werden.
    BGH
    14.12.2005
  9. XII ZR 241/03 - Zweifel bei der Auslegung von vorformulierten Verlängerungs- und Optionsklauseln im Geschäftsraummietvertrag des Mieters
    Leitsatz: Zur Anwendung des § 5 AGBG, wenn unklar bleibt, ob eine automatische Verlängerungsklausel erst nach Ausübung aller Verlängerungsoptionen des Mieters oder auch schon zuvor Anwendung findet.
    BGH
    14.12.2005
  10. 1 BvR 2874/04 - Verletzung rechtlichen Gehörs; Mietzahlungsklage; Räumungsklage
    Leitsatz: In der Abweisung der Mietzahlungsklage mit der Begründung, daß der Anspruch verwirkt sei, weil der Vermieter die rückständigen Mieten nicht zusammen mit der Räumungsklage eingeklagt habe, liegt ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 GG in seiner Ausprägung als Willkürverbot. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerfG
    14.12.2005