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Urteil Verteidigungsgrundstück
Schlagworte
Verteidigungsgrundstück; Mauergrundstück; Zustellung des Enteignungsbescheids
Leitsätze
Die förmliche Zustellung eines Enteignungsbescheids auf der Grundlage von § 10 Abs. 1 VerteidigungsG-DDR ist nicht Wirksamkeitsvoraussetzung für die Enteignung.
§ 9 DurchführungsVO zum Gesetz über die Staatsgrenze der DDR erfaßte nicht solche Grundstücke, die im unmittelbaren Grenzbereich lagen.
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