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Suchergebnis Urteilssuche (101 - 110 von 649)

  1. VIII ZR 218/04 - Vollstreckungsabwehrklage; Präklusion der Kündigung; Staffelmiete; Beschränkung des Kündigungsrechts
    Leitsatz: 1. Der mit einer Vollstreckungsabwehrklage geltend gemachte Einwand des Mieters gegenüber dem titulierten Anspruch des Vermieters auf Zahlung zukünftig fällig werdender Miete, das Mietverhältnis sei aufgrund einer von ihm nach Abschluß des Vorprozesses erklärten ordentlichen Kündigung beendet, ist jedenfalls dann nach § 767 Abs. 2 ZPO ausgeschlossen, wenn der Mieter im Vorprozeß Einwendungen erhoben hat, die sich - wegen einer von ihm ausgesprochenen außerordentlichen Kündigung - gegen den Fortbestand des Mietverhältnisses richteten. 2. Die materielle Rechtskraft eines Urteils erstreckt sich nur auf die im Urteil ausgesprochene Rechtsfolge, nicht auf die Feststellung der zugrunde liegenden präjudiziellen Rechtsverhältnisse oder sonstigen Vorfragen. 3. Eine Staffelmietvereinbarung liegt bereits dann vor, wenn sich die Miete während des vereinbarten Zeitraums nur einmal erhöht. 4. Die vereinbarte Beschränkung des Kündigungsrechts für einen längeren Zeitraum als vier Jahre seit Abschluß der Staffelmietvereinbarung ist auch dann unwirksam, wenn es sich um einen erst nach Abschluß des Mietvertrages vereinbarten oder um einen wiederholten Kündigungsausschluß handelt. (Leitsätze zu 2 bis 4 der Redaktion)
    BGH
    16.11.2005
  2. VIII ZR 373/04 - Heizkostenabrechnung in Sonderfällen; Gradtagszahlmethode; Kürzungsrecht; Ablesefehler; Schätzung
    Leitsatz: a) Ein "anderer zwingender Grund" i. S. d. § 9 a Abs. 1 Satz 1 HeizkV liegt auch dann vor, wenn der anteilige Verbrauch eines Nutzers infolge eines Ablesefehlers nicht ordnungsgemäß erfaßt werden kann. b) Ist eine Vergleichsberechnung nach § 9 a Abs. 1 HeizkV nicht möglich, weil die hierfür erforderlichen Daten nicht zur Verfügung stehen, so kann der anteilige Verbrauch ausnahmsweise im Wege der Gradtagszahlmethode ermittelt werden. c) Eine unter diesen Voraussetzungen erstellte Kostenabrechnung kann vom Nutzer nicht gemäß § 12 HeizkV um 15 % gekürzt werden.
    BGH
    16.11.2005
  3. VIII ZR 5/05 - Keine Parabolantenne des Mieters bei vorhandenem Kabelanschluß
    Leitsatz: Zum Anspruch des Mieters gegen den Vermieter, die Anbringung einer Parabolantenne am Balkon der Mietwohnung zu dulden.
    BGH
    16.11.2005
  4. 14 C 384/05 - Keine Pflanzentröge auf Fensterbänken
    Leitsatz: Der Mieter ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung des Vermieters auf Außenfensterbänken einer Erdgeschoßwohnung und dem aus Kieselsteinen bestehenden Spritzschutzbereich Pflanzentröge aufzustellen. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Lichtenberg
    15.11.2005
  5. 9 C 440/05 - Nachberechnung rückwirkend erhöhter Grundsteuer; Betriebskosten
    Leitsatz: Die Nachberechnung rückwirkend erhöhter Grundsteuer muß unverzüglich, d. h. im Regelfall binnen zwei Wochen nach Zugang des entsprechenden Grundsteuerbescheides erfolgen. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Mitte
    15.11.2005
  6. XI ZR 83/05 - Schrottimmobilien, Geschäftsbesorgungsvollmacht bei -; Steuersparmodelle, Geschäftsbesorgungsvollmacht bei -
    Leitsatz: Ein ohne die Erlaubnis nach Art. 1 § 1 RBerG. abgeschlossener Geschäftsbesorgungsvertrag mit umfassende Befugnissen  ist nichtig . Die Vorlage der vom Erwerber zur Vorbereitung des eigentlichen Vertragsschlusses unterzeichneten Urkunden durch den Geschäftsbesorger vermag  eine Duldungsvollmacht zum Abschluss von Darlehensverträgen nicht zu begründen. Die §§ 171 und 172 BGB sind jedoch auf die einem Geschäftsbesorger erteilte Abschlussvollmacht auch dann anwendbar, wenn dessen umfassende Bevollmächtigung  unmittelbar gegen Art. 1 § 1 RBerG verstößt und nach § 134 BGB nichtig ist. Der danach anwendbare § 172 Abs. 1 BGB setzt voraus, dass der finanzierenden Bank entweder spätestens bei Abschluss der Darlehensverträge eine Ausfertigung der die Geschäftsbesorgerin als Vertreterin der Anleger ausweisenden notariellen Vollmachtsurkunde vorlag oder dass die Vollmacht dem Notar bei der Beurkundung des notariellen Kauf- und Werklieferungsvertrags vorlag, dieser das Vorliegen der Voll- macht ausdrücklich in seine Verhandlungsniederschrift aufgenommen und deren Ausfertigung zusammen mit einer Abschrift der Vollmacht der Bank zugeleitet hat .
    BGH
    15.11.2005
  7. 63 S 77/05 - Modernisierung; Innen-WC; Duschkabine; Bad; Balkonanbau
    Leitsatz: 1. Der Umbau eines Innen-WC-Raumes mit Waschbecken und einer von der Küche aus erreichbaren Duschkabine in ein einheitliches, vom Flur aus zugängliches Bad mit Dusche stellt eine Modernisierung dar. 2. Der Anbau eines zweiten Balkons neben einem bereits vorhandenen Balkon einer Zweizimmerwohnung ist keine Modernisierung, wenn der vorhandene Balkon von seiner Größe her eine Nutzung zum Sitzen von ein bis zwei Personen, gegebenenfalls auch mit Kind, zuläßt. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    15.11.2005
  8. 6 A 10105/05.OVG - Gaszentralheizung; Edelstahlrohr; Reinigung; Schornsteinfeger
    Leitsatz: 1. Die in § 2 Abs. 1 Nr. 1 a KÜO begründete Pflicht des Grundstückseigentümers, die senkrechte Abgasleitung seiner Gaszentralheizung einer jährlichen Reinigung durch den zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister unterziehen zu lassen, ist aus Gründen der Feuersicherheit nicht stets und unter allen Umständen, sondern nur aufgrund der Feststellung eines spezifischen Reinigungsbedarfs geboten. 2. Im allgemeinen genügt es zur Gewährleistung der Betriebssicherheit, solche Anlagen einer regelmäßigen Kontrolle durch den Bezirksschornsteinfegermeister zu unterwerfen. 3. Zur Herstellung dieser Rechtslage bedarf es eines Tätigwerdens des Normgebers, weil die normierte Reinigungspflicht nicht im Weg der Auslegung in die an sich gebotene Pflichtenkombination (Anlagenüberwachung mit fakultativer Reinigung) umgedeutet werden kann.
    OVG Rheinland-Pfalz
    15.11.2005
  9. 63 S 173/05 - Betriebskostenvorauszahlungen nach Ablauf der Abrechnungsperiode; Betriebskostenvorschüsse
    Leitsatz: Der Vermieter kann Vorschüsse auf Nebenkosten von dem Mieter auch nach Ablauf des Abrechnungszeitraums verlangen, soweit die Abrechnungsfrist des § 556 Abs. 3 BGB noch nicht abgelaufen ist (Aufgabe der Kammerrechtsprechung - vgl. Urteil vom 2. August 2005 - 63 S 39/05 -, GE 2005, 1250). (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    15.11.2005
  10. XI ZR 85/05 - Finanzierter Immobilienkauf,Schrottimmobilie, Geschäftsbesorgungsvollmacht; Nichtigkeit wegen Fehlens der Rechtsberatungserlaubnis; Abschlussvollmacht; Duldungsvollmacht; Steuersparmodelle
    Leitsatz:   1.Derjenige, der ausschließlich oder hauptsächlich die rechtliche Abwicklung eines Grundstückserwerbs oder Fondsbeitritts im Rahmen eines Steuersparmodells für den Erwerber besorgt,bedarf der Erlaubnis nach Art. 1 § 1 RBerG; ein ohne diese Erlaubnis abgeschlossener Geschäftsbesorgungsvertrag einschließlich der darin erteilten Geschäftsbesorgungsvollmacht ist nichtig. 2.Die Vorlage der vom Erwerber zur Vorbereitung des eigentlichen Vertragsschlusses unterzeichneten Urkunden durch den Geschäftsbesorger vermag eine Duldungsvollmacht zum Abschluß von Darlehensverträgen nicht zu begründen. 3. Die §§ 171 und 172 BGB sind auf die einem Geschäftsbesorger erteilte Abschlußvollmacht auch dann anwendbar, wenn dessen umfassende Bevollmächtigung - wie hier - unmittelbar gegen Art. 1 § 1 RBerG verstößt und nach § 134 BGB nichtig ist. 4.im Rahmen des § 173 BGB kann der finanzierenden Bank der Vorwurf fahrlässigen Verhaltens nur gemacht werden, wenn sie aus den ihr vorgelegten Unterlagen den rechtlichen Schluß ziehen musste, dass die Vollmacht unwirksam war
    BGH
    15.11.2005