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Urteil Betriebskostenvorauszahlungen nach Ablauf der Abrechnungsperiode
Schlagworte
Betriebskostenvorauszahlungen nach Ablauf der Abrechnungsperiode; Betriebskostenvorschüsse
Leitsatz
Der Vermieter kann Vorschüsse auf Nebenkosten von dem Mieter auch nach Ablauf des Abrechnungszeitraums verlangen, soweit die Abrechnungsfrist des § 556 Abs. 3 BGB noch nicht abgelaufen ist (Aufgabe der Kammerrechtsprechung - vgl. Urteil vom 2. August 2005 - 63 S 39/05 -, GE 2005, 1250). (Leitsatz der Redaktion)
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