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  1. I-24 U 9/05 - Verjährung der Schadensersatzansprüche des Autovermieters
    Leitsatz: 1. Der Mieter eines Kraftfahrzeugs verursacht grob fahrlässig einen Unfall, wenn er bei Tempo 100 auf einer Landstraße mit Straßenbäumen durch die Bedienung seines Autoradios so lange abgelenkt ist, dass er in einer folgenden Straßenkurve die Kontrolle über das Fahrzeug verliert. 2. Für Schadenersatzansprüche des Vermieters gilt die kurze Verjährung auch dann, wenn das Fahrzeug einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitten hat. 3. Zur Hemmung der Verjährung genügt ein Meinungsaustausch, der allerdings mit deutlicher Ablehnung der Schadensersatzansprüche durch den Mieter endet.
    OLG Düsseldorf
    27.09.2005
  2. I-10 U 100/05 - Baurechtlich illegale Nutzung, Annahme eines Mangels, Beeinträchtigung der Tauglichkeit, Untersagungsverfügung, Fehlen einer Nutzungsgenehmigung
    Leitsatz: 1. Das Fehlen einer für die gewerbliche Nutzung an sich erforderlichen Nutzungsgenehmigung führt allerdings nicht automatisch zur Annahme eines Mangels gemäß § 536 BGB und damit zur Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs. Voraussetzung ist vielmehr, dass die fehlende Genehmigung eine Aufhebung oder erhebliche Beeinträchtigung der Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch zur Folge hat. Eine solche liegt regelmäßig nur vor, wenn die zuständige Behörde die Nutzung des Mietobjekts untersagt oder wenn ein behördliches Einschreiten insoweit ernstlich zu erwarten ist. 2. Eine kündigungsrelevante Ungewissheit entsteht für den Mieter erst, wenn er Mieter aufgrund des Verhaltens der Behörde bzw. des Vermieters davon ausgehen muss, dass mit ungewissem Ausgang auf Jahre hinaus über die Möglichkeit einer seinen Betrieb stilllegenden Untersagungsverfügung oder - im Falle ihres Erlasses - über deren Wirksamkeit gestritten wird. 3. Zur Auslegung eines Schreibens des Bauaufsichtsamtes als Anhörung gemäß § 28 Abs. 1 VwVfGNRW. 4. Zur Frage, ob bei einer baurechtlich illegalen Nutzung von als Lagerhalle zum Betrieb einer Spedition eine Abhilfefrist gemäß § 543 BGB erforderlich ist.
    OLG Düsseldorf
    22.12.2005
  3. I-10 U 32/05 - Gewerbemieter, Herabsetzung der Miete, fristlose Kündigung, Beschimpfungen
    Leitsatz: 1. Beschimpft der gewerbliche Mieter den Geschäftsführer der Vermieterin mit den Worten er werde ihm „die Zähne ausschlagen“ und ihn „totschlagen“, wenn er nochmals ausstehende Mietzahlungen gegenüber seinen Mitarbeitern anmahne, ist die außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund gerechtfertigt. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Vermieterin und der Mieter in unmittelbarer Nachbarschaft gelegene Flächen und zum Teil bestimmte Flächen des Grundstücks auch gemeinsam nutzen. 2. Werden eine nachträgliche Reduzierung der vereinbarten Mietflächen und eine hierauf beruhende Herabsetzung der Miete nicht beurkundet, ist die Schriftform des § 550 BGB nicht (mehr) gewahrt.
    OLG Düsseldorf
    08.03.2005
  4. 8 U 2150/04 - Darlehensanpassung an gesunkene Miete; Wohnungsmarkt
    Leitsatz: Der Einbruch der Mieten am Wohnungsmarkt rechtfertigt auch dann keine Anpassung des Errichtungsdarlehens nach den Grundsätzen zum Wegfall der Geschäftsgrundlage, wenn der öffentlich-rechtliche Kreditgeber durch Zinsverbilligung einen Anreiz für die Schaffung des Wohnraums gegeben hat.
    OLG Dresden
    25.01.2005
  5. 14 U 147/05 - Keine Verkehrssicherungspflicht für Trampelpfade
    Leitsatz: Wer einen umgestürzten Baum, der eine gefahrlose Weiterbenutzung eines Wanderweges verhindert, abseits des Weges bei Schnee auf einem Trampelpfad um die Baumkrone herum zu umgehen versucht und dabei stürzt, handelt auf eigene Gefahr und hat sich die Folgen des Sturzes selbst zuzuschreiben. Der Waldbesitzer haftet unter diesen Umständen nicht wegen einer Verkehrssicherungspflichtverletzung.
    OLG Celle
    20.12.2005
  6. 16 U 232/04 - Bei erneutem Leistungsverlangen neue Nachfrist erforderlich
    Leitsatz: Verlangt der Gläubiger nach Ablauf einer gesetzten Nachfrist zur Erfüllung (§ 281 Abs. 1, § 323 Abs. 1 BGB) weiterhin die Erfüllung der vertraglichen Leistungspflicht, so führt das zum Untergang seiner nach Fristablauf entstandenen Rechte auf Rücktritt und Schadensausgleich. Leistet der Schuldner auf das neue Erfüllungsverlangen nicht, so muß der Gläubiger die tatsächlichen Voraussetzungen für die Begründung eines neuen Schadensersatzanspruchs grundsätzlich durch eine neue fristgebundene Aufforderung zur Leistung schaffen.
    OLG Celle
    17.05.2005
  7. 4 U 56/05 - Unwirksame Einheimischenklausel
    Leitsatz: Eine Klausel in einem notariellen Kaufvertrag, nach der sich ein Grundstückskäufer verpflichtet, im Fall des Weiterverkaufs des bebauten Grundstücks innerhalb von sieben Jahren nach Fertigstellung des Wohnhauses an die verkaufende Gemeinde 300 % des Kaufpreises "nachzuzahlen" ist wegen einseitiger Benachteiligung des Käufers unwirksam.
    OLG Celle
    29.06.2005
  8. 5 U 78/03 - BGB-DDR 138; VertG § 10 Abs. 1; LeistungsVO § 28 lit. a); MauerG §§ 1, 2
    Leitsatz: 1. Der Abschluß von Kaufverträgen über Grundstücke im sog. "Todesstreifen" verstößt - gemessen an den Wertmaßstäben der DDR im Jahre 1962 - nicht gegen die guten Sitten. 2. Ein etwaiger Grundbuchberichtigungsanspruch würde daran scheitern, daß das Eigentum an derartigen Grundstücken der Bundesrepublik nach Art. 21 Abs. 1 EinigungsV wirksam zugewiesen worden ist.
    OLG Brandenburg
    08.09.2005
  9. 7 U 189/04 - Kündigung des Fernwärmevertrages
    Leitsatz: § 32 Abs. 3 FernwärmeV, wonach der Mieter der mit Wärme zu versorgenden Räume aus Anlaß der Beendigung des Mietverhältnisses den Versorgungsvertrag jederzeit mit zweimonatiger Frist kündigen kann, verpflichtet den Mieter nicht, die Kündigung in zeitlicher Nähe zur Beendigung des Mietverhältnisses auszusprechen. (Leitsatz der Redaktion)
    OLG Brandenburg
    20.04.2005
  10. 13b S 23/05 - Keine Umlage für Wasserkosten nach Verbrauch bei nicht geeichten Wasserzählern; Ablauf von Eichfristen; Umlage von Wasserkosten nach Wohnfläche trotz vorhandenen Wasserzählers
    Leitsatz: Ist für Einzelwasserzähler die Eichfrist abgelaufen, kommt eine Umlage nach Verbrauch nicht in Betracht; die Wasserkosten sind nach der Wohnfläche umzulegen.
    LG Saarbrücken
    22.07.2005