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Suchergebnis Urteilssuche (91 - 100 von 649)

  1. BVerwG 7 B 28.05 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; unlautere Machenschaft; Machtmissbrauch; MfS-Enteignung
    Leitsatz: MfS-Enteignung nicht generell machtmißbräuchlich.
    BVerwG
    17.11.2005
  2. BVerwG 3 C 55.04 - Rechtswegzuständigkeit; Verwaltungsrechtsweg; Entschädigungserfüllungsanspruch
    Leitsatz: Durch das DDR-Entschädigungserfüllungsgesetz wurden die Ansprüche auf Auszahlung einer Entschädigung, die nach den zum Zeitpunkt der Enteignung in der Deutschen Demokratischen Republik anzuwendenden gesetzlichen Vorschriften zu gewähren war, auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt. Für einen unmittelbaren Rückgriff auf in der DDR ergangene Festsetzungsbescheide als Anspruchsgrundlage bleibt deshalb kein Raum. Das DDR-Entschädigungserfüllungsgesetz erfaßt solche Entschädigungsansprüche auch dann, wenn sie vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes bereits rechtshängig waren. Ein Anspruch nach dem DDR-Entschädigungserfüllungsgesetz setzt eine behördliche Entscheidung in dem in den §§ 4 bis 6 dieses Gesetzes vorgesehenen Verfahren voraus und kann nicht unmittelbar im Wege einer Leistungsklage gegen den nach § 1 Abs. 1 DDR-EErfG zur Zahlung Verpflichteten verfolgt werden.
    BVerwG
    17.11.2005
  3. BVerwG 3 C 1.05 - Rückforderung von Entschädigungsleistungen; Schadensausgleich durch Wiedererlangung der Verfügungsmöglichkeit; fehlende Teilflächen; Bestandsveränderung; Einheitswert
    Leitsatz: Die Wiedererlangung der vollen Verfügungsmöglichkeit über einen lastenausgleichsrechtlich als weggenommen behandelten Grundbesitz stellt auch dann eine Rückgabe im Sinne der Schadensausgleichsfiktion des § 349 Abs. 3 Satz 2 LAG dar, wenn geringfügige Teilflächen fehlen. Geringfügig sind Bestandsveränderungen, die den Einheitswert unberührt lassen. Maßgeblich ist insoweit § 22 BewG in der Fassung vom 16. Oktober 1934 (RGBl I S. 1035) unter Berücksichtigung der Änderungen durch das Einführungsgesetz zu den Realsteuergesetzen vom 1. Dezember 1936 (RGBl I S. 961; wie Urteile vom 12. Dezember 1974 - BVerwG 3 C 72.72 -, BVerwGE 47, 265; vom 31. Mai 1979 - BVerwG 3 C 39.78 -, Buchholz 427.6 § 15 BFG Nr. 14, und vom 11. Dezember 1980 - BVerwG 3 C 8.80 -, Buchholz 427.6 § 15 BFG Nr. 17).
    BVerwG
    17.11.2005
  4. VG 29 A 337.00 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Gemeingebrauch; Widmung; Fortbestand des öffentlichen Nutzungsinteresses
    Leitsatz: 1. Unter einer Widmung im Sinne des § 5 Abs. 1 lit. b VermG wird eine Erklärung der staatlichen Stellen verstanden, daß eine Sache einem bestimmten öffentlichen Zweck dienen soll. Dabei reicht bloßes behördliches Dulden einer bestimmten Nutzung nicht aus. Maßgeblich ist die Erkennbarkeit des Behördenwillens, daß die Sache einem bestimmten öffentlichen Zweck dienen soll. 2. Der Restitutionsausschluß greift nicht ein, wenn vom Fortbestand der zu schützenden Nutzung nicht auszugehen ist. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Berlin
    17.11.2005
  5. IX ZR 162/04 - Insolvenzfeste Verfügungen
    Leitsatz: a) Eine aufschiebend bedingte Verfügung über eine künftige Sache oder ein künftiges Recht ist insolvenzfest, wenn der fragliche Gegenstand bis zur Insolvenzeröffnung entstanden ist und danach die Bedingung eintritt. b) Wenn insolvenzfest vereinbart wird, die Ausübung eines Kündigungsrechts sei die aufschiebende Bedingung für einen Rechtsübergang, scheitert dieser nicht daran, daß er vom Willen des Berechtigten abhängt. c) Hat vor Insolvenzeröffnung - wenngleich aufschiebend bedingt - ein dinglicher Rechtsübergang stattgefunden, kann der Insolvenzverwalter diesen nicht mehr dadurch verhindern, daß er die Nichterfüllung des zugrundeliegenden Vertrages wählt.
    BGH
    17.11.2005
  6. I ZB 45/05 - Zwangsvollstreckung; Berliner Räumung; Gerichtsvollzieher, Vermieterpfandrecht
    Leitsatz: 1. Der Gläubiger kann die Zwangsvollstreckung nach § 885 ZPO auf eine Herausgabe der Wohnung beschränken, wenn er an sämtlichen in den Räumen befindlichen Gegenständen ein Vermieterpfandrecht geltend macht. Auch wenn in einem solchen Fall Streit zwischen den Parteien des Vollstreckungsverfahrens nach § 885 ZPO darüber besteht, ob alle beweglichen Sachen des Schuldners von dem Vermieterpfandrecht erfaßt werden, hat der Gerichtsvollzieher nicht eine Räumung der Wohnung nach § 885 Abs. 2 bis 4 ZPO vorzunehmen. 2. Eine Prüfung, ob die bei Durchführung der Herausgabevollstreckung in der Wohnung befindlichen Gegenstände vom Vermieterpfandrecht erfaßt werden, hat der Gerichtsvollzieher regelmäßig nicht vorzunehmen. Der Gerichtsvollzieher ist als Vollstreckungsorgan grundsätzlich nicht zuständig, materiell-rechtliche Ansprüche der Parteien im Rahmen der Zwangsvollstreckung zu klären. (Leitsätze der Radaktion)
    BGH
    17.11.2005
  7. V ZR 74/05 - Nutzungsentgeltanspruch gegen öffentlichen Nutzer; Moratoriumszinsanspruch
    Leitsatz: Hat eine Kapitalgesellschaft nach § 11 Abs. 2 TreuhG am 1. Juli 1990 das Eigentum an einem Grundstück erlangt, ist damit die Eigentumslage endgültig geklärt; für eine spätere Bereinigung der Rechtsverhältnisse nach § 3 VerkFlBerG und somit für einen Anspruch des Grundstückseigentümers gegen den öffentlichen Nutzer auf Zahlung des Moratoriumszinses (Art. 233 § 2 a Abs. 9 EGBGB) bzw. des vorläufigen Nutzungsentgelts (§ 9 Abs. 1 VerkFlBerG) ist kein Raum.
    BGH
    17.11.2005
  8. 5 U 51/05 - Datschengrundstück; Wochenendhausbebauung; Besitzmoratorium; Lebensmittelpunkt bei weiterer Stadtwohnung; Lebensmittelpunktsbegründung auf der unechten Datsche
    Leitsatz: 1. Vertrag mit LPG über intensive Bewirtschaftung einer Kleinstfläche kann ZGB-Vertrag i. S. § 312 sein. 2. Eine "unechte Datsche" dient als Wohnhaus, wenn der Nutzer dort seinen Lebensmittelpunkt begründet hat. 3. Das Vorhandensein einer weiteren Stadtwohnung schließt die Anwendbarkeit des SachRBerG nicht von vornherein aus. 4. Der Lebensmittelpunkt auf dem Datschengrundstück ist nicht schon dann ausgeschlossen, wenn der Nutzer zeitweilig (z. B. in seiner Stadtwohnung) lebt. 5. Die Lebensmittelpunktsbegründung auf der "unechten Datsche" ist ausgeschlossen, wenn der Nutzer regelmäßig nur am Wochenende, gelegentlich von Donnerstag bis Montag und im Urlaub dort wohnt - im übrigen in seiner Stadtwohnung.
    Brbg. OLG
    17.11.2005
  9. IV ZR 307/04 - Auskunftspflicht des Versicherungsnehmers
    Leitsatz: 1. Hat der Versicherungsnehmer nach den zwischen den Parteien des Versicherungsverhältnisses getroffenen Vereinbarungen (hier: § 20 Nr. 1 d VGB 88) Auskunft erst auf Verlangen des Versicherers zu erteilen, bestimmt sich nach Art, Reichweite und Sinn der ihm gestellten Fragen, in welchem Umfang er Angaben zur Feststellung des Versicherungsfalles und zur Leistungspflicht des Versicherers zu machen hat. 2. Haben mehrere Versicherungsnehmer in der Sachversicherung (hier: Wohngebäude-Versicherung) ein einheitliches Risiko versichert, besteht ein einziger, unteilbarer Versicherungsanspruch zur gesamten Hand. Obliegenheitsverletzungen, die einer der Versicherungsnehmer begeht, muß sich daher auch der andere Versicherungsnehmer zurechnen lassen.
    BGH
    16.11.2005
  10. XII ZR 124/03 - Erwerberhaftung für Mietkaution bei Rechtsübergang vor Mietrechtsreform; Veräußerung des Grundstücks vor Mietrechtsreform und Beendigung des Mietverhältnisses vor diesem Zeitpunkt
    Leitsatz: 1. Zur Anwendbarkeit des § 572 a. F. BGB, wenn das vermietete Gewerbegrundstück schon vor Inkrafttreten des neuen Mietrechts zum 1. September 2001 veräußert und das Mietverhältnis vor diesem Zeitpunkt beendet war (im Anschluß an BGH, Urteil vom 9. März 2005 - VIII ZR 381/03 - NJW-RR 2005, 962). 2. Zur Darlegungs- und Beweislast des Mieters eines vor dem 1. September 2001 veräußerten Gewerbegrundstücks, wenn er vom Erwerber eine an den Vorvermieter gezahlte Kaution zurückverlangen will (im Anschluß an BGH, Urteil vom 28. September 2005 - VIII ZR 372/04 - NJW 2005, 3494).
    BGH
    16.11.2005