Urteil Datschengrundstück
Schlagworte
Datschengrundstück; Wochenendhausbebauung; Besitzmoratorium; Lebensmittelpunkt bei weiterer Stadtwohnung; Lebensmittelpunktsbegründung auf der unechten Datsche
Leitsätze
1. Vertrag mit LPG über intensive Bewirtschaftung einer Kleinstfläche kann ZGB-Vertrag i. S. § 312 sein.
2. Eine "unechte Datsche" dient als Wohnhaus, wenn der Nutzer dort seinen Lebensmittelpunkt begründet hat.
3. Das Vorhandensein einer weiteren Stadtwohnung schließt die Anwendbarkeit des SachRBerG nicht von vornherein aus.
4. Der Lebensmittelpunkt auf dem Datschengrundstück ist nicht schon dann ausgeschlossen, wenn der Nutzer zeitweilig (z. B. in seiner Stadtwohnung) lebt.
5. Die Lebensmittelpunktsbegründung auf der "unechten Datsche" ist ausgeschlossen, wenn der Nutzer regelmäßig nur am Wochenende, gelegentlich von Donnerstag bis Montag und im Urlaub dort wohnt - im übrigen in seiner Stadtwohnung.
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