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  1. VIII ZR 134/20 - Nachhaltige Störung des Hausfriedens
    Leitsatz: Fristlose Kündigung wegen anhaltender Lärmbelästigung.(Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    22.06.2021
  2. VIII ZR 91/20 - Auswechslung des Kündigungsgrunds durch Berufungsgericht
    Leitsatz: 1. Zur Verletzung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) bei „Auswechslung“ eines seitens des Vermieters angeführten Kündigungsgrunds durch das Berufungsgericht.2. Das ist dann anzunehmen, wenn der Vermieter die Kündigung mit vorsätzlich wahrheitswidrigem Prozessvortrag begründet, das Berufungsgericht stattdessen auf den außerprozessualen Schriftverkehr abstellt, was schon erstinstanzlich hätte geltend gemacht werden müssen.3. Der Kündigungsgrund der unerlaubten Untervermietung ist sub­stantiiert vorgetragen, wenn der Vermieter auf Namensschilder von anderen Personen am Briefkasten und Befragung von Hausbewohnern hinweist; wird das vom Gericht als nicht ausreichend angesehen, ist der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzt.(Leitsätze zu 2. und 3. von der Redaktion)
    BGH
    12.10.2021
  3. VIII ZR 238/15 - Auswirkungen der Schonfristzahlung auf eine ordentliche Kündigung
    Leitsatz: Eine Schonfristzahlung führt lediglich zur Unwirksamkeit einer wegen Zahlungsverzugs erfolgten außerordentlichen fristlosen Kündigung; eine auf den Zahlungsverzug zugleich gestützte ordentliche Kündigung bleibt grundsätzlich von der Schonfristregelung unberührt. Die Frage, ob ein berechtigtes Interesse im Sinne von § 573 Abs. 1 Satz 1 BGB vorliegt, erfordert zu ihrer Beantwortung eine umfassende Heranziehung der Umstände des Einzelfalls; dieser Vorgang ist angesichts der Vielgestaltigkeit der dabei zu beachtenden Geschehensabläufe und Zustände Gegenstand einer in erster Linie dem Tatrichter vorbehaltenen Würdigung, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob die maßgebenden Tatsachen vollständig und fehlerfrei festgestellt und gewürdigt und die allgemein anerkannten Maßstäbe berücksichtigt und richtig angewandt worden sind. (Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    20.07.2016
  4. VI ZR 409/12 - Schadensersatz für Schäden durch von Heißklebearbeiten ausgelöstem Brand; Mitverschulden durch unterlassenen Hinweis auf besondere Brandgefahr; Brand durch Bauarbeiten
    Leitsatz: a) Zum Anscheinsbeweis, wenn es bei Heißklebearbeiten zur Verlegung von Bitumenbahnen in feuergefährdeter Umgebung zu einem Brand kommt. b) Zur Frage des Mitverschuldens wegen unterlassenen Hinweises des Geschädigten auf eine besondere Brandgefahr.
    BGH
    01.10.2013
  5. 2 BvR 661/22 - Räumungsvollstreckung nicht nur bei konkreter Suizidgefahr
    Leitsatz: Die Gefährdung des unter dem Schutz des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG stehenden Rechts des Schuldners auf Leben und körperliche Unversehrtheit im Vollstreckungsschutzverfahren ist nicht nur bei der konkreten Gefahr eines Suizids zu berücksichtigen, sondern auch, wenn die Fortsetzung des Zwangsvollstreckungsverfahrens aus anderen Gründen eine konkrete Gefahr für das Leben des Schuldners begründet oder wegen schwerwiegender gesundheitlicher Risiken eine mit den guten Sitten unvereinbare Härte i.S.v. § 765a ZPO darstellt. Einzubeziehen sind nicht nur die Gefahren für Leben und Gesundheit des Schuldners während des Räumungsvorgangs, sondern auch die Lebens- und Gesundheitsgefahren im Anschluss an die Zwangsräumung.(Leitsatz der Redaktion)
    BVerfG
    17.05.2022
  6. I ZB 11/23 - Einstellung der Räumungsvollstreckung wegen Suizidgefahr
    Leitsatz: Die befristete Einstellung der Zwangsvollstreckung kann auch mit Auflagen zu versehen sein, die die wirtschaftliche Verwertung des vom Schuldner bewohnten Grundstücks des Gläubigers sicherstellen. In Betracht kommen insbesondere Auflagen an den Schuldner zur Zahlung der im Zusammenhang mit der Nutzung geschuldeten Geldbeträge und auch zur Mitwirkung gegenüber Sozialbehörden, die Leistungen an den oder zugunsten des Gläubigers erbringen können.
    BGH
    26.10.2023