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  1. 64 S 19/06 - Sonderkündigungsrecht; Verweigerung der Untervermietungserlaubnis; Schweigen auf Untervermietungsantrag; unzulässige Nachfragen nach Untermieter
    Leitsatz: 1. Geht die Erlaubnis zur Untervermietung dem Mieter nach Ablauf der dem Vermieter zur Erklärung über den Untervermietungsantrag gesetzten Frist, aber vor der Kündigung des Mieters zu, kann der Mieter nicht mehr kündigen. 2. Hat der Vermieter jedoch die Untervermietungserlaubnis an Bedingungen geknüpft, zu deren Erfüllung der Mieter nicht verpflichtet ist, kann der Mieter binnen zehn Tagen nach Zugang der bedingten Untervermietungserlaubnis kündigen. 3. Der Vermieter darf die Erteilung der Untervermietungserlaubnis nicht noch davon abhängig machen, den Untermietinteressenten in seinen derzeitigen Wohnverhältnissen und seinem häuslichen Umfeld kennenzulernen, wenn der Mieter ihm bereits Namen, Familienstand, Geburtsdatum, Alter und Anzahl der Kinder sowie Beruf und Adresse des Untermietinteressenten mitgeteilt hat. 4. Das Sonderkündigungsrecht besteht unabhängig von dem befristeten Ausschluß der ordentlichen Kündigung. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    02.05.2006
  2. VI ZR 409/12 - Schadensersatz für Schäden durch von Heißklebearbeiten ausgelöstem Brand; Mitverschulden durch unterlassenen Hinweis auf besondere Brandgefahr; Brand durch Bauarbeiten
    Leitsatz: a) Zum Anscheinsbeweis, wenn es bei Heißklebearbeiten zur Verlegung von Bitumenbahnen in feuergefährdeter Umgebung zu einem Brand kommt. b) Zur Frage des Mitverschuldens wegen unterlassenen Hinweises des Geschädigten auf eine besondere Brandgefahr.
    BGH
    01.10.2013
  3. V ZR 309/12 - Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist; Anspruchsentstehung; Hemmung der Verjährung
    Leitsatz: 1. Ein noch nicht abgeschlossener Rechtsstreit zwischen Gläubiger und Schuldner, dessen Ausgang Rückschlüsse auf das Bestehen oder Nichtbestehen eines (noch nicht rechtshängigen) Anspruchs gegen den Schuldner erlaubt, steht nicht der Annahme entgegen, der Gläubiger habe bereits Kenntnis von den Umständen, die diesen Anspruch begründen. 2. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts im Prozess führt nicht zu einer Hemmung der Verjährung des Gegenanspruchs.
    BGH
    07.11.2014
  4. VIII ZR 238/15 - Auswirkungen der Schonfristzahlung auf eine ordentliche Kündigung
    Leitsatz: Eine Schonfristzahlung führt lediglich zur Unwirksamkeit einer wegen Zahlungsverzugs erfolgten außerordentlichen fristlosen Kündigung; eine auf den Zahlungsverzug zugleich gestützte ordentliche Kündigung bleibt grundsätzlich von der Schonfristregelung unberührt. Die Frage, ob ein berechtigtes Interesse im Sinne von § 573 Abs. 1 Satz 1 BGB vorliegt, erfordert zu ihrer Beantwortung eine umfassende Heranziehung der Umstände des Einzelfalls; dieser Vorgang ist angesichts der Vielgestaltigkeit der dabei zu beachtenden Geschehensabläufe und Zustände Gegenstand einer in erster Linie dem Tatrichter vorbehaltenen Würdigung, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob die maßgebenden Tatsachen vollständig und fehlerfrei festgestellt und gewürdigt und die allgemein anerkannten Maßstäbe berücksichtigt und richtig angewandt worden sind. (Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    20.07.2016
  5. V ZB 101/18 - Übertragung eines ideellen Grundstücksanteils an einen Ehepartner im Rahmen eines Scheidungsverfahrens durch ein ausländisches Gericht, Grundbuchberichtigung
    Leitsatz: Ist eine zweigliedrige Gesellschaft bürgerlichen Rechts, deren Gesellschafter miteinander verheiratet sind, Eigentümerin eines in Deutschland belegenen Grundstücks und überträgt ein ausländisches Gericht in einer güterrechtlichen Entscheidung einem Ehegatten den Gesellschaftsanteil des anderen, steht § 24 Abs. 1 ZPO der internationalen Zuständigkeit und damit der Anerkennung dieser Entscheidung in einem grundbuchrechtlichen Berichtigungsverfahren nicht entgegen.
    BGH
    16.05.2019
  6. V ZR 64/19 - Individuelle Kostenlastübernahme bei baulichen Veränderungen des Gemeinschaftseigentums
    Leitsatz: a) § 16 Abs. 4 WEG steht einem Beschluss nicht entgegen, der einzelnen Wohnungseigentümern die Durchführung einer baulichen Veränderung des Gemeinschaftseigentums mit der Maßgabe gestattet, dass die bauwilligen Wohnungseigentümer sämtliche Errichtungskosten und Folgekosten der Maßnahme tragen. Dies gilt auch dann, wenn eine solche - hinreichend bestimmt beschriebene - Maßnahme im Zeitpunkt des Beschlusses noch nicht geplant ist. b) Hat ein Wohnungseigentümer eigenmächtig eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums vorgenommen, haben die Wohnungseigentümer die Beschlusskompetenz, dies mit der Maßgabe zu genehmigen, dass der die Veränderung vornehmende Wohnungseigentümer die Folgekosten der Maßnahme trägt.
    BGH
    15.05.2020
  7. VIII ZR 64/19 - Zum Erfordernis eines Sachverständigengutachtens bei Berufung auf die Sozialklausel
    Leitsatz: ...Senatsurteile vom 22. Mai 2019 - VIII ZR 180/18...
    BGH
    26.05.2020
  8. VIII ZR 18/20 - Kündigung wegen geringer Mietdifferenz über längeren Zeitraum
    Leitsatz: Eine fristgerechte Kündigung kann auch dann gerechtfertigt sein, wenn sich über einen Zeitraum von mehr als drei Jahren ein Zahlungsrückstand summiert, der zwar den Betrag einer Monatsmiete nach dem Vertrag nicht erreicht, die nach Behauptung des Mieters nachträglich reduzierte Monatsmiete jedoch übersteigt. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    10.11.2020
  9. VIII ZR 6/19 - Sachverständigengutachten zur Erkrankung bei geltend gemachter Umzugs-härte
    Leitsatz: ...Senatsurteil vom 22.5.2019 - VIII ZR 180/18, BGHZ...
    BGH
    28.04.2021
  10. VIII ZR 134/20 - Nachhaltige Störung des Hausfriedens
    Leitsatz: Fristlose Kündigung wegen anhaltender Lärmbelästigung.(Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    22.06.2021