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V ZR 244/22 - Zulässigkeit von baulichen Veränderungen des Gemeinschaftseigentums zur BarrierereduzierungLeitsatz: ...vom 15. Mai 2020 - V ZR 64/19, GE 2020...BGH09.02.2024
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V ZR 64/19 - Individuelle Kostenlastübernahme bei baulichen Veränderungen des GemeinschaftseigentumsLeitsatz: a) § 16 Abs. 4 WEG steht einem Beschluss nicht entgegen, der einzelnen Wohnungseigentümern die Durchführung einer baulichen Veränderung des Gemeinschaftseigentums mit der Maßgabe gestattet, dass die bauwilligen Wohnungseigentümer sämtliche Errichtungskosten und Folgekosten der Maßnahme tragen. Dies gilt auch dann, wenn eine solche - hinreichend bestimmt beschriebene - Maßnahme im Zeitpunkt des Beschlusses noch nicht geplant ist. b) Hat ein Wohnungseigentümer eigenmächtig eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums vorgenommen, haben die Wohnungseigentümer die Beschlusskompetenz, dies mit der Maßgabe zu genehmigen, dass der die Veränderung vornehmende Wohnungseigentümer die Folgekosten der Maßnahme trägt.BGH15.05.2020
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VIII ZR 64/19 - Zum Erfordernis eines Sachverständigengutachtens bei Berufung auf die SozialklauselLeitsatz: ...Senatsurteile vom 22. Mai 2019 - VIII ZR 180/18...BGH26.05.2020
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64 S 19/06 - Sonderkündigungsrecht; Verweigerung der Untervermietungserlaubnis; Schweigen auf Untervermietungsantrag; unzulässige Nachfragen nach UntermieterLeitsatz: 1. Geht die Erlaubnis zur Untervermietung dem Mieter nach Ablauf der dem Vermieter zur Erklärung über den Untervermietungsantrag gesetzten Frist, aber vor der Kündigung des Mieters zu, kann der Mieter nicht mehr kündigen. 2. Hat der Vermieter jedoch die Untervermietungserlaubnis an Bedingungen geknüpft, zu deren Erfüllung der Mieter nicht verpflichtet ist, kann der Mieter binnen zehn Tagen nach Zugang der bedingten Untervermietungserlaubnis kündigen. 3. Der Vermieter darf die Erteilung der Untervermietungserlaubnis nicht noch davon abhängig machen, den Untermietinteressenten in seinen derzeitigen Wohnverhältnissen und seinem häuslichen Umfeld kennenzulernen, wenn der Mieter ihm bereits Namen, Familienstand, Geburtsdatum, Alter und Anzahl der Kinder sowie Beruf und Adresse des Untermietinteressenten mitgeteilt hat. 4. Das Sonderkündigungsrecht besteht unabhängig von dem befristeten Ausschluß der ordentlichen Kündigung. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin02.05.2006
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V ZR 309/12 - Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist; Anspruchsentstehung; Hemmung der VerjährungLeitsatz: 1. Ein noch nicht abgeschlossener Rechtsstreit zwischen Gläubiger und Schuldner, dessen Ausgang Rückschlüsse auf das Bestehen oder Nichtbestehen eines (noch nicht rechtshängigen) Anspruchs gegen den Schuldner erlaubt, steht nicht der Annahme entgegen, der Gläubiger habe bereits Kenntnis von den Umständen, die diesen Anspruch begründen. 2. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts im Prozess führt nicht zu einer Hemmung der Verjährung des Gegenanspruchs.BGH07.11.2014
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V ZR 225/20 - Nutzungsverbot zum Zwecke der Gefahrenabwehr, Nutzungsverbot durch Mehrheitsbeschluss nur bei „zerstörten“ Gebäuden, Sanierungspflichten der Wohnungseigentümer aus Überalterung/mangelnder InstandhaltungLeitsatz: ..., Urteil vom 4. Mai 2018 - V ZR 203/17, GE 2018...BGH15.10.2021
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V ZR 213/21 - Beseitigung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum, AusübungsbefugnisLeitsatz: ...- V ZR 11/18, BGHZ 225, 1 Rn. 45 ff.)....BGH11.11.2022
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V ZB 101/18 - Übertragung eines ideellen Grundstücksanteils an einen Ehepartner im Rahmen eines Scheidungsverfahrens durch ein ausländisches Gericht, GrundbuchberichtigungLeitsatz: Ist eine zweigliedrige Gesellschaft bürgerlichen Rechts, deren Gesellschafter miteinander verheiratet sind, Eigentümerin eines in Deutschland belegenen Grundstücks und überträgt ein ausländisches Gericht in einer güterrechtlichen Entscheidung einem Ehegatten den Gesellschaftsanteil des anderen, steht § 24 Abs. 1 ZPO der internationalen Zuständigkeit und damit der Anerkennung dieser Entscheidung in einem grundbuchrechtlichen Berichtigungsverfahren nicht entgegen.BGH16.05.2019
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VIII ZR 18/20 - Kündigung wegen geringer Mietdifferenz über längeren ZeitraumLeitsatz: Eine fristgerechte Kündigung kann auch dann gerechtfertigt sein, wenn sich über einen Zeitraum von mehr als drei Jahren ein Zahlungsrückstand summiert, der zwar den Betrag einer Monatsmiete nach dem Vertrag nicht erreicht, die nach Behauptung des Mieters nachträglich reduzierte Monatsmiete jedoch übersteigt. (Leitsatz der Redaktion)BGH10.11.2020
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VIII ZR 6/19 - Sachverständigengutachten zur Erkrankung bei geltend gemachter Umzugs-härteLeitsatz: ...Senatsurteil vom 22.5.2019 - VIII ZR 180/18, BGHZ...BGH28.04.2021