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Suchergebnis Urteilssuche (831 - 840 von 883)

  1. 3 U 138/08 - Mietminderung wegen Einschränkung des Zugangs zum Mietobjekt
    Leitsatz: Die mittelbare Gebrauchsbeeinträchtigung in der Nutzung der gemieteten Räumlichkeiten durch das Postieren von Ordnern einer davor gelegenen Diskothek auf dem gemeinsam zu nutzenden Kellerflur berechtigt nicht zur Minderung. (Leitsatz der Redaktion)
    OLG Rostock
    11.12.2008
  2. 3 U 158/06 - Unwirksame Abwälzung von Verwaltungskosten auf Geschäftsraummieter
    Leitsatz: 1. Die formularmäßige Abwälzung von Verwaltungskosten in Geschäftsraummietverträgen verstößt gegen das Transparenzgebot, wenn der Begriff nicht näher umschrieben ist und auch eine höhenmäßige Begrenzung fehlt. 2. Der Vermieter von Geschäftsraum kann keine Erhöhung der Nebenkostenvorschüsse verlangen, wenn dies im Vertrag nicht vorgesehen ist. (Leitsätze der Redaktion)
    OLG Rostock
    10.04.2008
  3. 3 U 158/08 - Einwendung des Schuldners gegenüber Ausgleichsansprüchen des Grundstückseigentümers für gesetzlich entstandene Leitungsrechte eines Entsorgungsunternehmens in den neuen Bundesländern durch kaufvertragliche Verpflichtung zur unentgeltlichen Duldung
    Leitsatz: Hat der Käufer eines mit kraft Gesetzes entstandenen Leitungsrechten belasteten Grundstücks in den neuen Bundesländern nach dem Kaufvertrag mit der Treuhandanstalt diese Leitungen unentgeltlich zu dulden, so handelt es sich um ein pactum de non petendo, das die Einwendung des Schuldners begründet, nicht auf Ausgleichsentschädigung für die Leitungsrechte in Anspruch genommen zu werden. Diese Einwendung bleibt auch gegenüber einem späteren Erwerber der Entschädigungsforderung erhalten. (Leitsatz der Redaktion)
    OLG Rostock
    20.11.2008
  4. 3 U 23/08 - Begünstigter Waldflächenerwerb nach dem Ausgleichsleistungsgesetz; Rücktritt wegen unterbliebener Hauptwohnsitznahme in der Nähe der Betriebsstätte
    Leitsatz: 1. Bei dem Begriff Hauptwohnsitz ist grundsätzlich auf den Lebensmittelpunkt des Käufers abzustellen, bei Verheirateten auf den der Familie; allerdings ist bei näherer Auslegung des in § 1 Abs. 3 FIErwV verwandten Begriffs "Lebensmittelpunkt" nicht in erster Linie auf den Begriff "Hauptwohnung" des Melderechts abzustellen. 2. Neben dem Ort der Wohnung, an dem man sich "quantitativ" am meisten aufhält, spielen unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck der subventionsbeschränkenden Regelung auch Aspekte eine Rolle, die besondere Bindungen zu einem Ort belegen.
    OLG Rostock
    18.12.2008
  5. 3 W 28/08 - Ablehnende Entscheidung über den Antrag auf Einholung eines neuen Gutachtens unanfechtbar; selbständiges Beweisverfahren; Vermeidung von Prozessen; Obergutachten; unverwertbares Gutachen; Beschränkung von Anfechtungsmöglichkeiten
    Leitsatz: 1. Lehnt das Gericht den Antrag auf Einholung eines neuen Gutachtens durch einen anderen Sachverständigen ab, ist der Beschluss unanfechtbar. 2. Das gilt auch im selbständigen Beweisverfahren. (Leitsätze der Redaktion)
    OLG Rostock
    17.03.2008
  6. 3 W 5/05 - Veräußerungsverlangen und Beschlussüberprüfung; Stimmrecht
    Leitsatz: 1. Das Gericht kann einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft, mit dem gemäß § 18 Abs. 3 WEG von einem Wohnungseigentümer die Veräußerung seines Wohnungseigentums verlangt wird, nur daraufhin überprüfen, ob formelle Mängel beim Zustandekommen des Beschlusses vorliegen, nicht jedoch, ob das Veräußerungsverlangen materiell gerechtfertigt ist. 2. Das vereinbarte Wert- (oder Objekt-) Stimmrecht gilt nur dann auch für den Entziehungsbeschluss, wenn dies ausdrücklich in der Gemeinschaftsordnung bestimmt ist. (Leitsatz zu 2 von der Redaktion)
    OLG Rostock
    03.11.2008
  7. 3 W 5/08 - Kopfstimmrecht bei Einleitung einer Entziehungsklage; Bestreiten von Wohngeldrückständen
    Leitsatz: 1. Bei der Beschlussfassung der Wohnungseigentümer über die Einleitung einer Entziehungsklage gegen eines ihrer Mitglieder gilt regelmäßig das Stimmrecht nach Köpfen. Die in der Teilungserklärung enthaltene Vereinbarung eines abweichenden Stimmrechts, wie etwa nach Wohneinheiten oder Miteigentumsanteilen, gilt regelmäßig nicht für die Abstimmung nach § 18 Abs. 3 WEG, sofern dies nicht ausdrücklich bestimmt ist. 2. Die Ermächtigung des Verwalters zur Geltendmachung von Wohngeldrückständen gegen einen Wohnungseigentümer widerspricht auch dann nicht ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn die Höhe der Wohngeldrückstände gegenüber den Angaben des Verwalters in der Eigentümerversammlung bestritten wird. Über die Höhe der Rückstände ist nicht im Beschlussanfechtungs-, sondern in dem anschließenden Zahlungsprozess zu befinden. (Leitsätze der Redaktion)
    OLG Rostock
    03.11.2008
  8. 2 U 202/08 - Verletzung der Verkehrssicherungspflicht; Schadensersatzanspruch wegen unterlassener Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Abgang von Eis und Schnee von einem Dach; Schneefanggitter
    Leitsatz: Im Einzelfall kann eine Verletzung von Verkehrssicherungspflichten des Hauseigentümers darin gesehen werden, dass dieser bei besonders gefährlichen Wetterlagen ortsübliche Maßnahmen zur Verhinderung des Abgangs von Schneelawinen (Abschlagen von Schnee und Eis, Räumung des Daches) nicht trifft. Dies gilt auch dann, wenn Schneefanggitter bauordnungsrechtlich nicht vorgeschrieben oder nicht ortsüblich sind.
    OLG Thüringen
    18.06.2008
  9. OVG 2 B 12.06 - Grundsatz der Materialgerechtigkeit; keine Rückführung eines Denkmals in einen nicht mehr vorhandenen historisch getreuen Zustand; Bauteile mit begrenzter Lebensdauer
    Leitsatz: 1. Das Denkmalschutzgesetz Berlin kennt keinen allgemeinen "Grundsatz der Materialgerechtigkeit", auf dessen Grundlage von dem Eigentümer eines Denkmals die Rückführung in einen zum Zeitpunkt der Unterschutzstellung nicht mehr vorhandenen "historisch getreuen" Zustand verlangt werden könnte. Dies gilt auch in Bezug auf solche Bauteile, die - wie unter anderem Fenster - typischerweise nur eine begrenzte Lebensdauer haben und während der Bestandszeit eines Hauses gelegentlich ersetzt werden müssen. 2. Der Begriff der "Erhaltung" beinhaltet lediglich die Bewahrung des Bestandes. Er umfasst hingegen nicht die vollständige oder teilweise Wiederherstellung des historischen Originals im Wege der Ersetzung von Bauteilen, die bereits im Zeitpunkt der Unterschutzstellung denkmalwidrig waren, durch neue form- und materialgetreue Bauteile. 3. Eine erhebliche wirtschaftliche Mehrbelastung kann zur Vermeidung einer allenfalls geringfügigen denkmalrechtlichen Beeinträchtigung einem Eigentümer grundsätzlich nicht zugemutet werden, selbst wenn es sich um ein Wohn- und Geschäftshaus in guter Lage handelt und die Maßnahme grundsätzlich aus den Erträgen finanzierbar sein dürfte. (Leitsätze der Redaktion)
    OVG Berlin-Brandenburg
    21.02.2008
  10. OVG 2 N 72.07 - Verunstaltungsverbot für Werbetafeln auf denkmalgeschütztem S-Bahn-Gelände; Denkmalschutz; Verunstaltungsschutz; Bestandsschutz; Beseitigungsanordnung; Werbung
    Leitsatz: 1. Auch vor der Wiedervereinigung Deutschlands galt die Berliner Bauordnung für das S-Bahn-Gelände, da auch alliiertes Recht dem nicht entgegenstand. 2. Auch wenn in der Vergangenheit von Berliner Verwaltungsbehörden keine Beseitigungsanordnungen erlassen wurden, ist ein Bestandsschutz nicht anzunehmen. (Leitsätze der Redaktion)
    OVG Berlin-Brandenburg
    17.07.2008