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Suchergebnis Urteilssuche (821 - 830 von 883)

  1. 32 Wx 118/08 - Genehmigungsfiktion der Jahresabrechnung; Unternehmereigenschaft der Wohnungseigentümergemeinschaft
    Leitsatz: 1. Eine teilrechtsfähige Wohnungseigentümergemeinschaft ist jedenfalls dann ein Verbraucher i. S. des § 13 BGB, wenn an dieser nicht ausschließlich Unternehmer beteiligt sind. Auch das Halten einer Wohnung oder eines Teileigentums, um über dauerhafte Vermietung und Verpachtung erhebliche regelmäßige und dauerhafte Mieteinnahmen zu erzielen, ist Verwaltung eigenen Vermögens und stellt unabhängig von der Höhe der verwalteten Werte grundsätzlich keine unternehmerische Tätigkeit dar. 2. In Verwalterverträgen i. S. des § 26 WEG ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder ihnen nach § 310 Abs. 3 BGB gleichstehenden Regelungen eine Klausel unwirksam, die lautet: "Die vom Verwalter erstellte Jahresabrechnung gilt gegenüber dem Verwalter als genehmigt, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft nicht innerhalb von 4 Wochen nach Vorlage Einwendungen erhebt."
    OLG München
    25.09.2008
  2. 32 Wx 129/07 - Ansprüche aus Notgeschäftsführung oder Geschäftsführung ohne Auftrag; GOA; Untätigkeit des Wohnungseigentumsverwalters; Aufwendungsersatz; Sonderumlage; Verwaltungsvermögen
    Leitsatz: Ansprüche auf Aufwendungsersatz aus Notgeschäftsführung oder berechtigter Geschäftsführung ohne Auftrag richten sich gegen den Verband der Wohnungseigentümergemeinschaft. Dem Geschäftsführer steht nicht das Recht zu, seine Aufwendungen direkt bei den Miteigentümern anteilsmäßig einzufordern.
    OLG München
    15.01.2008
  3. 32 Wx 132/08 - Abstimmung nur über gestellten Antrag
    Leitsatz: In einer Wohnungseigentümerversammlung kann nur über einen gestellten Antrag abgestimmt werden. Über ein Weniger gegenüber dem gestellten Antrag können die Wohnungseigentümer nur abstimmen, wenn ein dem Weniger entsprechender Antrag gestellt wird. Ein ablehnender Beschluss einer Wohnungseigentümerversammlung ist nicht deshalb anfechtbar, weil die abgelehnte Maßnahme in geringerem Umfang ordnungsmäßiger Verwaltung entsprochen hätte.
    OLG München
    18.11.2008
  4. 32 Wx 156/08 - Übergangsphase vom FGG zur ZPO in Wohnungseigentumssache
    Leitsatz: Entscheidet das Amtsgericht in einem Verfahren, das vor dem 2. Juli 2007 anhängig geworden ist, einheitlich auch über einen Erweiterungsantrag, der nach dem 1. juli 2007 eingegangen ist, nach den Vorschriften des FGG, so bestimmt sich die Zuständigkeit des Beschwerdegerichts nach dem FGG. § 72 Abs. 2 GVG n. F. ist in solchen Fällen nicht anzuwenden.
    OLG München
    08.12.2008
  5. 32 Wx 79/08 - Baumängelüberprüfung innerhalb der Gewährleistungsfrist als Verwalterpflicht
    Leitsatz: 1. Zu den Pflichten des Verwalters nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG gehört auch die Überprüfung des Gebäudes auf Baumängel innerhalb des Laufs der Gewährleistungsfrist. 2. Wird ein Mangel an einem Balkon gerügt und für berechtigt anerkannt, so besteht besondere Veranlassung, baugleiche weitere Balkone auf das Vorhandensein eines Mangels zu untersuchen. 3. Übernimmt ein Bauträger die erste Verwaltung der Wohnungseigentumsanlage, so hat er bei der Überprüfung des Bauwerks auf Mängel auch die Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Bauträgers anzuwenden.
    OLG München
    25.09.2008
  6. 5 U 5228/07 - Unwirksamer Darlehensvertrag wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz; verbundenes Geschäft; Widerruf eines Darlehensvertrages; keine Haftung des fehlerhaft einem Immobilienfonds beigetretenen Anlegers für Verbindlichkeiten der Gesellschaft; Anwendung der Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft; Schrottimmobilien
    Leitsatz: Keine persönliche Haftung des mittelbaren Gesellschafters einer Immobilien-GbR für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. (Leitsatz der Redaktion)
    OLG München
    05.08.2008
  7. 3 U 108/07 - Unbeachtliche Schriftformheilungsklausel; Kündigung des Gewerbemietvertrags; unbestimmter Mietgegenstand; vorfristige Kündigung; Parkplatzzufahrten und Anlieferflächen als Bestandteile des Mietvertrages; treuwidrige Berufung auf fehlende Schriftform; Salvatorische Klausel; langfristiger Mietvertrag; Zeitmietvertrag
    Leitsatz: 1. Ist der Mietgegenstand eines langfristigen Mietvertrages nicht hinreichend bestimmt oder wenigstens bestimmbar, ist die Schriftform nicht gewahrt, und das Mietverhältnis ist vorfristig kündbar. 2. Parkplatzzufahrten und Anlieferungsflächen sind nicht unwesentliche Bestandteile, die sich aus dem schriftlichen Mietvertrag nicht ergeben müssen. 3. Die Berufung auf fehlende Schriftform ist nur ausnahmsweise treuwidrig, wenn die den Vertragstext stellende Partei die Einhaltung der Schriftform bewusst herbeigeführt hat. 4. Eine mietvertragliche Heilungsklausel, wonach bei Mängeln die Schriftform durch zusätzliche Handlung herbeigeführt werden soll, hindert den Mieter nicht nach Treu und Glauben an der vorfristigen Kündigung. (Leitsätze der Redaktion)
    OLG Rostock
    10.07.2008
  8. 1 WsRH 15/08 - Bodenreformenteignung; keine strafrechtliche Maßnahme; Kreisverweis
    Leitsatz: Die Vermögensentziehung aufgrund der die sog. Bodenreform umsetzenden Verordnung Nr. 19 vom 5. September 1945 war keine strafrechtliche Maßnahme im Sinne von § 1 Abs. 5 StrRehaG. (Leitsatz der Redaktion)
    OLG Rostock
    25.06.2008
  9. I Ws RH 42/08 - Besatzungshoheitliche Zuordnung eines Hausgrundstücks; Liste A; strafrechtliche Maßnahme im Sinne des § 1 Abs. 5 StrRehaG; Sequestration; SMAD-Befehl Nr. 124 und 126; örtliche Zuständigkeit
    Leitsatz: Ein auf besatzungshoheitlicher Grundlage ergangener Beschluss der Kommission für Beschlagnahme und Sequestration beim Innenministerium des Landes Mecklenburg bei der Umsetzung von SMAD-Befehlen - hier der Befehle Nr. 124 und 164 -, mit dem die endgültige Zuordnung eines Hausgrundstücks zur "Liste A" der sequestrierten Vermögenswerte erfolgt, ist keine strafrechtliche Maßnahme i. S. d. § 1 Abs. 5 StrRehaG. (Leitsatz des Einsenders)
    OLG Rostock
    11.12.2008
  10. 3 U 123/07 - Schadensersatz wegen nicht kostendeckender Betriebskostenvorschüsse; formularmäßiger Änderungsvorbehalt bzgl. Verteilerschlüssel
    Leitsatz: 1. Der Vermieter ist hinsichtlich des Differenzbetrages zwischen vereinbarten Vorauszahlungen und tatsächlich entstandenen Betriebskosten nur dann gegenüber dem Mieter wegen Verletzung vorvertraglicher Pflichten schadensersatzpflichtig, wenn der Vermieter - abgesehen von der Zusicherung der Angemessenheit der Vorschüsse - den Mieter arglistig über die tatsächlichen Kosten getäuscht hat, um ihn zum Vertragsschluss zu bewegen. 2. Eine Vertragsklausel, nach der der Vermieter berechtigt ist, den Verteilerschlüssel für die Betriebskosten auch im laufenden Jahr einseitig zu ändern, wenn dies sachgerecht ist, ist unwirksam. (Leitsätze der Redaktion)
    OLG Rostock
    23.10.2008