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Suchergebnis Urteilssuche (81 - 90 von 883)

  1. I-24 U 74/08 - Abgrenzung Miete zur Pacht; Räumungsurteil in Pachtsachen gegen Sicherheitsleistung; Räumung eines Golfplatzes; Fruchtziehung
    Leitsatz: § 708 Nr. 7 ZPO ist auf vorläufig vollstreckbare Urteile in Pachtsachen nicht anzuwenden (hier Räumung eines Golfplatzes).
    OLG Düsseldorf
    24.06.2008
  2. I-24 U 39/08 - Umsatzabhängiges Sonderkündigungsrecht; Sonderkündigungsklausel; Kündigungserklärung; Sachentnahmen; Umsatzentwicklung; schlüssige Darlegung der Kündigungsvoraussetzungen
    Leitsatz: Zur Auslegung eines umsatzabhängigen Sonderkündigungsrechts des Mieters.
    OLG Düsseldorf
    17.11.2008
  3. I-24 U 149/07 - Fristlose Kündigung wegen selbstverschuldeten Ungezieferbefalls (Ratten, Mäuse); bauliche Mängel aus Risikosphäre des Mieters
    Leitsatz: Kündigt der Mieter wegen des Ungezieferbefalls (Ratten und Mäuse) in einer Apotheke das Mietverhältnis fristlos, obwohl das Ungeziefer auf von ihm vorgenommene Veränderungen der gemieteten Räume zurückgeht, so kann seine darauf gestützte außerordentliche Kündigung unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls unwirksam sein, selbst wenn den Vermieter die Verantwortung für in den Mieträumen außerdem auftretenden Befall durch Schaben trifft.
    OLG Düsseldorf
    06.11.2008
  4. 3 Wx 217/07 - Pflicht zur Duldung erlaubt keine Erweiterungen; Funkantenne auf Sondernutzungsfläche
    Leitsatz: 1. Ein Wohnungseigentümer, der im Hinblick auf eine von ihm vorgenommene bauliche Veränderung (hier: Errichtung einer Funkantenne auf einer Sondernutzungsfläche) beseitigungspflichtig ist, aber aufgrund besonderer rechtlicher Gesichtspunkte (hier: Verjährung) von den übrigen Eigentümern auf diese Beseitigung nicht mehr in Anspruch genommen werden kann, erlangt eine Rechtsposition nur dergestalt, dass die übrigen Eigentümer diesen Zustand faktisch dulden müssen. 2. Aus der Duldungspflicht kann der betreffende Eigentümer nicht das Recht ableiten, den erreichten Zustand hernach im Sinne einer Ausweitung des optischen Nachteils weiter zu verändern (hier: Austausch einiger Bauteile, durch die die Dimensionen der Anlage insgesamt nach Höhe und Durchmesser vergrößert werden); hierbei spielt es keine Rolle, ob die duldungspflichtige Anlage defekt ist, erneuert werden muss und baugleiche Antennenteile nicht mehr verfügbar sind. 3. Zu den Anforderungen an eine "Bestimmung", wenn die Teilungserklärung die Gültigkeit eines Eigentümerbeschlusses davon abhängig macht, dass der Beschluss protokolliert und das Protokoll von zwei von der Eigentümerversammlung bestimmten Wohnungseigentümern zu unterzeichnen sei. 4. In Wohnungseigentumsverfahren nach altem Recht besteht eine Ermittlungspflicht des Gerichts weder bei plausiblem unbestrittenem Vortrag eines Beteiligten noch wenn ein Beteiligter durch Erklärungen oder die Vorlage von Beweismitteln seinem Interesse ohne Weiteres Geltung verschaffen kann.
    OLG Düsseldorf
    26.06.2008
  5. I-10 U 11/08 - Keine Verrechnung gegen anderweitige Bestimmung des Mieters; keine Verpflichtung zur vorfristigen Betriebskostenabrechnung
    Leitsatz: 1. Eine vom Mieter veranlasste Zahlung mit dem Zusatz "Miete 4-12/2005" beinhaltet eine Leistungsbestimmung i. S. v. § 367 Abs. 2 BGB. 2. Die Formularklausel in einem gewerblichen Mietvertrag "Der Vermieter kann Zahlungen nach seiner Wahl zunächst auf die bisherigen Kosten und Zinsen und dann auf die ältesten Rückstände verrechnen. Das gilt auch dann, wenn der Mieter eine anderweitige Bestimmung getroffen hat" ist gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam. 3. Zinsen und Kosten sind kein Mietzins i. S. des § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BGB. 4. Der gewerbliche Vermieter ist bei vorzeitigem Auszug nicht zu einer Teilabrechnung über die Nebenkosten verpflichtet.
    OLG Düsseldorf
    08.05.2008
  6. I-10 U 8/08 - Begriff der Schönheitsreparaturen in der Gewerberaummiete; Austausch PVC-Bodenbelag in Gewerbemiete; vertragsgemäßer Gebrauch einer Lagerhalle; Rückforderung von Betriebskostenvorschüssen mangels Abrechnung; formularvertragliches Aufrechnungsverbot; Teppichboden; Folgen des vertragsgemäßen Gebrauchs; Rückzahlung der Nebenkostenvorauszahlungen
    Leitsatz: 1. Zur Frage, ob der Austausch eines PVC-Bodenbelags zu den vom gewerblichen Mieter übernommenen Schönheitsreparaturen zählt. 2. Ist eine Lagerhalle zum Betrieb einer Kfz-Instandsetzung vermietet, sind hierdurch verursachte Verschmutzungen und mechanische Beschädigungen des vorhandenen PVC-Bodenbelags Folgen des vertragsgemäßen Gebrauchs, so dass der Mieter dem Vermieter bei fehlender Vereinbarung nicht gemäß § 280 Abs. 1 BGB auf Schadensersatz haftet. 3. Hat der gewerbliche Vermieter nahezu dreieinhalb Jahre seit Beendigung des mehrjährigen Mietverhältnisses keine den Anforderungen des § 259 BGB entsprechenden Nebenkostenabrechnungen vorgelegt, kann der Mieter sämtliche während der Mietzeit geleisteten Nebenkostenvorauszahlungen zurückverlangen (Anschluss an BGH, WuM 2005, 337 = GE 12005, 543 = ZMR 2005, 439). 4. Ein formularvertragliches Aufrechnungsverbot steht der Aufrechnung des Mieters nicht entgegen, wenn die den Anspruch auf Rückzahlung der Nebenkostenvorauszahlungen begründenden Tatsachen unstreitig sind.
    OLG Düsseldorf
    08.05.2008
  7. I-10 W 53/08 - Rechtsanwaltsvergütung für Vergleich über Kosten der Nebenintervention
    Leitsatz: 1. Für die Mitwirkung des Prozessbevollmächtigten eines Streithelfers bei Abschluss eines Vergleichs der Hauptparteien fällt eine Einigungsgebühr nach RVG VV-Nr. 1000 an, wenn der Vergleich auch eine Regelung hinsichtlich eines Rechtsverhältnisses des Streithelfers im Verhältnis zu einer der beiden Prozessparteien enthält; dies ist zu bejahen, wenn der Vergleich eine Regelung betreffend die Kosten der Nebenintervention enthält. 2. Nach der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs vom 3.7.2006, II ZB 31/05 fällt die Terminsgebühr auch dann an, wenn in einem Verfahren, für das die mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, auf Vorschlag des Gerichts ein schriftlicher Vergleich geschlossen wird. Dieser Rechtssprechung schließt sich der Senat unter Aufgabe seiner Rechtsauffassung im Beschluss vom 21.7.2005, II-10 WF 11/05 an. 3. Wird in dem Vergleich in Bezug auf den Streithelfer ausschließlich eine Kostenregelung getroffen, so bemessen sich etwaige anfallende Termins- und Einigungsgebühren nach dem Wert aller dem Streithelfer bis zum Vergleich entstandenen Kosten und nicht nach dem Wert der Hauptsache.
    OLG Düsseldorf
    26.08.2008
  8. I-10W 66/08 - Vergütungsanspruch des Prozesspflegers; Beitreibungsrecht des Rechtsanwalts; keine Vorrangigkeit des Beitreibungsrechts vor Inanspruchnahme der Staatskasse
    Leitsatz: 1. Auch die Vergütung eines Rechtsanwaltes, der (nur) eine Tätigkeit als Prozesspfleger nach den §§ 57, 58 ZPO ausübt, erhält eine Vergütung nach dem RVG, § 1 Abs. 1 Satz 2 RVG. 2. Der zum Vertreter nach §§ 57, 58 ZPO bestellte Rechtsanwalt hat nach § 41 Satz 1 RVG einen eigenen Anspruch gegen den von ihm vertretenen Beklagten und gemäß § 41 Satz 3 RVG in Verbindung mit § 126 Abs. 1 ZPO ein eigenes Beitreibungsrecht gegen den in die Prozesskosten verurteilten Prozessgegner. 3. Es gibt keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass der Anspruch gegenüber dem Beklagten oder das Beitreibungsrecht gegenüber dem in die Prozesskosten verurteilten Gegner vorrangig vor einer Inanspruchnahme der Staatskasse nach §§ 45 ff. RVG geltend zu machen wären.
    OLG Düsseldorf
    10.09.2008
  9. I-10 W 74/08 - Kein prozessualer Kostenerstattungsanspruch des Beklagten hinsichtlich des von ihm nach Klagerücknahme beauftragten Rechtsanwalts; Anwaltskosten; Rechtsanwaltskosten; objektiv notwendige Maßnahmen zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung
    Leitsatz: Ist im Zeitpunkt der Beauftragung eines Rechtsanwaltes die Klage bereits zurückgenommen, sind die Kosten des Rechtsanwaltes objektiv nicht mehr notwendig und damit nicht erstattungsfähig nach § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO. Auf eine verschuldete oder auch unverschuldete Unkenntnis der beklagten Partei von der Klagerücknahme kommt es nicht an.
    OLG Düsseldorf
    21.10.2008
  10. I-10 W 94/08 - Prozesskostenhilfeverfahren; Anhörungspflicht des Gerichts; Niederschlagung der Gerichtskosten wegen unrichtiger Sachbehandlung
    Leitsatz: Im Rahmen des Prozesskostenhilfeverfahrens ist das Gericht weder verpflichtet, mit der Anhörung des Gegners zuzuwarten, bis die Bedürftigkeit des Antragstellers abschließend geklärt ist, noch hat es den anwaltlich vertretenen Antragsteller auf etwaige mit der Anhörung des Gegners verbundene Kosten hinzuweisen.
    OLG Düsseldorf
    21.10.2008