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  1. I ZB 46/08 - Kein Anspruch des Gläubigers gegenüber dem zum Abriss eines Gebäudes Verpflichteten zur Bekanntgabe der Mieter des Gebäudes; vertretbare Handlung; Zwangsgeld; Zwangsvollstreckung
    Leitsatz: Ein Gläubiger kann aus einem Vollstreckungstitel, der den Schuldner zur Beseitigung einer baulichen Anlage verpflichtet, nicht verlangen, dass der Schuldner die Namen und Anschriften der Personen bekannt gibt, an die er das zu beseitigende Gebäude vermietet hat. Dementsprechend kann gegen den Schuldner, der sich weigert, die von dem Gläubiger nachgefragten Namen und Adressen mitzuteilen, kein Zwangsmittel nach § 888 Abs. 1 ZPO festgesetzt werden.
    BGH
    27.11.2008
  2. VII ZR 206/06 - Architektenhaftung aus Organisationsverschulden; Bauüberwachung; Übergabe mangelfreier Planungsunterlagen an bauüberwachenden Unternehmer; Verjährung; Arglist; Verschweigen eines Mangels; Baumangel
    Leitsatz: 1. Die Rechtsprechung des Senats zur Organisationsobliegenheit des arbeitsteilig tätigen Werkunternehmers (zuletzt BGH, Urteil vom 11. Oktober 2007 - VII ZR 99/06, BGHZ 174, 32) ist auch dann anwendbar, wenn Ansprüche gegen ein Architektenbüro geltend gemacht werden, das die Bauüberwachung arbeitsteilig organisiert. 2. Die Gleichstellung der Verjährung im Falle der Verletzung einer Organisationsobliegenheit mit der Verjährung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels ist nur gerechtfertigt, wenn die Verletzung der Organisationsobliegenheit ein dem arglistigen Verschweigen vergleichbares Gewicht hat. c) Die Schwere eines Baumangels lässt grundsätzlich nicht den Rückschluss auf eine derart schwere Verletzung der Obliegenheit zu, eine arbeitsteilige Bauüberwachung richtig zu organisieren. 3. Den Bauherrn trifft jedenfalls die Obliegenheit, dem bauaufsichtsführenden Architekten mangelfreie Pläne zur Verfügung zu stellen. 4. Nimmt er den bauaufsichtsführenden Architekten wegen eines übersehenen Planungsmangels in Anspruch, muss er sich das Verschulden des von ihm eingesetzten Planers zurechnen lassen. 5. Der Verursachungsbeitrag des bauaufsichtsführenden Architekten an dem Bauwerksschaden muss unter Berücksichtigung seiner besonderen Aufgabenstellung gewichtet werden. Ein vollständiges Zurücktreten seiner Haftung kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht.
    BGH
    27.11.2008
  3. 4 C 207/08 - Keine Mietminderung für bei Vertragsabschluss erkennbare Lärmbeeinträchtigungen
    Leitsatz: 1. Ein zur Minderung berechtigender Mietmangel liegt dann nicht vor, wenn der Mieter bei Vertragsschluss mit Lärmbeeinträchtigungen durch eine benachbarte Rock-Diskothek und Gewerbebetriebe rechnen musste. 2. Nach dem Landesimmissionsschutzgesetz verbotene nächtliche Lärmstörungen (hier: lautstarke Feiern eines Rudervereins und von Kleingärtnern) können den Mieter zu einer geringfügigen (hier: 1 bis 2 %) Mietminderung berechtigen. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Spandau
    26.11.2008
  4. 72 C 78/08 WEG - Praxisschilder an Hausfassade; Wohnungseigentümergemeinschaft; Teileigentum; Werbeschilder; Gewerbetreibender; Freiberufler
    Leitsatz: Ein Wohnungseigentümer, der in seinem Wohnungs- oder Teileigentum als Freiberufler oder Gewerbetreibender eine Praxis betreibt, hat gegen die übrigen Wohnungseigentümer keinen Anspruch auf Duldung eines zweiten Praxisschildes im Fassadenbereich. (Nichtamtlicher Leitsatz)
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    25.11.2008
  5. 33 C 208/08 (C) - Zahlungsverzug; Kündigung wegen Widerruf der Einzugsermächtigung
    Leitsatz: Widerruft der Insolvenzverwalter die aufgrund einer Einzugsermächtigung erfolgte Überweisung, trifft den Mieter an dem dann eintretenden Mietrückstand kein Verschulden. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Fulda
    24.11.2008
  6. 67 S 177/08 - Berufungseinlegung trotz Nichtzulassung der Berufung durch Amtsgericht
    Leitsatz: Lässt das Amtsgericht die Berufung gegen das verkündete Urteil nicht zu und legt die unterlegene Partei dagegen Verfassungsbeschwerde ein, muss sie gleichzeitig auch Berufung einlegen und nach § 148 ZPO Aussetzung des Verfahrens beantragen. Legt die Partei erst nach erfolgreicher Verfassungsbeschwerde und dadurch veranlasster Zulassung der Berufung jetzt Berufung ein, ist diese verfristet. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    24.11.2008
  7. 16b C 185/08 - Riemchen im Arbeitsbereich der Küche keine Fliesen; fehlender Merkmalsbezug zur Wohnung; kein hochwertiger Bodenbelag bei fehlender Fußleiste; konkludente Zustimmung
    Leitsatz: 1. Sogenannte Riemchen im Arbeitsbereich der Küche sind mit Fliesen nicht vergleichbar und stellen kein wohnwerterhöhendes Merkmal dar. 2. Wohnwerterhöhende Merkmale in der Merkmalgruppe 4 - Gebäude - liegen nicht vor, wenn sie keinen Bezug zur Wohnung aufweisen und nicht zu einem Nutzungsvorteil führen. 3. Kein hochwertiger Bodenbelag bei fehlender Fußleiste. 4. Keine konkludente Zustimmung des Mieterhöhungsverlangens durch vorbehaltlose Zahlung, wenn ausdrückliche Zustimmung gefordert.
    AG Schöneberg
    21.11.2008
  8. 7 U 47/08 - Keine Restschuldbefreiung für Eingehungsbetrug
    Leitsatz: 1. Wer einen Auftrag zur Durchführung von Renovierungsarbeiten erteilt, muss in der Lage sein, die Werklohnforderung bei Fälligkeit zu bezahlen. Verfügt der Auftraggeber zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht über die dafür notwendigen finanziellen Mittel und kann er sie sich später auch nicht beschaffen, macht er sich eines Eingehungsbetruges schuldig. 2. Zinsen und Kosten, die im Zusammenhang mit einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung entstehen, nehmen grundsätzlich an der Restschuldbefreiung teil und fallen daher nicht unter § 302 Nr. 1 InsO.
    KG
    21.11.2008
  9. 29 C 36/08 - Umgestaltung einer Terrassenfläche zu Wohnraum durch Mehrheitsbeschluss; unzulässige bauliche Veränderung; Beschlusskompetenz; Substanzeingriff in Gemeinschaftseigentum; optische Veränderung
    Leitsatz: Ein Mehrheitsbeschluss, durch den die Umgestaltung einer Terrassenfläche zum Teil eines Wohnraumes gestartet wird, stellt sich durch die Möglichkeit der intensiveren Nutzung der Wohnung als unzulässige bauliche Veränderung dar und ist auf Anfechtung hin für ungültig zu erklären. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Mitte
    20.11.2008
  10. BVerwG 8 B 32.08 - Enteignungsverbot; Schutzversprechen; besatzungsrechtliche Enteignung; besatzungshoheitliche Enteignung; Ausschlussgrund
    Leitsatz: Ein Schutzversprechen wegen der zu diesem Zeitpunkt bereits durchgeführten Enteignung setzt ein aktives Handeln der Besatzungsmacht voraus, das nur in der Form der Rückgängigmachung der Enteignung möglich gewesen wäre. (Leitsatz der Entscheidung entnommen)
    BVerwG
    20.11.2008