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Urteil Enteignungsverbot
Schlagworte
Enteignungsverbot; Schutzversprechen; besatzungsrechtliche Enteignung; besatzungshoheitliche Enteignung; Ausschlussgrund
Leitsatz
Ein Schutzversprechen wegen der zu diesem Zeitpunkt bereits durchgeführten Enteignung setzt ein aktives Handeln der Besatzungsmacht voraus, das nur in der Form der Rückgängigmachung der Enteignung möglich gewesen wäre.
(Leitsatz der Entscheidung entnommen)
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