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54 C 2/08 WEG - Beschlussfassung in Eigentümerversammlung; Stimmrecht nach § 25 Abs. 2 WEGLeitsatz: Gehören sechs Wohneinheiten zur Wohnungseigentümergemeinschaft, und ist in der Teilungserklärung geregelt, dass jeder Wohnungseigentümer eine Stimme hat (insgesamt sechs Stimmen), ist das dahingehend auszulegen, dass auf jede Wohneinheit eine Stimme entfällt. (Leitsatz der Redaktion)AG Rostock12.09.2008
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109 C 236/08 - Wohnwertmerkmale für den Berliner Mietspiegel 2007; Orientierungshilfe; nicht nutzbarer Balkon wegen Lärms und Feinstaubimmissionen; zugehöriger Stellplatz; gestaltete Müllstandsfläche; Zuschlag für SchönheitsreparaturenLeitsatz: 1. Ein Balkon ist nicht deswegen „nicht nutzbar" i. S. d. Orientierungshilfe zum Mietspiegel 2007, weil er mit Lärm- und Feinstaubimmissionen belastet ist. 2. Nicht gekennzeichnete oder einem Mieter zugeordnete Stellplätze erfüllen nicht das Merkmal „zur Wohnung gehörig". 3. Eine Müllstandsfläche ist nur dann als „gestaltet" anzusehen, wenn sie den Eindruck erweckt, sie sei gar nicht vorhanden; allein eine unterschiedliche Pflasterung reicht nicht aus. 4. Ein weiterer Mietzuschlag für die vom Vermieter übernommenen Schönheitsreparaturen ist auch dann nicht gerechtfertigt, wenn in der Miete bei Vertragsschluss dafür ein Kostenansatz vereinbart worden war. (Leitsätze der Redaktion)AG Schöneberg11.09.2008
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231 C 90/08 - Überschreitung des Abrechnungszeitraums für Betriebskosten; formell unwirksame Betriebskostenabrechnung; Anwaltskosten für Abwehr einer unberechtigten Kündigung wegen unbegründeter Betriebskostennachforderungen; falscher Abrechnungszeitraum; mehrjähriger Abrechnungszeitraum; Schätzung; kalenderjährliche Abrechnung; Einschaltung des Rechtsanwalts zur Rechtsverteidigung oder Schadensabwendung; Abrechnungszeitraum darf ein Jahr nicht überschreiten; Rumpfjahr; Rumpfabrechnung; einmaliger Betriebskostenrückstand; Aufspaltung in TeilabrechnungenLeitsatz: 1. Wird der Abrechnungszeitraum von einem Jahr für Betriebskosten überschritten, ist die Abrechnung formell unwirksam. 2. Droht der Vermieter eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses wegen einer offensichtlich unbegründeten Betriebskostennachforderung an, so hat er dem Mieter die für deren Abwehr entstandenen Anwaltskosten zu ersetzen. (Leitsätze der Redaktion)AG Charlottenburg10.09.2008
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13 C 63/08 - Orientierungshilfe des Berliner Mietspiegels; nicht nutzbarer Balkon; hochwertiger Bodenbelag; Belichtung; Berliner Zimmer; nicht vorhandener Balkon; versiegelter Dielenfußboden; gut belichtet/besonntLeitsatz: 1. Die Wohnung ist nicht „gut belichtet und besonnt", wenn zwar die zwei nach Süden zeigenden Zimmer mit einer Größe von 25,30 m2 und 21,30 m2 diese Eigenschaft aufweisen, das Berliner Zimmer mit 36,60 m2 aber als schlecht belichtet und besonnt eingestuft wird und die beiden weiteren nach Osten und Norden liegenden Zimmer allenfalls als durchschnittlich belichtet und besonnt eingestuft werden können. 2. Ein nicht vorhandener Balkon ist nicht einem „nicht nutzbaren Balkon" gleichzusetzen. 3. Ist die gesamte Wohnung mit abgezogenen und versiegelten Dielen versehen, ist sie mit einem „hochwertigen Bodenbelag" ausgestattet. 4. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Ersatz des ihn im Zustimmungsprozess vertretenden Rechtsanwalts, wenn die Parteien lediglich um die Bewertung von Orientierungsmerkmalen streiten. (Leitsätze der Redaktion)AG Tempelhof-Kreuzberg09.09.2008
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3 C 227/08 - Versäumnisurteil auf Räumung vor Ablauf der SchonfristLeitsatz: Unter den prozessualen Voraussetzungen der §§ 331, 333 ZPO ist ein Gericht verpflichtet, auch vor Ablauf der Schonfrist ein Versäumnisurteil auf Räumung einer Wohnung zu erlassen. (Leitsatz der Redaktion)AG Köpenick02.09.2008
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4 C 539/07 - Unzureichender Beweisantritt für den Zugang der MieterhöhungLeitsatz: 1. Ein Beweisantritt auf Parteivernehmung des Mieters zum Beweis für den bestrittenen Zugang eines Mieterhöhungsverlangens ist als Ausforschungsbeweis unzulässig, wenn der Vermieter nur vorgetragen hat, das Schreiben sei ordnungsgemäß zur Post gegeben worden. 2. Fertigt das Gericht später eine Kopie des mit der Klageschrift für das Gericht eingereichten Mieterhöhungsverlangens und stellt diese dem Mieter zu, fehlt es jedenfalls dann am Erklärungswillen des Vermieters, wenn nicht feststellbar ist, ob die mit der Klageschrift eingereichte Kopie mit dem Original übereinstimmt. (Leitsätze der Redaktion)AG Schöneberg02.09.2008
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5 C 79/08 - Verjährung des Anspruchs auf Instandsetzung und Kostenvorschuss; unterlassene Instandsetzung; Instandhaltung; Außerbetriebnahme eines mitvermieteten Fahrstuhls; Aufzugsreparatur; VerjährungsbeginnLeitsatz: Der Instandsetzungsanspruch und der daraus folgende Anspruch des Mieters auf Zahlung eines Kostenvorschusses zur Durchführung unterlassener Instandsetzung unterliegt der Verjährung. (Leitsatz der Redaktion)AG Tiergarten02.09.2008
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238 C 17/08 - Begrenzung von Mietsicherheiten; Bürgschaft neben KautionLeitsatz: Eine die Obergrenze der gesetzlich geregelten Mietsicherheit überschreitende zusätzliche Sicherheit ist dann nicht unwirksam, wenn diese Sicherheit in Form einer Bürgschaft freiwillig vom Mieter angeboten wird, um die Bedenken des Vermieters insbesondere hinsichtlich seiner Zahlungsfähigkeit zu zerstreuen. Den Beweis der Freiwilligkeit hat der Vermieter zu erbringen. (Leitsatz der Redaktion)AG Charlottenburg29.08.2008
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72 C 62/08 - Änderung der Abrechnungsstufen für Heizkosten durch Öffnungsklausel; Änderung der Abrechnungsschlüssel der verbrauchsunabhängige Heizkostenabrechnung im Wohnungseigentum; prozentualer Verteilungsmaßstab; Änderung der Kostenverteilerschlüssel im Wohnungseigentum; Kostenverteilungsschlüssel; Grundkosten; erfasster Verbrauch; Bestandsinteressen; Änderung früherer Beschlüsse; ungültiger Beschluss; Heizkostenverteilung durch MehrheitsbeschlussLeitsatz: Durch den Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer kann das Verhältnis der Abrechnung nach Verbrauch bzw. nach den verbrauchsunabhängigen Kosten auf bis zu 70 : 30 nach der Heizkostenverordnung verschoben werden. Die Verschiebung zum nächstmöglichen Zeitpunkt bedeutet die Geltung für die nächste Wirtschaftsperiode. (Leitsatz der Redaktion)AG Tempelhof-Kreuzberg22.08.2008
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18 C 230/08 - Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegels; Hochparterre- und Erdgeschosswohnungen; Einbruchsgefahr; ErdgeschosslageLeitsatz: Bei einem Abstand zwischen Erdboden und der Unterkante der Fenster von 1,94 m ist eine Lage der Wohnung im Hochparterre anzunehmen, so dass ein Abschlag für eine Erdgeschosswohnung nach dem Berliner Mietspiegel nicht in Betracht kommt. (Leitsatz der Redaktion)AG Tempelhof-Kreuzberg21.08.2008