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Urteil Wohnwertmerkmale für den Berliner Mietspiegel 2007


Schlagworte

Wohnwertmerkmale für den Berliner Mietspiegel 2007; Orientierungshilfe; nicht nutzbarer Balkon wegen Lärms und Feinstaubimmissionen; zugehöriger Stellplatz; gestaltete Müllstandsfläche; Zuschlag für Schönheitsreparaturen

Leitsätze

1. Ein Balkon ist nicht deswegen „nicht nutzbar" i. S. d. Orientierungshilfe zum Mietspiegel 2007, weil er mit Lärm- und Feinstaubimmissionen belastet ist.

2. Nicht gekennzeichnete oder einem Mieter zugeordnete Stellplätze erfüllen nicht das Merkmal „zur Wohnung gehörig".

3. Eine Müllstandsfläche ist nur dann als „gestaltet" anzusehen, wenn sie den Eindruck erweckt, sie sei gar nicht vorhanden; allein eine unterschiedliche Pflasterung reicht nicht aus.

4. Ein weiterer Mietzuschlag für die vom Vermieter übernommenen Schönheitsreparaturen ist auch dann nicht gerechtfertigt, wenn in der Miete bei Vertragsschluss dafür ein Kostenansatz vereinbart worden war.

(Leitsätze der Redaktion)

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