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  1. 32 Wx 001/08 - Verwirkung des Anspruchs auf Beseitigung einer Parabolantenne; Vertrauenstatbestand
    Leitsatz: Der Anspruch auf Beseitigung einer Parabolantenne ist nicht schon dann verwirkt, wenn diese längere Zeit angebracht war und der Eigentümer auf den Verbleib der Antenne vertraut hat. Erforderlich ist auch, dass im Hinblick auf den Vertrauenstatbestand der Verpflichtete sich auch auf den Verbleib eingerichtet hat. Hierzu sind tatsächliche Feststellungen über die Dispositionen des Eigentümers der Antenne erforderlich.
    OLG München
    09.04.2008
  2. 32 Wx 035/08 - Nutzungsumfang eines als "Laden" bezeichneten Teileigentums; Ladenöffnungszeiten; Postfiliale
    Leitsatz: 1. Aus der Bezeichnung eines Teileigentums als Laden kann nicht abgeleitet werden, dass die Öffnungszeiten auf die zulässigen Öffnungszeiten zum Zeitpunkt der Eintragung der Teilungserklärung im Grundbuch beschränkt sind. 2. Ein Aufstellen von Tischen vor dem Geschäft zum Verzehr dort gekaufter Waren ist mit einer Zweckbestimmung als Laden nicht vereinbar. 3. In einem als Laden bezeichneten Raum kann eine Postfiliale betrieben werden.
    OLG München
    30.04.2008
  3. 32 Wx 118/08 - Genehmigungsfiktion der Jahresabrechnung; Unternehmereigenschaft der Wohnungseigentümergemeinschaft
    Leitsatz: 1. Eine teilrechtsfähige Wohnungseigentümergemeinschaft ist jedenfalls dann ein Verbraucher i. S. des § 13 BGB, wenn an dieser nicht ausschließlich Unternehmer beteiligt sind. Auch das Halten einer Wohnung oder eines Teileigentums, um über dauerhafte Vermietung und Verpachtung erhebliche regelmäßige und dauerhafte Mieteinnahmen zu erzielen, ist Verwaltung eigenen Vermögens und stellt unabhängig von der Höhe der verwalteten Werte grundsätzlich keine unternehmerische Tätigkeit dar. 2. In Verwalterverträgen i. S. des § 26 WEG ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder ihnen nach § 310 Abs. 3 BGB gleichstehenden Regelungen eine Klausel unwirksam, die lautet: "Die vom Verwalter erstellte Jahresabrechnung gilt gegenüber dem Verwalter als genehmigt, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft nicht innerhalb von 4 Wochen nach Vorlage Einwendungen erhebt."
    OLG München
    25.09.2008
  4. 32 Wx 129/07 - Ansprüche aus Notgeschäftsführung oder Geschäftsführung ohne Auftrag; GOA; Untätigkeit des Wohnungseigentumsverwalters; Aufwendungsersatz; Sonderumlage; Verwaltungsvermögen
    Leitsatz: Ansprüche auf Aufwendungsersatz aus Notgeschäftsführung oder berechtigter Geschäftsführung ohne Auftrag richten sich gegen den Verband der Wohnungseigentümergemeinschaft. Dem Geschäftsführer steht nicht das Recht zu, seine Aufwendungen direkt bei den Miteigentümern anteilsmäßig einzufordern.
    OLG München
    15.01.2008
  5. 32 Wx 132/08 - Abstimmung nur über gestellten Antrag
    Leitsatz: In einer Wohnungseigentümerversammlung kann nur über einen gestellten Antrag abgestimmt werden. Über ein Weniger gegenüber dem gestellten Antrag können die Wohnungseigentümer nur abstimmen, wenn ein dem Weniger entsprechender Antrag gestellt wird. Ein ablehnender Beschluss einer Wohnungseigentümerversammlung ist nicht deshalb anfechtbar, weil die abgelehnte Maßnahme in geringerem Umfang ordnungsmäßiger Verwaltung entsprochen hätte.
    OLG München
    18.11.2008
  6. 32 Wx 156/08 - Übergangsphase vom FGG zur ZPO in Wohnungseigentumssache
    Leitsatz: Entscheidet das Amtsgericht in einem Verfahren, das vor dem 2. Juli 2007 anhängig geworden ist, einheitlich auch über einen Erweiterungsantrag, der nach dem 1. juli 2007 eingegangen ist, nach den Vorschriften des FGG, so bestimmt sich die Zuständigkeit des Beschwerdegerichts nach dem FGG. § 72 Abs. 2 GVG n. F. ist in solchen Fällen nicht anzuwenden.
    OLG München
    08.12.2008
  7. 32 Wx 79/08 - Baumängelüberprüfung innerhalb der Gewährleistungsfrist als Verwalterpflicht
    Leitsatz: 1. Zu den Pflichten des Verwalters nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG gehört auch die Überprüfung des Gebäudes auf Baumängel innerhalb des Laufs der Gewährleistungsfrist. 2. Wird ein Mangel an einem Balkon gerügt und für berechtigt anerkannt, so besteht besondere Veranlassung, baugleiche weitere Balkone auf das Vorhandensein eines Mangels zu untersuchen. 3. Übernimmt ein Bauträger die erste Verwaltung der Wohnungseigentumsanlage, so hat er bei der Überprüfung des Bauwerks auf Mängel auch die Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Bauträgers anzuwenden.
    OLG München
    25.09.2008
  8. 5 U 5228/07 - Unwirksamer Darlehensvertrag wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz; verbundenes Geschäft; Widerruf eines Darlehensvertrages; keine Haftung des fehlerhaft einem Immobilienfonds beigetretenen Anlegers für Verbindlichkeiten der Gesellschaft; Anwendung der Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft; Schrottimmobilien
    Leitsatz: Keine persönliche Haftung des mittelbaren Gesellschafters einer Immobilien-GbR für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. (Leitsatz der Redaktion)
    OLG München
    05.08.2008
  9. 14 U 107/07 - Zur Verkehrssicherungspflicht des Verwalters; Übertragung der Streupflicht auf Hausmeisterfirma; Umfang der Streupflicht; zur Berechnung des Haushaltsführungsschadens (maßgeblicher Zeitaufwand)
    Leitsatz: 1. Die dem Verwalter durch Vertrag übertragene Pflicht, alles zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung Notwendige zu tun, umfasst auch die Verkehrssicherungspflicht. 2. Hat der Verwalter einen auch die Räum- und Streupflichten umfassenden Hausmeistervertrag mit einem Dritten nicht im Namen der Wohnungseigentümer, sondern im eigenen Namen abgeschlossen, so bedient er sich zur Erfüllung seiner Streupflicht des Dritten und haftet gemäß § 278 BGB für dessen Verschulden. 3. Die Räum- und Streupflicht bezieht sich bei einer Wohnanlage nicht nur auf die zu dieser gehörenden Wege, sondern auch auf den Personenzugang zur Tiefgarage. 4. Der Berechnung des Schadens wegen unfallbedingter Verminderung häuslicher Arbeitsleistung ist nicht der Arbeitsaufwand zugrunde zu legen, den der Geschädigte nach seinem Vortrag selbst vor dem Unfall betrieben hat. Maßgeblich ist vielmehr, welche Zeit eine jüngere und gesunde Hilfskraft gebraucht hätte, um die objektiv erforderlichen, aber auch hinreichenden Hausarbeiten im Haushalt des Geschädigten zu verrichten. (Leitsätze des Einsenders)
    OLG Karlsruhe
    30.12.2008
  10. 8 W 34/08 - Zugriff auf die Mietkaution auch bei streitigen Ansprüchen
    Leitsatz: 1. Nach Beendigung des Mietverhältnisses hat die Kaution nicht nur Sicherungs-, sondern auch Verwertungsfunktion. 2. Wird die Sicherheit durch Verpfändung eines Bankguthabens geleistet, darf der Vermieter bei beendetem Mietverhältnis grundsätzlich auf die verpfändete Forderung zugreifen. Das setzt nicht voraus, dass die Ansprüche des Vermieters unstreitig sind. Ausreichend ist vielmehr, dass der Vermieter eine Abrechnung über die von ihm geltend gemachten Ansprüche aufstellt und diese mit der Mietsicherheit verrechnet.
    OLG Karlsruhe
    18.08.2008