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Suchergebnis Urteilssuche (41 - 50 von 883)

  1. VG 5 A 147.06 - Nebentätigkeit eines Gerichtsvollziehers als Hausverwalter und Makler
    Leitsatz: Eine Tätigkeit als Makler und Hausverwalter steht im Widerspruch mit den dienstlichen Pflichten eines Gerichtsvollziehers.
    VG Berlin
    26.06.2008
  2. VG 9 A 179.06 - Rehabilitierung nach Verlassen der DDR
    Leitsatz: Auch bei späterer Rückkehr in das Beitrittsgebiet besteht für Zeiträume nach Verlassen der DDR kein Anspruch auf berufliche Rehabilitierung. (Leitsatz der Redaktion)
    VG Berlin
    08.05.2008
  3. 20 A 1661/06 - Sortieren und Pressen von Abfällen aus Restmüllbehältern; Müllverdichtung
    Leitsatz: Ein generelles Verbot der Abfallverpressung (maschinelle Müllverdichtung) durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger ist rechtswidrig. (Leitsatz der Redaktion)
    OVG Nordrhein-Westfalen
    11.09.2008
  4. OVG 2 B 12.06 - Grundsatz der Materialgerechtigkeit; keine Rückführung eines Denkmals in einen nicht mehr vorhandenen historisch getreuen Zustand; Bauteile mit begrenzter Lebensdauer
    Leitsatz: 1. Das Denkmalschutzgesetz Berlin kennt keinen allgemeinen "Grundsatz der Materialgerechtigkeit", auf dessen Grundlage von dem Eigentümer eines Denkmals die Rückführung in einen zum Zeitpunkt der Unterschutzstellung nicht mehr vorhandenen "historisch getreuen" Zustand verlangt werden könnte. Dies gilt auch in Bezug auf solche Bauteile, die - wie unter anderem Fenster - typischerweise nur eine begrenzte Lebensdauer haben und während der Bestandszeit eines Hauses gelegentlich ersetzt werden müssen. 2. Der Begriff der "Erhaltung" beinhaltet lediglich die Bewahrung des Bestandes. Er umfasst hingegen nicht die vollständige oder teilweise Wiederherstellung des historischen Originals im Wege der Ersetzung von Bauteilen, die bereits im Zeitpunkt der Unterschutzstellung denkmalwidrig waren, durch neue form- und materialgetreue Bauteile. 3. Eine erhebliche wirtschaftliche Mehrbelastung kann zur Vermeidung einer allenfalls geringfügigen denkmalrechtlichen Beeinträchtigung einem Eigentümer grundsätzlich nicht zugemutet werden, selbst wenn es sich um ein Wohn- und Geschäftshaus in guter Lage handelt und die Maßnahme grundsätzlich aus den Erträgen finanzierbar sein dürfte. (Leitsätze der Redaktion)
    OVG Berlin-Brandenburg
    21.02.2008
  5. OVG 2 N 72.07 - Verunstaltungsverbot für Werbetafeln auf denkmalgeschütztem S-Bahn-Gelände; Denkmalschutz; Verunstaltungsschutz; Bestandsschutz; Beseitigungsanordnung; Werbung
    Leitsatz: 1. Auch vor der Wiedervereinigung Deutschlands galt die Berliner Bauordnung für das S-Bahn-Gelände, da auch alliiertes Recht dem nicht entgegenstand. 2. Auch wenn in der Vergangenheit von Berliner Verwaltungsbehörden keine Beseitigungsanordnungen erlassen wurden, ist ein Bestandsschutz nicht anzunehmen. (Leitsätze der Redaktion)
    OVG Berlin-Brandenburg
    17.07.2008
  6. 2 U 202/08 - Verletzung der Verkehrssicherungspflicht; Schadensersatzanspruch wegen unterlassener Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Abgang von Eis und Schnee von einem Dach; Schneefanggitter
    Leitsatz: Im Einzelfall kann eine Verletzung von Verkehrssicherungspflichten des Hauseigentümers darin gesehen werden, dass dieser bei besonders gefährlichen Wetterlagen ortsübliche Maßnahmen zur Verhinderung des Abgangs von Schneelawinen (Abschlagen von Schnee und Eis, Räumung des Daches) nicht trifft. Dies gilt auch dann, wenn Schneefanggitter bauordnungsrechtlich nicht vorgeschrieben oder nicht ortsüblich sind.
    OLG Thüringen
    18.06.2008
  7. 3 U 108/07 - Unbeachtliche Schriftformheilungsklausel; Kündigung des Gewerbemietvertrags; unbestimmter Mietgegenstand; vorfristige Kündigung; Parkplatzzufahrten und Anlieferflächen als Bestandteile des Mietvertrages; treuwidrige Berufung auf fehlende Schriftform; Salvatorische Klausel; langfristiger Mietvertrag; Zeitmietvertrag
    Leitsatz: 1. Ist der Mietgegenstand eines langfristigen Mietvertrages nicht hinreichend bestimmt oder wenigstens bestimmbar, ist die Schriftform nicht gewahrt, und das Mietverhältnis ist vorfristig kündbar. 2. Parkplatzzufahrten und Anlieferungsflächen sind nicht unwesentliche Bestandteile, die sich aus dem schriftlichen Mietvertrag nicht ergeben müssen. 3. Die Berufung auf fehlende Schriftform ist nur ausnahmsweise treuwidrig, wenn die den Vertragstext stellende Partei die Einhaltung der Schriftform bewusst herbeigeführt hat. 4. Eine mietvertragliche Heilungsklausel, wonach bei Mängeln die Schriftform durch zusätzliche Handlung herbeigeführt werden soll, hindert den Mieter nicht nach Treu und Glauben an der vorfristigen Kündigung. (Leitsätze der Redaktion)
    OLG Rostock
    10.07.2008
  8. 1 WsRH 15/08 - Bodenreformenteignung; keine strafrechtliche Maßnahme; Kreisverweis
    Leitsatz: Die Vermögensentziehung aufgrund der die sog. Bodenreform umsetzenden Verordnung Nr. 19 vom 5. September 1945 war keine strafrechtliche Maßnahme im Sinne von § 1 Abs. 5 StrRehaG. (Leitsatz der Redaktion)
    OLG Rostock
    25.06.2008
  9. I Ws RH 42/08 - Besatzungshoheitliche Zuordnung eines Hausgrundstücks; Liste A; strafrechtliche Maßnahme im Sinne des § 1 Abs. 5 StrRehaG; Sequestration; SMAD-Befehl Nr. 124 und 126; örtliche Zuständigkeit
    Leitsatz: Ein auf besatzungshoheitlicher Grundlage ergangener Beschluss der Kommission für Beschlagnahme und Sequestration beim Innenministerium des Landes Mecklenburg bei der Umsetzung von SMAD-Befehlen - hier der Befehle Nr. 124 und 164 -, mit dem die endgültige Zuordnung eines Hausgrundstücks zur "Liste A" der sequestrierten Vermögenswerte erfolgt, ist keine strafrechtliche Maßnahme i. S. d. § 1 Abs. 5 StrRehaG. (Leitsatz des Einsenders)
    OLG Rostock
    11.12.2008
  10. 3 U 123/07 - Schadensersatz wegen nicht kostendeckender Betriebskostenvorschüsse; formularmäßiger Änderungsvorbehalt bzgl. Verteilerschlüssel
    Leitsatz: 1. Der Vermieter ist hinsichtlich des Differenzbetrages zwischen vereinbarten Vorauszahlungen und tatsächlich entstandenen Betriebskosten nur dann gegenüber dem Mieter wegen Verletzung vorvertraglicher Pflichten schadensersatzpflichtig, wenn der Vermieter - abgesehen von der Zusicherung der Angemessenheit der Vorschüsse - den Mieter arglistig über die tatsächlichen Kosten getäuscht hat, um ihn zum Vertragsschluss zu bewegen. 2. Eine Vertragsklausel, nach der der Vermieter berechtigt ist, den Verteilerschlüssel für die Betriebskosten auch im laufenden Jahr einseitig zu ändern, wenn dies sachgerecht ist, ist unwirksam. (Leitsätze der Redaktion)
    OLG Rostock
    23.10.2008