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  1. 3 U 138/08 - Mietminderung wegen Einschränkung des Zugangs zum Mietobjekt
    Leitsatz: Die mittelbare Gebrauchsbeeinträchtigung in der Nutzung der gemieteten Räumlichkeiten durch das Postieren von Ordnern einer davor gelegenen Diskothek auf dem gemeinsam zu nutzenden Kellerflur berechtigt nicht zur Minderung. (Leitsatz der Redaktion)
    OLG Rostock
    11.12.2008
  2. III ZB 53/08 - Gebührenstreitwert für Räumungsklage bei Kleingartenpacht nach dreieinhalbfacher Jahrespacht; Übernahme von Gegenleistungen (hier: öffentlich-rechtliche Lasten) sind dem Pachtzins hinzuzurechnen; wirtschaftliche Betrachtungsweise
    Leitsatz: a) Bei Räumungsklagen nach vorausgegangener Kündigung eines Kleingartenpachtverhältnisses ist der Wert des Beschwerdegegenstandes regelmäßig in entsprechender Anwendung des § 9 ZPO nach dem auf einen Zeitraum von dreieinhalb Jahren entfallenden Entgelt für die Gebrauchsüberlassung zu bemessen. b) Zu diesem Entgelt gehören bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise neben dem eigentlichen Pachtzins auch Gegenleistungen anderer Art, wie die Übernahme der öffentlich-rechtlichen Lasten im Sinne von § 5 Abs. 5 BKleingG.
    BGH
    11.12.2008
  3. VIII ZR 293/07 - Kein Vertrag über Wasserlieferung und Abwasserentsorgung durch Realofferte
    Leitsatz: Ein Vertrag über die Erbringung von Ver- und Entsorgungsleistungen für ein Grundstück kommt dann nicht durch Annahme einer sog. Realofferte mit dem Grundstückseigentümer zustande, wenn das Versorgungsunternehmen diese Leistungen gegenüber einem Dritten (hier: Grundstücksnutzer) aufgrund eines mit diesem bestehenden Vertrages erbringt (st. Rspr., zuletzt Senatsbeschluss vom 15. Januar 2008 - VIII ZR 351/06 -, GE 2008, 471). Dafür ist es ohne Bedeutung, ob der mit dem Dritten bestehende Vertrag ausdrücklich oder konkludent geschlossen ist.
    BGH
    10.12.2008
  4. XI ZR 588/07 - Innenausgleich zwischen Mitbürgen und Grundschuldbestellern, Haftungsrisiken
    Leitsatz: Die Höhe des Innenausgleichs zwischen Mitbürgen und Grundschuldbestellern richtet sich, wenn nichts anderes vereinbart ist, nach dem Verhältnis der gegenüber dem Gläubiger übernommenen Haftungsrisiken.
    BGH
    09.12.2008
  5. 32 Wx 156/08 - Übergangsphase vom FGG zur ZPO in Wohnungseigentumssache
    Leitsatz: Entscheidet das Amtsgericht in einem Verfahren, das vor dem 2. Juli 2007 anhängig geworden ist, einheitlich auch über einen Erweiterungsantrag, der nach dem 1. juli 2007 eingegangen ist, nach den Vorschriften des FGG, so bestimmt sich die Zuständigkeit des Beschwerdegerichts nach dem FGG. § 72 Abs. 2 GVG n. F. ist in solchen Fällen nicht anzuwenden.
    OLG München
    08.12.2008
  6. V ZR 144/07 - Persönliche Haftung des Geschäftsführers der Bauträgergesellschaft; Makler- und Bauträgerverordnung als Schutzgesetz; schuldhafte unerlaubte Handlung; Bürgschaft zur Absicherung der Eigentumsverschaffung; Zahlungen an Bauträger; mangelhafte Kaufsache; zu kleines Grundstück
    Leitsatz: a) § 3 und § 7 MaBV sind Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB. b) Der Geschäftsführer einer GmbH kann deshalb persönlich haften, wenn er den Schaden durch eine schuldhafte unerlaubte Handlung herbeigeführt hat. b) Eine Bürgschaft gemäß § 7 MaBV sichert auch den Anspruch auf Verschaffung des Eigentums an dem verkauften Grundstück. (Leitsatz zu b von der Redaktion)
    BGH
    05.12.2008
  7. BRH 13362/07 - Rehabilitierungsfähigkeit von Internierungen im Speziallager Sachsenhausen Nr. 7/Nr. 1 in der Zeit von 1945 bis 1950
    Leitsatz: 1. Aufgrund des Fehlens einer strafrechtlichen Entscheidung eines deutschen Gerichts sind Entscheidungen der Sowjetischen Militärtribunale (SMT) und der außerordentlichen Organe des Volkskommissariats des Inneren (NKWD, NWD) aus völkerrechtlichen Gründen einer strafrechtlichen Rehabilitierung selbst dann nicht zugänglich, wenn die Strafen in DDR-Vollzugseinrichtungen verbüßt wurden. 2. Im Falle einer Verurteilung durch ein sowjetisches Gericht oder Tribunal sowie einer besatzungshoheitlichen Internierung kann die Rehabilitierung nur durch die nach dem Zerfall der ehemaligen Sowjetunion nunmehr zuständige russische Föderation oder durch einen anderen Nachfolgestaat auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion erfolgen. (Leitsätze des Einsenders)
    LG Potsdam
    05.12.2008
  8. 15a C 161/08 - Zustimmungsklage zur Mieterhöhung nach Hausverkauf, Mieterhöhung, Klageänderung, Vermieterstellung, nachgeschobenes Erhöhungsverlangen, Eintragung in Grundbuch
    Leitsatz: 1. Die Klagefrist gemäß § 558 b BGB ist nur gewahrt, wenn bei Klageerhebung der Kläger noch Vermieter ist, wobei die Eintragung im Grundbuch maßgeblich ist. 2. Eine Klageänderung (neuer Eigentümer als Kläger) ist jedenfalls dann nicht sachdienlich, wenn sich der neue Kläger auf ein nachgeholtes Erhöhungsverlangen stützt, für das die Zustimmungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Eine Vertagung des Rechtsstreits ist dann nicht geboten (Abgrenzung zu LG Berlin, GE 2008, 995). (Leitsätze der Redaktion)
    AG Wedding
    05.12.2008
  9. 63 S 149/08 - Modernisierungsmieterhöhung mit pauschalen Kosten
    Leitsatz: Bei einer Pauschalvereinbarung zwischen Vermieter und Generalunternehmer hinsichtlich einer einzelnen Modernisierungsmaßnahme ist in der Mieterhöhungserklärung eine Aufgliederung der Kosten dieser Maßnahme in ihre einzelnen Bestandteile nicht notwendig. Das gilt auch dann, wenn für eine Mehrzahl voneinander abgrenzbarer Modernisierungsmaßnahmen jeweils eigenständige Pauschalvereinbarungen getroffen worden sind. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    05.12.2008
  10. III ZR 51/08 - Keine Notarpflicht zur Einsicht in Grundakten; Verkauf einer Eigentumswohnung; Zweifel am Umfang des Sondereigentums; kein Hinweis auf unterbliebene Einsichtnahme
    Leitsatz: Beim Verkauf einer Eigentumswohnung braucht der Notar ohne besondere Umstände, etwa weil Zweifel am Umfang des Sondereigentums bestehen, nicht in die Grundakten Einsicht zu nehmen, selbst wenn in dem von ihm einzusehenden Wohnungsgrundbuch auf die in den Grundakten befindliche Eintragungsbewilligung Bezug genommen wird. Es bedarf dann auch keines Hinweises auf die unterbliebene Einsichtnahme oder darauf, dass sich nur mit ihr der Umfang des Sondereigentums ermitteln lasse.
    BGH
    04.12.2008