Urteil Persönliche Haftung des Geschäftsführers der Bauträgergesellschaft
Schlagworte
Persönliche Haftung des Geschäftsführers der Bauträgergesellschaft; Makler- und Bauträgerverordnung als Schutzgesetz; schuldhafte unerlaubte Handlung; Bürgschaft zur Absicherung der Eigentumsverschaffung; Zahlungen an Bauträger; mangelhafte Kaufsache; zu kleines Grundstück
Leitsatz
a) § 3 und § 7 MaBV sind Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB.
b) Der Geschäftsführer einer GmbH kann deshalb persönlich haften, wenn er den Schaden durch eine schuldhafte unerlaubte Handlung herbeigeführt hat.
b) Eine Bürgschaft gemäß § 7 MaBV sichert auch den Anspruch auf Verschaffung des Eigentums an dem verkauften Grundstück.
(Leitsatz zu b von der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?