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  1. VIII ZR 41/08 - Umlagefähige Modernisierungsaufwendungen; Wirtschaftlichkeitsbegriff; unnötige, unzweckmäßige, überhöhte Modernisierungskosten; Einbau von Wasserzählern
    Leitsatz: Der Vermieter kann die Miete bei einer Modernisierung der Wohnung gemäß § 559 Abs. 1 BGB nur insoweit erhöhen, als die von ihm aufgewendeten Kosten hierfür notwendig waren. Unnötige, unzweckmäßige oder ansonsten überhöhte Modernisierungsaufwendungen hat der Mieter nicht zu tragen.
    BGH
    17.12.2008
  2. VIII ZR 92/08 - Abgrenzung zwischen Zentralheizung und gewerblicher Wärmelieferung; abschließende Regelung über die Kosten einer Zentralheizung durch die Heizkostenverordnung
    Leitsatz: a) Zur Frage der Abgrenzung zwischen dem Betrieb einer zentralen Heizungsanlage (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 HeizkV) und der Wärmelieferung (§ 1 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 HeizkV). b) § 7 Abs. 2 HeizkV regelt abschließend, welche Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage nach Maßgabe von § 7 Abs. 1 HeizkV umlagefähig sind. Dazu gehören Leasingkosten für Brenner, Öltank und Verbindungsleitungen nicht.
    BGH
    17.12.2008
  3. XII ZB 125/06 - Grundsatz der Meistbegünstigung, sofortige Beschwerde
    Leitsatz: a) Hat das Landgericht fehlerhaft durch Beschluss statt durch Urteil entschieden, ist nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung gegen diesen Beschluss die sofortige Beschwerde zulässig. b) Ein Zwischenurteil über die Aufhebung eines trotz Unterbrechung des Rechtsstreits ergangenen Versäumnisurteils ist selbständig anfechtbar.
    BGH
    17.12.2008
  4. 6 U 172/07 - Keine Haftung des Wohnungseigentümers für Ansprüche der Wasserbetriebe aus einem Vertrag mit der WEG
    Leitsatz: 1. Schließt ein Hausverwalter für die Wohnungseigentümergemeinschaft einen Vertrag mit einem Versorgungsunternehmen ab, ist die insoweit rechtsfähige Eigentümergemeinschaft Schuldnerin des Versorgungsunternehmens. 2. Die Annahme eines konkludenten Vertragsschlusses durch Entnahme von Leistungen scheidet dann aus, wenn bereits ein Vertragsverhältnis zwischen dem Versorgungsunternehmen und der Eigentümergemeinschaft besteht. 3. Die anteilige Haftung des Sondereigentümers nach § 20 Abs. 8 WEG gilt nicht rückwirkend für vor dem 1. Juli 2007 entstandene Forderungen. (Leitsätze der Redaktion)
    KG
    16.12.2008
  5. VerfGH 15/08 - Zulassung der Berufung bei umstrittenen Fragen von Verfassungs wegen geboten
    Leitsatz: Die Frage, ob der Vermieter den nicht erfolgten Zugang einer rechtzeitig zur Post gegebenen Betriebskostenabrechnung im Sinne von § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB zu vertreten hat, ist in der Rechtsprechung umstritten. Die in der Verfassung verbürgte Gewährleistung des gesetzlichen Richters ist verletzt, wenn das Amtsgericht mit Zahlungsklage als verfristet abweist, weil ein rechtzeitiger Zugang der Abrechnung nicht nachgewiesen wurde und dem Antrag auf Zulassung der Berufung nicht stattgibt (Anschluss an Verfassungsgerichtshof von Berlin GE 2008, 917). (Leitsatz der Redaktion)
    VerfGH Berlin
    16.12.2008
  6. 18 C 248/08 - Austausch einer Nachtstromspeicherheizung gegen eine Gaszentralheizung nicht duldungspflichtig
    Leitsatz: Der Austausch einer Nachtstromspeicherheizung gegen eine Gaszentralheizung ist weder als Wertverbesserungs- noch als Energieeinsparungsmaßnahme duldungspflichtig, wenn in der Modernisierungsankündigung lediglich der derzeit geltende Preis für Nachtstrom mit demjenigen für Erdgas verglichen wird. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Schöneberg
    15.12.2008
  7. (4) 1 Ss 316/08 (173/08) - Voraussetzung für Strafanzeige wg. Hausfriedensbruchs; Untermieter
    Leitsatz: Nach Beendigung des Hauptmietverhältnisses ist der Vermieter erst dann Inhaber des Hausrechts, wenn er einen Räumungstitel gegen den Untermieter erwirkt hat. (Leitsatz der Redaktion)
    KG
    15.12.2008
  8. 67 S 405/08 - Zustimmungsklage vom bisherigen Vermieter, Beschwer bei Abweisung der Zustimmungsklage, Vermieterwechsel, Veräußerung, Eigentumsumschreibung, Streitwert, Beschwerdewert, Mieterhöhung
    Leitsatz: 1. Wird nach Zugang eines Mieterhöhungsverlangens das Hausgrundstück vorab veräußert, ist der bisherige Vermieter zur Erhebung einer Zustimmungsklage berechtigt, wenn der Wirksamkeitszeitpunkt für die vom Mieter geschuldete Mieterhöhung vor dem Zeitpunkt der Eigentumsumschreibung im Grundbuch liegt. 2. Die Beschwer für ein klagabweisendes Urteil ist in einem solchen Fall nach dem Zeitraum zu berechnen, bis zu dem die Mieterhöhung dem bisherigen Eigentümer als Vermieter zustand. Die analoge Anwendung des § 9 ZPO (Beschwer in Höhe des 42fachen monatlichen Mieterhöhungsbetrages) scheidet aus. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    15.12.2008
  9. 12 U 176/07 - Schönheitsreparaturen; Schadensersatz; Allgemeine Geschäftsbedingungen; Aushandeln; Individualvereinbarung; Schönheitsreparaturen in Treppenhaus und Keller; Umfang von Schönheitsreparaturen bei gewerblichen Zwischenmietern
    Leitsatz: 1. Die mietvertragliche Klausel in einem gewerblichen Mietvertrag (Vermietung eines Wohnkomplexes mit 169 Mietwohnungen und 48 Stellplätzen auf zehn Jahre) „§ 7 Instandhaltung 1. ... 2. Schönheitsreparaturen sind vom Mieter fachgerecht auszuführen. Die Schönheitsreparaturen umfassen das Anstreichen, Kalken oder Tapezieren der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden und den Innenanstrich der Fenster, das Streichen der Türen und der Außentüren von innen sowie der Heizkörper einschließlich der Heizrohre ... Die Schönheitsreparaturen sind spätestens nach Ablauf folgender Zeiträume auszuführen: - in Küchen, Bädern und Duschen alle drei Jahre, dabei sind die Innenanstriche der Fenster sowie die Anstriche der Türen, Heizkörper und Heizrohre spätestens alle vier Jahre durchzuführen, - in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle fünf Jahre, - in anderen Nebenräumen alle sieben Jahre. Der Mieter darf mit Zustimmung des Vermieters von der bisherigen Ausführungsart abweichen. Er ist für den Umfang der im Laufe der Mietzeit ausgeführten Schönheitsreparaturen beweispflichtig. 3. Lässt in besonderen Ausnahmefällen der Zustand der Wohnung eine Verlängerung der nach Abs. 2 vereinbarten Fristen zu oder erfordert der Grad der Abnutzung eine Verkürzung, so ist der Vermieter auf Antrag des Mieters verpflichtet, im anderen Fall aber berechtigt, nach billigem Ermessen die Fristen des Planes bezüglich der Durchführung einzelner Schönheitsreparaturen zu verlängern oder zu verkürzen ..." betrifft nicht die Durchführung von Schönheitsreparaturen in Treppenhäusern und KeIIern. 2. Die Verpflichtung zum Anstrich von Wänden und Decken der Treppenhäuser und Keller des Hauses kann sich jedoch aus einer weiteren Vertragsbestimmung im Generalmietvertrag ergeben, wonach der Mieter die „Mieträume" frisch getüncht zurückzugeben hat. 3. Der Umstand, dass eine derartige Regelung bereits im Rahmen eines früheren Vertrages ausgehandelt wurde, führt jedenfalls dann dazu, dass die entsprechende Regelung auch in einem später geschlossenen Vertrag als ausgehandelt gilt, wenn die Ablösung des ursprünglichen Vertrages durch den Folgevertrag auf Betreiben des Vertragspartners des Klauselverwenders erfolgt und der Folgevertrag den alten, noch laufenden Vertrag ersetzt. (Leitsätze zu 2 und 3. von der Redaktion)
    KG
    15.12.2008
  10. 2 BvR 2338/07 - Rehabilitierungsausschluss; Bodenreform
    Leitsatz: Der Rehabilitierungsausschluss im Hinblick auf die Boden- und Industriereform war verfassungskonform. Ein verfassungsrechtlicher Anspruch auf eine weitergehende Rehabilitierungsgesetzgebung besteht nicht. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerfG
    14.12.2008