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Urteil Grundsatz der Meistbegünstigung, sofortige Beschwerde
Schlagworte
Grundsatz der Meistbegünstigung, sofortige Beschwerde
Leitsätze
a) Hat das Landgericht fehlerhaft durch Beschluss statt durch Urteil entschieden, ist nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung gegen diesen Beschluss die sofortige Beschwerde zulässig.
b) Ein Zwischenurteil über die Aufhebung eines trotz Unterbrechung des Rechtsstreits ergangenen Versäumnisurteils ist selbständig anfechtbar.
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