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Urteil Zustimmungsklage vom bisherigen Vermieter


Schlagworte

Zustimmungsklage vom bisherigen Vermieter, Beschwer bei Abweisung der Zustimmungsklage, Vermieterwechsel, Veräußerung, Eigentumsumschreibung, Streitwert, Beschwerdewert, Mieterhöhung

Leitsätze

1. Wird nach Zugang eines Mieterhöhungsverlangens das Hausgrundstück vorab veräußert, ist der bisherige Vermieter zur Erhebung einer Zustimmungsklage berechtigt, wenn der Wirksamkeitszeitpunkt für die vom Mieter geschuldete Mieterhöhung vor dem Zeitpunkt der Eigentumsumschreibung im Grundbuch liegt.

2. Die Beschwer für ein klagabweisendes Urteil ist in einem solchen Fall nach dem Zeitraum zu berechnen, bis zu dem die Mieterhöhung dem bisherigen Eigentümer als Vermieter zustand. Die analoge Anwendung des § 9 ZPO (Beschwer in Höhe des 42fachen monatlichen Mieterhöhungsbetrages) scheidet aus.

(Leitsätze der Redaktion)

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