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  1. VIII ZR 29/22 - Mieterhöhung nach Modernisierung mit Angabe der Gesamtkosten
    Leitsatz: ...Senatsurteil vom 20. Juli 2022 - VIII ZR 361/21, GE...
    BGH
    25.01.2023
  2. 209 C 29/22 - Mietspiegel 2019 als Schätzgrundlage, Modernisierungsmaßnahmen vor Mietvertragsbeginn, Angebot auf Einsichtnahme ausreichend, Kosten nach Jahreswert der streitigen Miete
    Leitsatz: 1. Nach Modernisierungsarbeiten vor Mietbeginn kann der Vermieter eine die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 10 % übersteigende Miete vereinbaren; das Bestreiten des Mieters zu den Maßnahmen ist unbeachtlich, wenn der Vermieter eine substantiierte Berechnung vorgelegt und Einsicht in sämtliche Unterlagen angeboten hat.2. Der Streitwert einer Klage auf Feststellung der zulässigen Miethöhe ist analog § 41 Abs. 5 GKG nach dem Jahreswert der streitigen Miete zu bestimmen.(Leitsätze der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    09.06.2023
  3. VIII ZR 283/23 - Mieterhöhung wegen Endenergieeinsparung nach Einbau einer Zentralheizung
    Leitsatz: Der Vermieter einer Wohnung kann eine Mieterhöhung gemäß § 559 Abs. 1 BGB a.F. i.V.m. § 555b Nr. 1 BGB (energetische Modernisierung) verlangen, wenn nach dem Abschluss der zu Modernisierungszwecken vorgenommenen Arbeiten zum (ex ante-) Zeitpunkt der Abgabe der Mieterhöhungserklärung eine (allein) durch die erfolgte bauliche Veränderung hervorgerufene messbare und dauerhafte Einsparung von Endenergie zu erwarten ist. Dies hat der Tatrichter unter Berücksichtigung der baulichen Gegebenheiten - ggf. mit sachverständiger Hilfe - zu beurteilen, wobei auch auf anerkannte Pauschalwerte zurückgegriffen werden kann.
    BGH
    26.03.2025
  4. 12 W 26/22 - Wert von Feststellung und Auskunft im Rahmen der Mietpreisbremse
    Teaser: ...(VIII ZR 43/15 - GE 2016, 1025) Bezug genommen...
    KG
    29.09.2022
  5. XI ZR 145/12 - Unzulässig hohe Entgelte für Pfändungsschutzkonto; Kontoführungsgebühren; Neukunden; Umwandlung eines Girokontos
    Leitsatz: Die im Preis- und Leistungsverzeichnis eines Kreditinstituts enthaltene Bestimmung über die Kontoführungsgebühr für ein Pfändungsschutzkonto ist im Verkehr mit Verbrauchern gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam, wenn hiernach - der Kunde bei Umwandlung seines schon bestehenden Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto ein über der für das Girokonto zuvor vereinbarten Kontoführungsgebühr liegendes Entgelt zu zahlen hat oder - das Kreditinstitut bei der Neueinrichtung eines Pfändungsschutzkontos ein Entgelt verlangt, das über der Kontoführungsgebühr für ein Neukunden üblicherweise als Gehaltskonto angebotenes Standardkonto mit vergleichbarem Leistungsinhalt liegt. (Nichtamtlicher Leitsatz)
    BGH
    13.11.2012
  6. VIII ZR 416/21 - Erläuterung zu Drittmitteln
    Leitsatz: ...Senatsurteil vom 20. Juli 2022 - VIII ZR 361/21, GE...
    BGH
    19.07.2023
  7. VIII ZR 282/23 - Einsparung von Endenergie bei einer energetischen Modernisierung der Mietsache
    Leitsatz: ...Anschluss an Senatsurteil vom heutigen Tag - VIII...
    BGH
    26.03.2025
  8. VIII ZR 281/23 - Einsparung von Endenergie bei einer energetischen Modernisierung der Mietsache
    Leitsatz: ...Anschluss an Senatsurteil vom heutigen Tag - VIII...
    BGH
    26.03.2025
  9. VIII ZR 96/22 - Ärztliches Attest zur Gesundheitsgefahr beim Umzug
    Leitsatz: 1. Macht der Mieter für den Fall eines erzwungenen Wohnungswechsels substantiiert ihm drohende schwerwiegende Gesundheitsgefahren geltend, ist in der Regel vom Gericht ein Sachverständigengutachten einzuholen.2. Mit der Vorlage eines ausführlichen fachärztlichen Attests kann der Vortrag des Mieters untermauert werden; eine Bewertung des Attests ist dem Richter ohne medizinische Sachkunde verwehrt.(Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    13.12.2022
  10. VIII ZR 68/19 - Hohes Alter nicht à priori Härtegrund im Falle eines Wohnungswechsels, Kündigung wegen Eigenbedarfs, Anwendung der Sozialklausel, lange Mietdauer
    Leitsatz: ...2019 - VIII ZR 180/18, BGHZ 222, 133). b...
    BGH
    03.02.2021