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Urteil Mieterhöhung nach Modernisierung mit Angabe der Gesamtkosten
Schlagworte
Mieterhöhung nach Modernisierung mit Angabe der Gesamtkosten
Leitsätze
1. Zu den formellen Anforderungen an eine Mieterhöhungserklärung nach der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen gemäß § 559b BGB (im Anschluss an Senatsurteil vom 20. Juli 2022 - VIII ZR 361/21, GE 2022, 893 = NJW-RR 2022, 1455).
2. Eine Mieterhöhungserklärung mit Angabe der Gesamtkosten der Modernisierungsmaßnahmen ist formell wirksam; ob sie sachlich gerechtfertigt ist, kann der Mieter gerichtlich überprüfen lassen, wobei der Vermieter die Darlegungs- und Beweislast trägt.
(Leitsatz zur 2 von der Redaktion)
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