Urteil Erläuterung zu Drittmitteln
Schlagworte
Erläuterung zu Drittmitteln
Leitsätze
1. Zu den formellen Anforderungen an eine Mieterhöhungserklärung nach der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen gemäß § 559b BGB (im Anschluss an Senatsurteil vom 20. Juli 2022 - VIII ZR 361/21, GE 2022, 893 = NZM 2022, 795 - hier: Erklärung zu anrechenbaren Drittmitteln).
2. Eine Mieterhöhungserklärung nach Modernisierung ohne Angabe zu Drittmitteln kann so verstanden werden, dass keine Kürzungsbeträge zu berücksichtigen sind. Anders ist es bei Bezugnahme auf eine Modernisierungsankündigung, die auf die beabsichtigte Beantragung von öffentlichen Mitteln verwiesen hatte; dann ist eine Erläuterung in der Erhöhungserklärung erforderlich.
(Leitsatz zu 2 von der Redaktion)
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