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  1. VIII ZR 295/15 - Mieterhöhungsverlangen mit Mietspiegel, Stichtagszuschlag bei ungewöhnlichen Steigerungen der ortsüblichen Vergleichsmiete
    Urteil: ...Begründungsmittel im Sinne des § 558a Abs. 2 BGB...
    BGH
    15.03.2017
  2. 21 U 120/15 - Mangel am Bauwerk, Planungsmangel, Erfüllungsgehilfe, Architekt
    Leitsatz: ...laufend Reparaturen nötig werden. 2. Hat...
    KG
    29.12.2017
  3. V ZB 181/15 - Kaufpreisauszahlung vom Notaranderkonto eines untreuen Notars
    Leitsatz: Der Auszahlung des auf einem Notaranderkonto hinterlegten Kaufpreises an den Verkäufer steht nicht entgegen, dass der beurkundende Notar treuwidrige Abbuchungen von diesem Konto veranlasst und später den Fehlbestand durch eine ebenfalls treuwidrige Überweisung von einem anderen auf seinen Namen lautenden Notaranderkonto ausgeglichen hat.
    BGH
    16.02.2017
  4. VII ARZ 1/20 - Schadensersatz statt der Leistung (kleiner Schadensersatz) nicht anhand fiktiver Mangelbeseitigungskosten
    Leitsatz: ...bemessen werden darf. 2. Der VII...
    BGH
    08.10.2020
  5. X ZR 177/97 - Schenkung, bindende - trotz anfänglichem Unvermögen; Schenkung, stillschweigender Ausschluß der Garantiehaftung bei -
    Leitsatz: a) Die Einstandspflicht des Schenkers für sein anfängliches Unvermögen setzt grundsätzlich ein Verschulden nicht voraus. b) Die Auslegung des Schenkungsvertrags kann jedoch im Einzelfall ergeben, daß eine Garantiehaftung des Schenkers für sein anfängliches Unvermögen dem Parteiwillen nicht entspricht.
    BGH
    23.03.2000
  6. 1 W 6/16 - Anspruch auf vollständige Grundbuchauszüge
    Leitsatz: Der Gläubiger einer Wohnungseigentumsgemeinschaft kann ein berechtigtes Interesse an der Erteilung vollständiger Grundbuchauszüge der einzelnen Wohnungseigentümer haben. Einen Vollstreckungstitel muss er hierzu noch nicht erlangt haben. (Nichtamtlicher Leitsatz)
    KG
    21.01.2016
  7. XI ZR 6/12 - Widerrufsrecht bei unechter Abschnittsfinanzierung der Beteiligung an Immobilienfonds; Zinsbindung; Konditionenanpassung; Verbraucherdarlehensverträge; Schrottimmobilien; Steuersparimmobilien
    Leitsatz: Bei einer unechten Abschnittsfinanzierung steht einem Verbraucher kein Widerrufsrecht nach den Vorschriften über Verbraucherdarlehensverträge gemäß § 495 Abs. 1, § 355 BGB zu, wenn nach Auslaufen der Zinsbindungsfrist mit der darlehensgebenden Bank lediglich neue Konditionen für die Zukunft vereinbart werden und die Konditionenanpassung entsprechend dem ursprünglich geschlossenen Darlehensvertrag vollzogen wird.
    BGH
    28.05.2013