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XII ZR 4/20 - Anforderungen an die Schriftform bei Überlassung an einen UntermieterLeitsatz: ...1999 - XII ZR 313/98 - NJW 2000, 354 und vom...BGH04.11.2020
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XII ZR 18/00 - Vertragsstrafeversprechen in Gewerbemietvertrag; formfreie Zustimmung zu einem Vermieterwechsel; Schriftform; Pflicht zur BesitzeinräumungLeitsatz: 1. Die revisionsgerichtliche Prüfung der Wahrung der Schriftform einer bei den Akten befindlichen Urkunde beschränkt sich auf die getroffenen Feststellungen zu deren Beschaffenheit, wenn das Berufungsurteil nur auf den Tatbestand des erstinstanzlichen Urteils verweist und dieser keine Bezugnahme auf die Urkunde enthält. 2. Zur Formfreiheit der Zustimmung des Mieters zu einem Vermieterwechsel, den der alte und der neue Vermieter in einem der Schriftform des § 566 BGB a.F. genügenden Nachtrag zu einem langfristigen Mietvertrag vereinbart haben. 3. Zum Fortbestand der Besitzeinräumungspflicht des Vermieters, der sich zur Herstellung des Mietobjekts verpflichtet hat, das Grundstück aber nachträglich an einen Dritten verkauft, der es bebaut und anderweitig vermietet. 4. Zur Angemessenheit einer in einem Gewerbemietvertrag über ein noch zu errichtendes Gebäude ohne zeitliche Begrenzung vereinbarten Vertragsstrafe für jeden Tag der Überschreitung des vereinbarten Mietbeginns.BGH12.03.2003
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XII ZR 249/04 - Zuordnungsverfahren; Mietvertrag; Aufwendungsersatzanspruch; DrittbeteiligterLeitsatz: Der Mieter eines Grundstücks, das einem bestimmten, am Zuordnungsverfahren nach dem Vermögenszuordnungsgesetz Beteiligten zugeordnet wurde, kann nicht geltend machen, daß ein anderer am Verfahren beteiligter Zuordnungsprätendent Eigentümer des Grundstücks sei.BGH21.02.2007
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XII ZR 110/09 - Abstehen vom UrkundenprozessLeitsatz: Auch nach der Neugestaltung des Berufungsverfahrens durch das Gesetz zur Reform des Zivilprozesses (Zivilprozessreformgesetz - ZPO-RG) vom 27. Juli 2001 ist das Abstehen im Urkundenprozess zulässig, wenn der Beklagte einwilligt oder das Gericht es für sachdienlich erachtet.BGH13.04.2011
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XII ZR 210/09 - Rechtsnatur einer DDR-Garagengemeinschaft; Kündigung eines mit einer Außen-GbR abgeschlossenen Mietvertrages gegenüber einem Vertretungsberechtigten; gemeinschaftliche Vertretungsbefugnis; DDR-NutzungsvertragLeitsatz: a) Zur Rechtsnatur einer Garagengemeinschaft nach § 266 ZGB-DDR. b) Für die Kündigung eines mit einer Außen-GbR abgeschlossenen Mietvertrages genügt es, wenn sich aus der Kündigungserklärung entnehmen lässt, dass das Mietverhältnis mit der Gesellschaft gekündigt werden soll und die Kündigung einem vertretungsberechtigten Gesellschafter zugeht. c) Das gilt auch dann, wenn den Gesellschaftern die Vertretungsbefugnis gemeinschaftlich zusteht.BGH23.11.2011
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XII ZB 121/24 - Beschwerdewert im Räumungsrechtsstreit bei ungewissem MietendeLeitsatz: ...- XII ZR 95/17 - NJW-Spezial 2019, 220). c...BGH07.08.2024
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67 S 298/21 - Kündigung wg. Einbehaltung von Miete nach MietendeckelLeitsatz: 1. Für den Mieter nicht erkenn- oder beherrschbare Pflichtverstöße seines Erfüllungsgehilfen mindern das Gewicht der ihm zugerechneten und zum Gegenstand einer ordentlichen Kündigung erhobenen Pflichtverletzung deutlich (hier: Zurechnung des Verhaltens einer Betreuerin mit dem Aufgabenkreis „Wohnungsangelegenheiten“).2. Es geht kündigungsrechtlich zu Lasten des Vermieters, wenn er den Mieter ohne vorherige Zahlungsaufforderung durch den umgehenden Ausspruch einer Zahlungsverzugskündigung „ins Messer laufen lässt“, obwohl er erkennen musste, dass der Zahlungsrückstand nicht auf der Zahlungsunfähigkeit oder -unwilligkeit des Mieters beruht, sondern auf einem geringfügigen Versehen oder sonstigen von ihm nicht zu vertretenden Umständen.3. Der Verzug des Mieters mit im Vertrauen auf die Verfassungsgemäßheit des MietenWoG Bln einbehaltenen Mietanteilen ist abhängig von den sonstigen Umständen des Einzelfalls geeignet, die Kündigung des Mietverhältnisses zu rechtfertigen. Dabei kommt der Pflichtverletzung des Mieters das für eine ordentliche Kündigung erforderliche Gewicht aber jedenfalls so lange nicht zu, wie der Vermieter dem Mieter gegenüber nicht seine eigenen rechtlichen oder tatsächlichen Schlussfolgerungen aus der Entscheidung des BVerfG vom 25. März 2021 zur Verfassungswidrigkeit des MietenWoG Bln ausdrücklich oder zumindest konkludent - etwa durch den Ausspruch einer Zahlungsaufforderung oder Mahnung - kundgetan hat.LG Berlin08.02.2022
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VIII ZR 222/06 - Kein Aufwendungsersatz- oder Schadenersatzanspruch des Mieters bei eigenmächtiger Beseitigung eines Mangels der Wohnung; Verzug mit Mangelbeseitigung; umgehende Mangelbeseitigung zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Mietsache; Notmaßnahmen; Selbstbeseitigung von MängelnTeaser: ...Kaufrecht (Urteil vom 23. Februar 2005 - VIII ZR...BGH16.01.2008
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IX ZR 37/04 - Haftung des Steuerberaters für Verzögerungsschaden bei FalschberatungLeitsatz: Der Steuerberater haftet auch für einen durch fehlerhafte Beratung schuldhaft verursachten Verzögerungsschaden des Mandanten, sofern die Vermeidung eines entsprechenden Nachteils zum Inhalt der übernommenen Vertragspflichten gehörte.BGH07.12.2006
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VIII ZR 86/13 - Abzug von Instandsetzungskosten bei Mieterhöhungen nach Modernisierung; zulässige Mieterhöhung unter Vorbehalt; Mieterhöhung nach Abschluss einzelner ModernisierungsmaßnahmenLeitsatz: ..., Urteil vom 3. März 2004 - VIII ZR 149/03...BGH17.12.2014