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Suchergebnis Urteilssuche (4 Urteile)

  1. 17 C 47/21 - Streitwert bei Räumungsklagen im Falle von Staffelmietvereinbarungen
    Leitsatz: Der Streitwert bemisst sich bei Räumungsklagen im Falle einer Staffelmiete nicht nach der aktuellen Nettokaltmiete, sondern nach dem höchsten Betrag in den auf die Klageeinreichung folgenden 3,5 Jahren. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Neukölln
    08.05.2021
  2. V ZR 254/92 - Herausgabeanspruch bei Verkauf eines Eigenheims ohne Verfügungsbefugnis des nach der "Anordnung Nr. 2" der DDR eingesetzten Verwalters
    Leitsatz: ...Eigenheims (§ 1 Abs. 1 Buchst. c VermG) schließt...
    BGH
    11.02.1994
  3. V ZR 64/19 - Individuelle Kostenlastübernahme bei baulichen Veränderungen des Gemeinschaftseigentums
    Leitsatz: a) § 16 Abs. 4 WEG steht einem Beschluss nicht entgegen, der einzelnen Wohnungseigentümern die Durchführung einer baulichen Veränderung des Gemeinschaftseigentums mit der Maßgabe gestattet, dass die bauwilligen Wohnungseigentümer sämtliche Errichtungskosten und Folgekosten der Maßnahme tragen. Dies gilt auch dann, wenn eine solche - hinreichend bestimmt beschriebene - Maßnahme im Zeitpunkt des Beschlusses noch nicht geplant ist. b) Hat ein Wohnungseigentümer eigenmächtig eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums vorgenommen, haben die Wohnungseigentümer die Beschlusskompetenz, dies mit der Maßgabe zu genehmigen, dass der die Veränderung vornehmende Wohnungseigentümer die Folgekosten der Maßnahme trägt.
    BGH
    15.05.2020
  4. III ZR 189/14 - Keine Verjährungshemmung durch unzureichende Individualisierung des geltend gemachten Anspruchs
    Leitsatz: 1. Die Verjährung eines Schadensersatzanspruchs wegen fehlerhafter Angaben oder unzureichender Aufklärung im Rahmen eines Anlageberatungs- oder Anlagevermittlungsgesprächs wird durch die Veranlassung der Bekanntgabe des Güteantrags nach § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB auch bezüglich solcher Pflichtverletzungen gehemmt, die in dem Antrag nicht konkret aufgeführt sind.2. Güteanträge ohne ausreichende Individualisierung des geltend gemachten Anspruchs führen keine Hemmung der Verjährungsfrist nach § 204 Abs. 1 Nr. 4, § 209 BGB herbei: sie kann nach Ablauf der Verjährungsfrist auch nicht mehr verjährungshemmend nachgeholt werden. (Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    18.06.2015