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Urteil Keine Verjährungshemmung durch unzureichende Individualisierung des geltend gemachten Anspruchs


Schlagworte

Keine Verjährungshemmung durch unzureichende Individualisierung des geltend gemachten Anspruchs

Leitsätze

1. Die Verjährung eines Schadensersatzanspruchs wegen fehlerhafter Angaben oder unzureichender Aufklärung im Rahmen eines Anlageberatungs- oder Anlagevermittlungsgesprächs wird durch die Veranlassung der Bekanntgabe des Güteantrags nach § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB auch bezüglich solcher Pflichtverletzungen gehemmt, die in dem Antrag nicht konkret aufgeführt sind.

2. Güteanträge ohne ausreichende Individualisierung des geltend gemachten Anspruchs führen keine Hemmung der Verjährungsfrist nach § 204 Abs. 1 Nr. 4, § 209 BGB herbei: sie kann nach Ablauf der Verjährungsfrist auch nicht mehr verjährungshemmend nachgeholt werden.

(Leitsätze der Redaktion)

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