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  1. VI ZR 386/97 - Deliktsrecht; Staatshaftungsrecht; Schadensersatzansprüche gegen PDS
    Leitsatz: Zur Frage, ob einem früheren Bürger der DDR wegen des Schadens, den er infolge einer rechtsstaatswidrigen Inhaftierung in der DDR erlitten hat, auf der Grundlage des Deliktsrechts oder des Staatshaftungsrechts Schadensersatzansprüche gegen die PDS als Rechtsnachfolgerin der SED zustehen können.
    BGH
    15.12.1998
  2. 67 S 39/17 - Rechtsmittelstreitwert bei Duldung von Ablichtungen oder Scans von Betriebskostenabrechnungsunterlagen
    Leitsatz: Der Rechtsmittelstreitwert einer auf die Duldung der Fertigung von Ablichtungen oder Scans von Betriebskostenabrechnungsunterlagen gerichteten Klage des Mieters übersteigt - im Falle der Klageabweisung - 600 € grundsätzlich nicht.
    LG Berlin
    23.03.2017
  3. 63 T 39/17 - Umschreibung eines Titels auf Mängelbeseitigung gegen Erwerber
    Leitsatz: Titel auf Mängelbeseitigung kann auf Grundstückserwerber umgeschrieben werden. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    20.06.2017
  4. 67 S 198/17 - Rechtsmittelstreitwert bei Zutrittsgewährung
    Leitsatz: Der Rechtsmittelstreitwert einer Verurteilung des Mieters zur Zutrittsgewährung und Schaffung von Baufreiheit beläuft sich grundsätzlich auf nicht mehr als 600 €.
    LG Berlin
    28.09.2017
  5. 64 S 39/17 - Betriebskostenabrechnung, Abrechnungsfrist, Einwendungsausschluss
    Leitsatz: .... (Anschluss/Abgrenzung BGH - VIII ZR 133/10 -, Urt. v...
    LG Berlin
    29.11.2017
  6. 7 C 39/17 - Eintritt sonstiger Personen in das Mietverhältnis nach Tod des Mieters
    Leitsatz: Der Eintritt sonstiger Personen in das Mietverhältnis nach dem Tod des Mieters setzt ein intimes Verhältnis mit dem Verstorbenen nicht voraus. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    11.12.2017
  7. VIII ZR 39/17 - Direktanspruch des JobCenters gegen Vermieter nach irrtümlicher Mietzahlung
    Leitsatz: Hat das JobCenter das dem Wohnungsmieter zustehende Arbeitslosengeld II als Bedarf für Unterkunft und Heizung versehentlich auch noch nach der Beendigung des Mietverhältnisses im Wege der Direktzahlung nach § 22 Abs. 7 Satz 1 SGB II an den bisherigen Vermieter gezahlt, kann es von diesem - unter dem Gesichtspunkt einer fehlenden (widerrufenen) Anweisung - unmittelbar die Herausgabe der ohne rechtlichen Grund erfolgten Zuvielzahlung im Wege der Nichtleistungskondiktion (§ 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB) verlangen.
    BGH
    31.01.2018
  8. VIII ZR 88/18 - Weiterveräußerung einer unter Eigentumsvorbehalt veräußerten und grundpfandrechtlich gesicherten Photovoltaikanlage
    Leitsatz: Wird eine unter verlängertem Eigentumsvorbehalt verkaufte Photovoltaikanlage vom Eigentumsvorbehaltskäufer weiterveräußert und die hieraus diesem zustehende Kaufpreisforderung (ein zweites Mal) an seine kreditgebende Bank abgetreten, liegt in der Kaufpreiszahlung des Zweiterwerbers bei objektiver Betrachtungsweise aus der Sicht des Zuwendungsempfängers eine Leistung an die Bank, wenn diese die Bewilligung eines für die Durchführung des Kaufvertrags erforderlichen Rangrücktritts mit einem ihr zustehenden Grundpfandrecht von der Zahlung auf ein bankeigenes Konto (CpD) abhängig macht. In einem solchen Fall kann sich die Bank nicht darauf berufen, bloße Zahlstelle gewesen zu sein.
    BGH
    20.03.2019
  9. 5 O 114/18 - Keine Amtspflichtverletzung des JobCenters bei Mietausfall aufgrund unzureichender Informationen über Mieter
    Leitsatz: 1. Ob eine Amtspflicht gegenüber einem geschädigten Dritten besteht, bestimmt sich danach, ob die Amtspflicht - wenn auch nicht notwendig allein, so doch wenigstens auch - den Sinn hat, gerade sein Interesse wahrzunehmen. 2. § 22 Abs. 7 Satz 1 SGB II, der vorsieht, dass der Sozialleistungsträger, soweit Arbeitslosengeld II als Bedarf für Unterkunft und Heizung geleistet wird, dieses auf Antrag der leistungsberechtigten Person an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte zu zahlen hat, stellt keine drittbezogene Amtspflicht dar. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Köln
    16.04.2019
  10. 11 W 2/19 - Rechtsweg aus einer Kostenübernahmeerklärung des Sozialhilfeträgers zu den ordentlichen Gerichten
    Leitsatz: Für den Zahlungsanspruch, den ein Vermieter aus einer Kostenübernahmeerklärung des Sozialhilfeträgers ableitet, ist der Zivilrechtsweg gegeben (gegen BVerwG NJW 1994, 2968). (Leitsatz der Redaktion)
    KG
    06.05.2019