Urteil Keine Amtspflichtverletzung des JobCenters bei Mietausfall aufgrund unzureichender Informationen über Mieter
Schlagworte
Keine Amtspflichtverletzung des JobCenters bei Mietausfall aufgrund unzureichender Informationen über Mieter
Leitsätze
1. Ob eine Amtspflicht gegenüber einem geschädigten Dritten besteht, bestimmt sich danach, ob die Amtspflicht - wenn auch nicht notwendig allein, so doch wenigstens auch - den Sinn hat, gerade sein Interesse wahrzunehmen.
2. § 22 Abs. 7 Satz 1 SGB II, der vorsieht, dass der Sozialleistungsträger, soweit Arbeitslosengeld II als Bedarf für Unterkunft und Heizung geleistet wird, dieses auf Antrag der leistungsberechtigten Person an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte zu zahlen hat, stellt keine drittbezogene Amtspflicht dar.
(Leitsätze der Redaktion)
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