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Suchergebnis Urteilssuche (7 Urteile)

  1. VIII ZB 66/18 - Beschwerdewert einer Eigentumsstörung durch Mietertransparente und -plakate
    Leitsatz: ...Senatsbeschluss vom 17. Mai 2006 - VIII ZB 31/05, GE 2006...
    BGH
    21.05.2019
  2. 66 S 18/18 - Rückzahlungsanspruch nach Mietpreisbremse durch Inkassodienstleister
    Der Fall: ...dem Aktenzeichen VIII ZR 275/18 beim...
    LG Berlin
    13.08.2018
  3. XII ZB 121/24 - Beschwerdewert im Räumungsrechtsstreit bei ungewissem Mietende
    Leitsatz: ..., Beschluss vom 26. November 2015 - Ill ZB 84/15 - GE...
    BGH
    07.08.2024
  4. VIII ZA 6/20 - Beschwer bei Verurteilung zur Duldung der Zutrittsgewährung
    Leitsatz: Für das Interesse des Mieters, den Zutritt zu seiner Wohnung zwecks Anbringung von Rauchmeldern nicht dulden zu müssen, kann eine Beschwer von 500 € angenommen werden, sodass eine Berufung unzulässig ist. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    20.10.2020
  5. VIII ZR 234/23 - Beschwer bei Zustimmungsklage zum Einbau eines Treppenlifts
    Leitsatz: 1. Zur Höhe der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer im Falle der Klage des Mieters auf Zustimmung des Vermieters zum Einbau eines Treppenlifts und eines behindertengerechten Bades.2. Die Beschwer eines Vermieters einer Wohnung, der zur Duldung eines vom Mieter vorgenommenen oder noch vorzunehmenden Ein- oder Umbaus in oder an den vermieteten Räumlichkeiten verurteilt wird, richtet sich grundsätzlich nach dem Wertverlust, den sein Anwesen durch die (bauliche) Maßnahme erleidet; das gilt auch für die Verurteilung zur Zustimmung des Vermieters zum Einbau eines Treppenlifts und eines behindertengerechten Bades. (Leitsatz 2 der Redaktion)
    BGH
    24.09.2024
  6. VIII ZR 234/23 - Baumaßnahmen zur Barrierereduzierung, Beschwer des zur Duldung verpflichteten Vermieters
    Leitsatz: 1. Zur Höhe der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer im Falle der Klage des Mieters auf Zustimmung des Vermieters zum Einbau eines Treppenlifts und eines behindertengerechten Bades.2. Maßgeblich ist der Wertverlust durch die Umbaumaßnahmen, wobei Rückbaukosten ein Anhaltspunkt für die Wertminderung sein können.(Leitsatz zu 2 von der Redaktion)
    BGH
    24.09.2024
  7. 21 U 131/23 - Klage auf Fertigstellung einer Eigentumswohnung
    Leitsatz: 1. Stellt ein Bauträger eine in Eigentumswohnungen aufgeteilte Wohnanlage nicht fertig, können ihn die Erwerber der Wohnungen auf Herbeiführung dieses Erfolgs in Natur in Anspruch nehmen. 2. Für die Zulässigkeit und Bestimmtheit eines solchen Klageantrags genügt es, wenn das vom Bauträger geforderte Endergebnis durch Bezugnahme auf die Vertragsbestandteile, insbesondere die Baubeschreibung und die Teilungserklärung, definiert wird. Der aktuelle Bautenstand des Vorhabens muss jedenfalls im Erkenntnisverfahren nicht vorgetragen werden.3. Eine Klage auf Fertigstellung in Natur muss nicht zwingend sämtliche noch fehlende Bauleistungen umfassen. Die Erwerber können auch eine Teilklage gegen den Bauträger erheben, die sich auf einzelne abtrennbare Leistungen beschränkt.
    KG
    16.07.2024