Urteil Beschwer bei Zustimmungsklage zum Einbau eines Treppenlifts
Schlagworte
Beschwer bei Zustimmungsklage zum Einbau eines Treppenlifts
Leitsätze
1. Zur Höhe der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer im Falle der Klage des Mieters auf Zustimmung des Vermieters zum Einbau eines Treppenlifts und eines behindertengerechten Bades.
2. Die Beschwer eines Vermieters einer Wohnung, der zur Duldung eines vom Mieter vorgenommenen oder noch vorzunehmenden Ein- oder Umbaus in oder an den vermieteten Räumlichkeiten verurteilt wird, richtet sich grundsätzlich nach dem Wertverlust, den sein Anwesen durch die (bauliche) Maßnahme erleidet; das gilt auch für die Verurteilung zur Zustimmung des Vermieters zum Einbau eines Treppenlifts und eines behindertengerechten Bades. (Leitsatz 2 der Redaktion)
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