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Urteil Baumaßnahmen zur Barrierereduzierung, Beschwer des zur Duldung verpflichteten Vermieters
Schlagworte
Baumaßnahmen zur Barrierereduzierung, Beschwer des zur Duldung verpflichteten Vermieters
Leitsätze
1. Zur Höhe der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer im Falle der Klage des Mieters auf Zustimmung des Vermieters zum Einbau eines Treppenlifts und eines behindertengerechten Bades.
2. Maßgeblich ist der Wertverlust durch die Umbaumaßnahmen, wobei Rückbaukosten ein Anhaltspunkt für die Wertminderung sein können.
(Leitsatz zu 2 von der Redaktion)
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