« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (81 - 90 von 373)

  1. 16 C 454/92 - Mieterhöhungsverlangen; Zustimmungsklage; Rechtsschutzbedürfnis; Mietermehrheit; Zustimmung nur eines Mieters
    Leitsatz: Bei einer Mieterhöhung gegenüber zwei Ehepartnern, die beide Miet-vertragspartei sind, besteht für eine Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung nur gegenüber demjenigen Ehepartner ein Rechtsschutzbedürfnis, der zur Zeit der Rechtshängigkeit der Klage noch nicht dem Mieterhöhungsverlangen zugestimmt hat.
    AG Neukölln
    23.03.1993
  2. VG 21 A 710.92 - Investitionsvorrangbescheid; Widerspruch; Anfechtungsklage; aufschiebende Wirkung; Investor; gleichwertiges Investitionsvorhaben
    Leitsatz: 1. Die gegen den Investitionsvorrangbescheid nach Widerspruch gerichtete Anfechtungsklage hat keine aufschiebende Wirkung. Dem Interesse, vom Vollzug verschont zu bleiben, kommt nur dann Vorrang zu, wenn das Obsiegen in der Hauptsache wahrscheinlicher ist als das Unterliegen. 2. Sind die konkurrierenden Investitionsvorhaben von gleichem Rang, kommt die Anordnung der aufschiebenden Wirkung nicht in Betracht. 3. Es ist einem Anmelder unbenommen, sich bei der Durchführung eines Investitionsvorhabens eines Dritten zu bedienen. Das gilt auch dann, wenn der Berechtigte beim Investor, einer GmbH, eine Mehrheit hält, und ihre Berechtigteneigenschaft in die Gesellschaft eingebracht hat. 4. Bei der Auswahl gleichwertiger Vorhaben darf die Reihenfolge der Berechtigung berücksichtigt werden. Hiernach genießt der durch den Nationalsozialismus Verfolgte den Vorrang vor dem durch Maßnahmen der DDR Betroffenen. 5. Die Auswahl ist keine Ermessensentscheidung; sie unterliegt vielmehr rechtlicher Bindung.
    VG Berlin
    24.03.1993
  3. 63 S 7/93 - Kündigung; Betriebsbedarf; Alternativwohnung
    Leitsatz: Eine Kündigung wegen Betriebsbedarfs ist unwirksam, wenn kurze Zeit vorher eine freiwerdende Nachbarwohnung weitervermietet wird.
    LG Berlin
    25.03.1993
  4. III ZR 60/91 - Fluglärmimmissionen von Militärflughafen; Entschädigungsansprüche wegen enteignenden Eingriffs durch Fluglärm
    Leitsatz: Zu den Voraussetzungen von Entschädigungsansprüchen wegen Fluglärmimmissionen, die von einem Militärflughafen ausgehen (hier: enteignender Eingriff durch Fluglärm).
    BGH
    25.03.1993
  5. 64 S 443/92 - Betriebskostenerhöhung; preisgebundener Berliner Altbau; Modernisierungskosten
    Leitsatz: 1. Für ehemals preisgebundenen Altbau in Berlin können auch ohne vertragliche Vereinbarungen Betriebskostenerhöhungen auf den Mieter umgelegt werden. 2. Eine rückwirkende Umlage setzt eine Erhöhung der Betriebskosten insgesamt voraus. 3. Gleichbleibende Posten der Erhöhungserklärung bedürfen keiner Erläuterung. 4. Eine Mieterhöhung wegen gestiegener Kapitalkosten für Modernisierungsmaßnahmen setzt voraus, daß diese im einzelnen mitgeteilt werden.
    LG Berlin
    26.03.1993
  6. V ZR 107/92 - Übereignungserklärung; Auflassung; Beurkundung von Grundstückskaufverträgen; Nachholung der Auflassung; DDR-Grundstück; Auflassungsvollmacht
    Leitsatz: Wurde vor dem 3. Oktober 1990 in der Bundesrepublik Deutschland ein Kaufvertrag über in der DDR gelegene Grundstücke beurkundet, so kann die Berufung auf das Fehlen einer nach § 297 Abs. 1 Satz 1 ZGB erforderlichen Erklärung treuwidrig sein, wenn - wie vertraglich ausdrücklich vorgesehen - aufgrund einer im Vertrag gültig erteilten und unwiderruflichen Vollmacht diese Erklärung später nachgeholt wurde.
    BGH
    26.03.1993
  7. 4 K 32/92 - redlicher Erwerb; Restitutionsausschlussgrund; Ausschlussgrund; Abwesenheitspflegschaft; Verwaltungspraxis; Ratsmitglied; Baulandenteignung
    Leitsatz: 1. Für die Frage, ob ein Rechtserwerb an Eigentumsrechten als unredlich im Sinne von § 4 Abs. 3 des Vermögensgesetzes anzusehen ist, ist stets auf die tatsächlichen Umstände des konkreten Einzelfalls und die individuelle Beteiligung der seinerzeit Betroffenen abzustellen. 2. Nicht in Einklang mit den zum Zeitpunkt des Erwerbs in der ehemaligen DDR geltenden allgemeinen Rechtsvorschriften, Verfahrensgrundsätzen und einer ordnungsgemäßen Verwaltungspraxis steht ein Rechtserwerb, bei dem die zum Entzug des Eigentumsrechts angeführten Rechtsvorschriften nur als formale Rechtfertigung, gleichsam inhaltsleer und ohne, daß die Voraussetzungen für ihre Anwendung auch nur ansatzweise erfüllt sind, für eine Enteignung des Alteigentümers, für den trotz Kenntnis des Namens und der Anschrift zuvor eine Abwesenheitspflegschaft bestellt worden war, dienten. Eine möglicherweise weit verbreitete Verwaltungspraxis dieser Art wird damit nicht zur ordnungsgemäßen Verwaltungspraxis im Sinne von § 4 Abs. 3 Vermögensgesetz. 3. Ein Ratsmitglied, das über einen längeren Zeitraum an zahlreichen Beschlüssen des Rates der Gemeinde mitgewirkt hat, mit denen der Entzug von Eigentumsrechten auf solche Weise vorbereitet worden ist, muß sich die Unredlichkeit eines derartigen eigenen Rechtserwerbs auch dann zurechnen lassen, wenn er an dem ihn selbst betreffenden Beschluß nicht mitgewirkt hat. Jedenfalls trägt er die Beweislast dafür, daß sein Rechtserwerb redlich war.
    VG Potsdam
    29.03.1993
  8. 93 HRB 34134 - Handelsregistereintragung; Treuhandverwaltung; Parteienvermögen der PDS; Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers einer mit der PDS verbundenen Gesellschaft
    Leitsatz: 1. Die Tatsache, daß das Vermögen einer Gesellschaft unter treuhänderischer Verwaltung steht, ist keine eintragungsfähige Tatsache. 2. Das Registergericht prüft selbständig die Rechtmäßigkeit eines hoheitlichen Aktes, wonach angeordnet worden ist, daß eine Gesellschaft unter Treuhandschaft gestellt werde. 3. Eine Gesellschaft kann auch dann eine der PDS verbundene juristische Person sein, wenn sie bereits am 7. Oktober 1989 existierte. 4. Eine bloß schuldrechtliche Beziehung durch einen Darlehensvertrag zur PDS reicht für die Annahme eines Verbundes nicht aus. 5. § 20 b PartG DDR enthält keine Beschränkung der Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers. Die Regelung über die Organvertretungsmacht des Geschäftsführers bleibt unberührt.
    AG Charlottenburg
    29.03.1993
  9. W 1117/93 Baul. - Baulandverfahren; einstweilige Verfügung; Rückenteignung
    Leitsatz: 1. Im Baulandverfahren ist der Erlaß einer einstweiligen Verfügung zulässig. 2. Für die Rückenteignung eines 1986 in der DDR enteigneten Grundstücks gilt § 102 BauGB. 3. Artikel 41 EinV hat gegenüber Art. 19 EinV keinen "Spezialcharakter". 4. Das Vermögensgesetz verdrängt generell nicht § 102 BauGB. 5. § 102 BauGB erfaßt jedenfalls auch solche Grundstücksenteignungen, bei denen die materiellen Voraussetzungen für die Rückent eignung erst nach dem Inkrafttreten des Baugesetzbuches, also nach dem 3. Oktober 1990, entstanden sind. 6. Entspricht das von der Behörde gewählte Verfahren nicht dem Gesetz, so rechtfertigt sich eine einstweilige Verfügung, weil nicht festgestellt werden kann, daß der Antrag auf Rückenteignung ohne Aussicht auf Erfolg bleiben wird.
    KG
    30.03.1993
  10. 24 W 3237/92 - Formerfordernisse bei der Einlegung der fristgebundenen Beschwerde
    Leitsatz: Die im Zivilprozeß an die Inhaltsklarheit des fristgebundenen Rechtsmittels zu stellenden Anforderungen müssen auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (hier: WEG-Verfahren) bei Einlegung der fristgebundenen Erst- oder Rechtsbeschwerde jedenfalls dann gelten, wenn die Beschwerde bei dem Beschwerdegericht eingelegt wird.
    KG
    31.03.1993