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Urteil Betriebskostenerhöhung
Schlagworte
Betriebskostenerhöhung; preisgebundener Berliner Altbau; Modernisierungskosten
Leitsätze
1. Für ehemals preisgebundenen Altbau in Berlin können auch ohne vertragliche Vereinbarungen Betriebskostenerhöhungen auf den Mieter umgelegt werden.
2. Eine rückwirkende Umlage setzt eine Erhöhung der Betriebskosten insgesamt voraus.
3. Gleichbleibende Posten der Erhöhungserklärung bedürfen keiner Erläuterung.
4. Eine Mieterhöhung wegen gestiegener Kapitalkosten für Modernisierungsmaßnahmen setzt voraus, daß diese im einzelnen mitgeteilt werden.
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