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  1. 64 S 387/92 - Mietereinbauten; Gasetagenheizung; Modernisierung; Wertverbesserung
    Leitsatz: Hat der Mieter mit Zustimmung des Vermieters eine eigene Gasetagenheizung an Stelle der vormals vorhandenen Heizung installiert, so ist er auch dann zur Reparatur der Gastherme berechtigt, wenn diese Reparatur bei Modernisierung der Heizungsanlage durch den Vermieter entbehrlich würde; dies gilt jedenfalls dann, wenn die Voraussetzungen für einen Duldungsanspruch des Vermieters mangels ordnungsgemäßer Modernisierungsankündigung noch nicht erfüllt sind.
    LG Berlin
    19.03.1993
  2. 63 S 18/93 - Preisbindung; Neubau; Mietpreisgleitklausel
    Leitsatz: Ist im Mietvertrag über preisgebundenen Neubau eine Gleitklausel vereinbart, scheiden bei bloßen Formfehlern in der Mieterhöhung Rückzahlungsansprüche des Mieters aus.
    LG Berlin
    19.03.1993
  3. 8 U 2726/93 - Restitution; Rückübertragung; Verfügungsberechtigter; Unterlassungsgebot
    Leitsatz: Aus § 3 Abs. 3 Satz 1 VermG ergibt sich ein zivilrechtlicher Unterlassungsanspruch.
    KG
    19.03.1993
  4. VG 10 A 777.91 - Ausgleichsabgabe; Zweckentfremdung; Wohnnutzung; Wohnraumerhaltung
    Leitsatz: Verzicht auf Ausgleichsabgabe für Zweckentfremdung nur dann, wenn mit dem die Wohnnutzung erheblich überwiegenden öffentlichen Interesse nicht gleichzeitig ein privates erwerbswirtschaftliches Interesse verbunden ist.
    VG Berlin
    19.03.1993
  5. 1 BvR 1714/92 - Verfassungsbeschwerde; Eigentumsgarantie; Eigenbedarfskündigung; überhöhter Wohnbedarf
    Leitsatz: Eine Eigenbedarfskündigung ist nur bei weit überhöhtem Wohnbedarf des Vermieters unwirksam. Dies ist nach objektiven Kriterien festzustellen. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerfG
    19.03.1993
  6. V ZR 247/91 - Ausreiseverkauf; formnichtiger Treuhandvertrag
    Leitsatz: a) Das Revisionsgericht ist durch § 17 a Abs. 5 GVG nicht an der Prüfung der Zulässigkeit des Rechtswegs gehindert, wenn das Berufungsgericht diese Frage verneint und die Klage deshalb abgewiesen hat. b) Haben die Parteien zur legalen Ausreise aus der ehemaligen DDR zum Schein einen Grundstücks-/Eigenheimkaufvertrag beurkunden lassen, dem Erwerber aber nur die Stellung eines Treuhänders einräumen wollen, so ist dieser nicht Eigentümer geworden; nach dem Beitritt besteht kein Bedürfnis, dem formnichtigen Treuhandvertrag (nach § 242 oder dem Rechtsgedanken des § 313 Satz 2 BGB) Bestandsschutz zu verleihen, denn die Parteien haben den mit dem verdeckten Geschäft verfolgten Zweck im Ergebnis erreicht. c) Das Vermögensgesetz schließt zivilrechtliche Ansprüche nicht aus, die darauf zurückzuführen sind, daß die Parteien zur legalen Ausreise aus der ehemaligen DDR einen Grundstücks-/Eigenheimkaufvertrag beurkunden ließen, dem Erwerber aber nur die Stellung eines Treuhänders einräumen wollten.
    BGH
    19.03.1993
  7. 6 S 362/92 - Mieterhöhung wegen nicht zu vertretender Kapitalkostenerhöhung
    Leitsatz: 1. Eine Mieterhöhung nach § 5 MHG ist nur möglich, wenn die Kapitalkosten insgesamt gestiegen sind. 2. Bei mehreren Darlehen setzt eine Mieterhöhung also voraus, daß insgesamt eine effektive Mehrbelastung eingetreten ist.
    LG Bonn
    22.03.1993
  8. RE-Miet 6/92 - Kündigung von Wohnraum aufgrund vorübergehenden Eigenbedarfs
    Leitsatz: Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung eines Wohnraummietverhältnisses kann auch dann gegeben sein, wenn der Vermieter die Räume nur für begrenzte Zeit nutzen will. Ob ihm in einem solchen Fall vernünftige, nachvollziehbare Gründe für die Inanspruchnahme der Räume zur Seite stehen, kann nur aufgrund einer umfassenden Würdigung der Umstände des Einzelfalles beurteilt werden.
    BayObLG
    23.03.1993
  9. VI ZR 176/92 - Wohnungseigentum; Verwalterhaftung; Sturmschäden; Gebäudesicherungspflicht
    Leitsatz: 1. Den Verwalter von Wohnungseigentum, der gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG für die ordnungsmäßige Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zu sorgen hat, trifft aufgrund von § 838 BGB die Einstandspflicht für den durch die Ablösung von Teilen des ver-walteten Gebäudes verursachten Schaden nach Maßgabe des § 836 BGB. 2. a) Der für die Sicherheit eines Gebäudes Verantwortliche hat alle zumutbaren Maßnahmen zu treffen, die aus technischer Sicht geboten und geeignet sind, die Gefahr einer Ablösung von Dachteilen, sei es auch nur bei starkem Sturm, nach Möglichkeit rechtzeitig zu erkennen und ihr zu begegnen; dies gilt um so mehr, je älter das Gebäude und seine Dachkonstruktion ist. b) Zu den Anforderungen an den nach § 836 Abs. 1 Satz 2 BGB vom Gebäudesicherungspflichtigen zu führenden Entlastungsbeweis bei witterungsbedingter Ablösung von Teilen des Flachdaches eines achtgeschossigen Gebäudes.
    BGH
    23.03.1993
  10. 5 C 113/93 - einstweilige Verfügung; Betretungsrecht
    Leitsatz: Zu den Voraussetzungen einer einstweiligen Verfügung auf Zutrittsgewährung zur Wohnung.
    AG Spandau
    23.03.1993