« zurück zur Suche
Urteil Mietereinbauten
Schlagworte
Mietereinbauten; Gasetagenheizung; Modernisierung; Wertverbesserung
Leitsatz
Hat der Mieter mit Zustimmung des Vermieters eine eigene Gasetagenheizung an Stelle der vormals vorhandenen Heizung installiert, so ist er auch dann zur Reparatur der Gastherme berechtigt, wenn diese Reparatur bei Modernisierung der Heizungsanlage durch den Vermieter entbehrlich würde; dies gilt jedenfalls dann, wenn die Voraussetzungen für einen Duldungsanspruch des Vermieters mangels ordnungsgemäßer Modernisierungsankündigung noch nicht erfüllt sind.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat