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Urteil Kündigung von Wohnraum aufgrund vorübergehenden Eigenbedarfs
Schlagworte
Kündigung von Wohnraum aufgrund vorübergehenden Eigenbedarfs
Leitsätze
Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung eines Wohnraummietverhältnisses kann auch dann gegeben sein, wenn der Vermieter die Räume nur für begrenzte Zeit nutzen will. Ob ihm in einem solchen Fall vernünftige, nachvollziehbare Gründe für die Inanspruchnahme der Räume zur Seite stehen, kann nur aufgrund einer umfassenden Würdigung der Umstände des Einzelfalles beurteilt werden.
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