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Suchergebnis Urteilssuche (51 - 60 von 373)

  1. 61 S 237/92 - restriktive Auslegung der Aufrechnungsverbotsklausel im Falle gleichzeitig vereinbarter Vorleistungsklausel
    Leitsatz: 1. Die im Formularmietvertrag für ein Wohnraummietverhältnis für die Mietzinszahlung vereinbarte Vorleistungsklausel ist nicht unwirksam, selbst wenn der Mietvertrag zusätzlich die Klausel enthält, daß der Mieter gegen eine Mietzinsforderung nur aufrechnen kann, wenn die Forderung, mit der aufgerechnet wird, entweder auf § 538 BGB beruht oder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. 2. In einem solchen Fall erfaßt das Aufrechnungsverbot nicht die Ansprüche des Mieters aus ungerechtfertigter Bereicherung (§ 812 BGB), die darin begründet sind, daß der Mieter wegen einer Mangelhaftigkeit der Mietsache gemäß § 537 BGB nur einen geringeren Mietzins schuldet, den höheren vertraglich vereinbarten Mietzins jedoch vor Kenntnis des Mangels bereits entrichtet hat.
    LG Berlin
    25.02.1993
  2. 62 S 101/92 - Betriebskostenvorschuss; Verwirkung
    Leitsatz: Zur Verwirkung von Betriebskostenvorschüssen.
    LG Berlin
    25.02.1993
  3. 2 BvR 1463/92 - Verfassungsbeschwerde; rechtliches Gehör; Vermieteraufrechnung
    Leitsatz: Ein Gericht verletzt den Anspruch auf rechtliches Gehör, wenn es ohne besonderen Hinweis eine schlüssig erklärte Aufrechnung des Vermieters aus formalen Gründen nicht berücksichtigt. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerfG
    26.02.1993
  4. VG 21 A 648.92 - gesetzlicher Vertreter; staatlich verwalteter Vermögenswert; einstweilige Anordnung; Vergütungsanspruch
    Leitsatz: Für ehemals staatlich verwaltete Vermögenswerte kann auch dann ein gesetzlicher Vertreter gemäß § 11 b VermG bestellt werden, wenn die staatliche Verwaltung nicht gesetzlich mit Ablauf des 31. Dezember 1992 endete, sondern vorher durch Entscheidung der Behörde aufgehoben wurde. Zulässigkeit einer einstweiligen Anordnung.
    VG Berlin
    26.02.1993
  5. 64 S 425/92 - Restitutionsbescheid; Rückübertragungsbescheid; Bestandskraft; Mietvertragseintritt; neue Bundesländer; Eigenbedarfskündigung; Kündigungsgrund
    Leitsatz: 1. Mit Bestandkraft des Restitutionsbescheides tritt der Berechtigte rückwirkend - bezogen auf den Zeitpunkt des Erlasses des Bescheides - in die Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis ein. 2. Die Kündigung des Wohnraummietverhältnisses in den jungen Bundesländern wegen Eigenbedarfs ist nur dann zulässig, wenn die Interessen des Vermieters diejenigen des Mieters überwiegen. 3. Allein die staatliche Zwangsverwaltung ist für sich gesehen kein Kündigungsgrund.
    LG Berlin
    26.02.1993
  6. 25. O. 139/92 - Zuständigkeit; Gesamtvollstreckung; Aussonderungsklage; Forderungsfeststellungsklage
    Leitsatz: 1. Für die Aussonderungsklage gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 GesO gilt nicht die Zuständigkeitskonzentration des § 11 Abs. 3 Satz 4 GesO auf das Gericht, bei dem das Gesamtvollstreckungsverfahren durchgeführt wird, sondern die Zuständigkeit des Gerichts bestimmt sich nach §§ 12 ff. ZPO. 2. War ein Rechtsstreit bereits vor Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens anhängig, so bleibt für die nunmehr erhobene Forderungsfeststellungsklage das ursprünglich angerufene Gericht zuständig. Auch insoweit gilt nicht § 11 Abs. 3 Satz 3 GesO, sondern in entsprechender Anwendung auf die diesbezüglich lückenhafte Regelung der Gesamtvollstreckungsordnung § 146 Abs. 3 Konkursordnung.
    LG Berlin
    26.02.1993
  7. BVerwG 8 C 4.91 - Erschließungsauwand; Fremdkapitalzinsen; Mehrkosten
    Leitsatz: 1. Der Zeitraum, für den Zinsen auf eingesetztes Fremdkapital in den beitragsfähigen Erschließungsaufwand aufgenommen werden können, endet in dem Zeitpunkt, in dem die sachlichen Erschließungsbeitragspflichten für die abgerechnete Erschließungsanlage entstanden sind. 2. Nur schlechthin unvertretbare Mehrkosten, die infolge eines der Gemeinde zurechenbaren Verhaltens entstanden sind, können als beitragsfähiger Erschließungsaufwand angesehen werden (Leitsatz der Redaktion).
    BVerwG
    26.02.1993
  8. V ZR 74/92 - Lärmimmissionsabwehr; Unterlassungsklage gegen Störer; Drittbegünstigung aus Auflage in einer Baugenehmigung
    Leitsatz: Ein Nachbar kann die Einhaltung einer auf der Grundlage entsprechender Vorschriften in einer Baugenehmigung enthaltenen, bestandskräftigen Auflage zu seinem Schutz gegen Lärm (hier: Schließen der Fenster während der Übungsstunden einer Ballettschule) vor den Zivilgerichten im Wege einer quasinegatorischen Unterlassungsklage (§ 823 Abs. 2 BGB; § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB analog) durchsetzen, auch wenn die Voraussetzungen des § 906 BGB im konkreten Fall nicht vorliegen.
    BGH
    26.02.1993
  9. V ZR 87/91 - Anspruch auf Ersatz fiktiver Reparaturkosten nach Veräußerung des Grundstücks; Vorenthaltung des Gebrauchs einer Garage; Entschädigung für die Störung des Gebrauchs einer selbstgenutzten Wohnung
    Leitsatz: 1. Der deliktsrechtliche Anspruch auf Ersatz fiktiver Reparaturkosten für Haus und Garten geht mit der Veräußerung des Grundstücks unter (Bestätigung von BGHZ 81, 385). 2. Die Vorenthaltung des Gebrauchs einer Garage ist deliktsrechtlich im Regelfall nicht entschädigungspflichtig. 3. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen für die Störung des Ge-brauchs einer selbstgenutzten Wohnung nach Deliktsrecht eine Entschädigung zu zahlen ist.
    BGH
    05.03.1993
  10. VG 10 A 19.93 - Zweckentfremdung; Unterbringung von Firmenmitarbeitern
    Leitsatz: Werden Wohnräume vorübergehend an auswärtige Arbeitnehmer einer Firma vermietet, kann ein Verstoß gegen das Zweckentfremdungsverbot ausscheiden.
    VG Berlin
    10.03.1993