« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (361 - 370 von 373)

  1. SU 2 K 92.291 - besatzrechtliche Enteignung; besatzungshoheitliche Enteignung; Restitutionsausschluss, Ausschlussgrund; Auslegungsexzess; Deutsche Wirtschaftskommission; SMAD-Befehl Nr.64; Sequestration
    Leitsatz: Die Enteignung einer Gaststätte unter Herrschaft der SMAD ist selbst dann nicht rückgängig zu machen, wenn sie nur an ein Unternehmen verpachtet war und im Zuge dessen Enteignung mit-enteignet wurde. Das gilt auch dann, wenn die Enteignung auf der exzessiven Auslegung von Normen der sowjetischen Besatzungsmacht beruht.
    VG Meiningen
    18.08.1993
  2. SU 2 K 92.287 - Miteigentumsanteil; volkseigenes Gebäude; Gebäudeteil; Jugendclub; Verwaltungsvermögen
    Leitsatz: 1. Zu den Voraussetzungen der Entstehung von Eigentum an Gebäuden, die durch eine LPG mitfinanziert wurden. 2. "Überwiegende Nutzung" im Sinne von Art. 21 EV richtet sich ausschließlich nach der vorgesehenen Zweckbestimmung der in einem Gebäude untergebrachten Einrichtungen.
    VG Meiningen
    29.09.1993
  3. SU 2 K 92.252 - Akteneinsicht; Investitionsverfahren; Verpachtung; Aufhebung einer Investitionsbescheinigung
    Leitsatz: 1. Die Nichtgewährung von Akteneinsicht im Rahmen des Investitionsverfahrens nach dem BInvG führt nicht zur Aufhebung der Investitionsbescheinigung, wenn in der Sache keine andere Entscheidung hätte ergehen können. 2. Eine Abwägung zwischen Verpachtung und Veräußerung eines Grundstücks durch die Behörde ist nicht erforderlich, wenn eine Verpachtung als Rechtsgeschäft nicht üblich ist.
    VG Meiningen
    13.10.1993
  4. SU 2 K 92.233 - Machtmißbrauch; vorgeschobener Enteignungszweck; Rückübertragungsausschluss; Restitutionsausschluss; Ausschlussgrund, Ausschließungsgrund
    Leitsatz: Machtmißbrauch bei einer Enteignung nach dem Aufbaugesetz, wenn das Grundstück anstatt für eine Molkerei verwendet zu werden anderweit einer LPG zukommt. Dennoch keine Grundstücksrückgabe, weil das Grundstück einer gewerblichen Nutzung zugeführt ist.
    VG Meiningen
    21.04.1993
  5. SU 2 K 92.180 - Darlehenszinsen; Gewinnausschüttungen; Vermögenswert; entschädigungslose Enteignung; vorläufige Entziehung; Geldforderungen
    Leitsatz: 1. Darlehenszinsen und Gewinnausschüttungen einer Kommanditgesellschaft sind Vermögenswerte im Sinne von § 2 Abs. 2 VermG. 2. Zum Begriff der entschädigungslosen Enteignung. 3. § 4 Abs. 1 VermG findet auf Geldforderungen keine Anwendung. 4. Die vorläufige Entziehung eines Vermögenswertes steht der Minderung nach § 11 Abs. 5 nicht gleich.
    VG Meiningen
    05.05.1993
  6. SU 2 K 92.103 - fehlgeschlagene Enteignung; Rückenteignung; Teilungsunrecht; Hilfsschule
    Leitsatz: Rückenteignung eines Grundstücks nach fehlgeschlagener Enteignung zur Errichtung einer Hilfsschule, auch wenn kein Fall von Teilungsunrecht vorliegt.
    VG Meiningen
    28.04.1993
  7. 2 E 339/93. Me - Anhörungsverfahren; Investitionsvorrangbescheid
    Leitsatz: Mangelnde Beteiligung des Rechtsnachfolgers eines Anmelders im Anhörungsverfahren führt zur unheilbaren Rechtswidrigkeit des Investitionsvorrangbescheides.
    VG Meiningen
    15.09.1993
  8. 2 E 166/93 - Sanierungskonzept; Vorhabenplan; Gegenkonzept; Anhörung des Anmelders im Investitionsverfahren
    Leitsatz: 1. Die Vorlage lediglich eines reinen Sanierungskonzeptes entspricht nicht den Voraussetzungen, die § 4 Abs. 3 InVorG an einen Vorhabenplan stellt. 2. Die Glaubhaftmachung der Berechtigung bezüglich eines 5/8-Miteigentumsanteils an einem Grundstück reicht nicht aus, um gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 InVorG mit einem Gegenkonzept  berücksichtigt zu werden.
    VG Meiningen
    12.10.1993
  9. 4 K 32/92 - redlicher Erwerb; Restitutionsausschlussgrund; Ausschlussgrund; Abwesenheitspflegschaft; Verwaltungspraxis; Ratsmitglied; Baulandenteignung
    Leitsatz: 1. Für die Frage, ob ein Rechtserwerb an Eigentumsrechten als unredlich im Sinne von § 4 Abs. 3 des Vermögensgesetzes anzusehen ist, ist stets auf die tatsächlichen Umstände des konkreten Einzelfalls und die individuelle Beteiligung der seinerzeit Betroffenen abzustellen. 2. Nicht in Einklang mit den zum Zeitpunkt des Erwerbs in der ehemaligen DDR geltenden allgemeinen Rechtsvorschriften, Verfahrensgrundsätzen und einer ordnungsgemäßen Verwaltungspraxis steht ein Rechtserwerb, bei dem die zum Entzug des Eigentumsrechts angeführten Rechtsvorschriften nur als formale Rechtfertigung, gleichsam inhaltsleer und ohne, daß die Voraussetzungen für ihre Anwendung auch nur ansatzweise erfüllt sind, für eine Enteignung des Alteigentümers, für den trotz Kenntnis des Namens und der Anschrift zuvor eine Abwesenheitspflegschaft bestellt worden war, dienten. Eine möglicherweise weit verbreitete Verwaltungspraxis dieser Art wird damit nicht zur ordnungsgemäßen Verwaltungspraxis im Sinne von § 4 Abs. 3 Vermögensgesetz. 3. Ein Ratsmitglied, das über einen längeren Zeitraum an zahlreichen Beschlüssen des Rates der Gemeinde mitgewirkt hat, mit denen der Entzug von Eigentumsrechten auf solche Weise vorbereitet worden ist, muß sich die Unredlichkeit eines derartigen eigenen Rechtserwerbs auch dann zurechnen lassen, wenn er an dem ihn selbst betreffenden Beschluß nicht mitgewirkt hat. Jedenfalls trägt er die Beweislast dafür, daß sein Rechtserwerb redlich war.
    VG Potsdam
    29.03.1993
  10. 2 (4) K 455/93 - Grundstückszuordnung; Aktivlegitimation
    Leitsatz: Keine Klage des Berechtigten gegen die Zuordnung des rückgabebefangenen Grundstücks.
    VG Potsdam
    29.11.1993