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Urteil Sanierungskonzept
Schlagworte
Sanierungskonzept; Vorhabenplan; Gegenkonzept; Anhörung des Anmelders im Investitionsverfahren
Leitsätze
1. Die Vorlage lediglich eines reinen Sanierungskonzeptes entspricht nicht den Voraussetzungen, die § 4 Abs. 3 InVorG an einen Vorhabenplan stellt.
2. Die Glaubhaftmachung der Berechtigung bezüglich eines 5/8-Miteigentumsanteils an einem Grundstück reicht nicht aus, um gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 InVorG mit einem Gegenkonzept berücksichtigt zu werden.
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