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Suchergebnis Urteilssuche (151 - 160 von 373)

  1. 64 S 188/93 - Hundehaltung
    Leitsatz: Ist vertraglich vereinbart, daß Haustiere nur mit Zustimmung des Vermieters gehalten werden dürfen, kann auch ohne Angabe eines sachlichen Grundes eine Hundehaltung verboten werden.
    LG Berlin
    26.10.1993
  2. 62 S 226/93 - Werkdienstwohnung; Kündigung
    Leitsatz: Kündigung nach § 565 c BGB "alsbald" nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
    LG Berlin
    25.10.1993
  3. 61 S 233/93 - Kündigung; Zahlungsverzug; Heilungswirkung
    Leitsatz: Ist eine mit Zahlungsverzug begründete fristlose Kündigung gemäß § 554 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 BGB geheilt worden, kann auf denselben Zahlungsverzug eine nach der Heilung gemäß § 564 b Abs. 2 Nr. 1 BGB erklärte fristgemäße Kündigung nicht mit Erfolg gestützt werden.
    LG Berlin
    25.10.1993
  4. 61 S 163/93 - Betriebskostenvereinbarung
    Leitsatz: Der Vermieter kann nur bei einer eindeutigen mietvertraglichen Regelung Betriebskosten auf den Mieter umlegen.
    LG Berlin
    25.10.1993
  5. 63 S 315/93 - Mieterhöhung; Mietspiegelwerte; Betriebskostenanteil; Mieterhöhungsklage; Gebührenstreitwert
    Leitsatz: 1. Verlangt der Vermieter Zustimmung zur Erhöhung einer Nettokaltmiete unter Bezugnahme auf den Berliner Mietspiegel, sind die durchschnittlichen Betriebskosten von den Mietspiegelwerten abzuziehen. 2. Das gilt auch dann, wenn die tatsächlichen Betriebskosten erheblich niedriger sind als die Pauschalbeträge für Betriebskosten. 3. Der Gebührenstreitwert einer Mieterhöhungsklage ist nach dem Jahresbetrag der Mieterhöhung zu berechnen.
    LG Berlin
    19.10.1993
  6. 66 T 19/92 - Räumungsfristbegründung durch Versäumnisurteil
    Leitsatz: Die Entscheidung über die Gewährung einer Räumungsfrist ist auch dann zu begründen, wenn durch Versäumnisurteil auf Räumung erkannt wird.
    LG Berlin
    12.10.1993
  7. 64.0.5/92 - Mietvertrag mit der KWV; Eintritt der in GmH umgewandelten Wohnungsgesellschaft; Aufhebungsvertrag
    Leitsatz: 1. Hat ein Verwalter den Mietvertrag im eigenen Namen und nicht im Namen des Eigentümers abgeschlossen, so hat der Mieter grundsätzlich kein Besitzrecht gegenüber dem Herausgabeanspruch des Eigentümers. 2. Ob allein durch die Gewerberaumzuweisung in den östlichen Bundesländern ein mietvertragsähnliches Schuldverhältnis entstanden ist, kann dahingestellt bleiben. Auf dieses Schuldverhältnis wäre Art. 232 § 2 Abs. 5 EGBGB anzuwenden, wenn die Gewerberaumzuweisung vor dem 3. Oktober 1990 erfolgte. Der Mieter muß insoweit aber darlegen, daß die Kündigung dieses Schuldverhältnisses durch den Vermieter eine erhebliche Gefährdung seiner wirtschaftlichen Lebensgrundlage mit sich bringt.
    LG Berlin
    12.10.1993
  8. 67 S 47/93 - Kündigung; Zustellung; Einschreiben; Eigenbedarfskündigung; überhöhter Wohnbedarf; nachgeschobene Kündigungsgründe; Auskunftsanspruch; Alternativwohnung; Aussetzung
    Leitsatz: 1. Wird die als Einschreiben versandte Kündigung bei der Post nie-dergelegt, aber nicht abgeholt, kann sie nach Treu und Glauben trotz-dem als dem Mieter zugegangen gelten. 2. Kein überhöhter Wohnbedarf bei einer Vier-Zimmer-Wohnung für einen alleinstehenden Lehrer. 3. Kündigungsgründe können nachgeschoben werden, wenn statt des ursprünglichen entfallenen Grundes ein neuer entstanden ist. 4. Der Mieter hat nach einer Eigenbedarfskündigung einen Auskunftsanspruch gegen den Vermieter, ob diesem Alternativwohnungen zur Verfügung gestanden hätten. 5. Eine solche Auskunftsklage nötigt nicht zur Aussetzung des ansonsten entscheidungsreifen Räumungsrechtsstreites.
    LG Berlin
    30.09.1993
  9. 67 S 190/93 - Mieterhöhungsverlangen; Zustimmungsverlangen; Überlegungsfrist; Zeitpunkt bei Auslaufen der Preisbindung; Sozialwohnung
    Leitsatz: Ein vor Ablauf der Preisbindungsfrist erhobenes Erhöhungsverlangen nach § 2 MHG ist unwirksam (gegen KG, NJW 82, 2077).
    LG Berlin
    27.09.1993
  10. 67 S 128/93 - Eigenbedarfskündigung; Darlegung des Wohnbedarfs; Kündigungsbegründung
    Leitsatz: In einer Eigenbedarfskündigung muß dargelegt werden, daß und warum der Bedarf in der bisherigen Wohnung der Bedarfsperson nicht gedeckt werden kann.
    LG Berlin
    16.09.1993