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Suchergebnis Urteilssuche (81 - 90 von 373)
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4 B 69/93 - Fristenregelung; InvestitionsvorrangLeitsatz: Die Fristenregelung des Investitionsvorranggesetzes ist mit dem Grundgesetz vereinbar.VG Magdeburg27.10.1993
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64 S 188/93 - HundehaltungLeitsatz: Ist vertraglich vereinbart, daß Haustiere nur mit Zustimmung des Vermieters gehalten werden dürfen, kann auch ohne Angabe eines sachlichen Grundes eine Hundehaltung verboten werden.LG Berlin26.10.1993
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1 W 6068/93 - Räumungsvollstreckung; MitbesitzerLeitsatz: Der Vermieter kann aus einem gegen den Mieter erwirkten Räumungstitel jedenfalls grundsätzlich nicht gegenüber anderen Mitbesitzern der Mieträume die Räumungsvollstreckung betreiben, sondern benötigt hierfür gegenüber diesen einen besonderen Räumungstitel.KG26.10.1993
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62 S 226/93 - Werkdienstwohnung; KündigungLeitsatz: Kündigung nach § 565 c BGB "alsbald" nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.LG Berlin25.10.1993
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61 S 233/93 - Kündigung; Zahlungsverzug; HeilungswirkungLeitsatz: Ist eine mit Zahlungsverzug begründete fristlose Kündigung gemäß § 554 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 BGB geheilt worden, kann auf denselben Zahlungsverzug eine nach der Heilung gemäß § 564 b Abs. 2 Nr. 1 BGB erklärte fristgemäße Kündigung nicht mit Erfolg gestützt werden.LG Berlin25.10.1993
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61 S 163/93 - BetriebskostenvereinbarungLeitsatz: Der Vermieter kann nur bei einer eindeutigen mietvertraglichen Regelung Betriebskosten auf den Mieter umlegen.LG Berlin25.10.1993
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8 U 5810/92 - Moratorium; Überlassungsvertrag; NutzungsherausgabeLeitsatz: 1. Das durch das Zweite Vermögensrechtsänderungsgesetz (Art. 8) eingeführte Moratorium umfaßt Überlassungsverträge im Sinne von Art. 233 § 2 a Abs. 1 Satz 1 Buchst. c EGBGB, deren wirksames Zustandekommen einer rechtsstaatlichen Überprüfung nicht standhält. 2. Dahingestellt bleibt, ob das Moratorium auch für solche Überlassungsverträge gilt, die wegen des Vorliegens von Willensmängeln bei ihrem Zustandekommen oder wegen des Vorliegens formeller Mängel von Anfang an nichtig waren. 3. Das Moratorium schließt für die Zeit seiner Geltung die gerichtliche Geltendmachung von gesetzlichen Ansprüchen auf Herausgabe von Nutzungen aus. Es erfaßt auch solche Ansprüche, die bei seinem Inkrafttreten am 22. Juli 1992 bereits rechtshängig waren.KG25.10.1993
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1 BvR 25/93; 1 BvR 1620/92 - Verfassungsbeschwerde; Eigentumsgarantie; Eigenbedarfskündigung; TeilbedarfLeitsatz: Die Beschränkung der Möglichkeit einer Eigenbedarfskündigung auf Fälle, in welchen die ganze Wohnung benötigt wird, verstößt nicht gegen Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG.BVerfG19.10.1993
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63 S 315/93 - Mieterhöhung; Mietspiegelwerte; Betriebskostenanteil; Mieterhöhungsklage; GebührenstreitwertLeitsatz: 1. Verlangt der Vermieter Zustimmung zur Erhöhung einer Nettokaltmiete unter Bezugnahme auf den Berliner Mietspiegel, sind die durchschnittlichen Betriebskosten von den Mietspiegelwerten abzuziehen. 2. Das gilt auch dann, wenn die tatsächlichen Betriebskosten erheblich niedriger sind als die Pauschalbeträge für Betriebskosten. 3. Der Gebührenstreitwert einer Mieterhöhungsklage ist nach dem Jahresbetrag der Mieterhöhung zu berechnen.LG Berlin19.10.1993
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BVerwG 5 B 26.93 - Rechtswegzuständigkeit; Zivilrechtsweg; Verpflichtungserklärung; Mietübernahmeerklärung; SozialhilfeträgerLeitsatz: Übernimmt der Sozialhilfeträger nach § 554 Abs. 2 BGB die rückständigen Mietzinsen durch Erklärung gegenüber dem Vermieter, ist ein Anspruch aus dieser Verpflichtungserklärung im Zivilrechtsweg geltend zu machen. (Leitsatz der Redaktion)BVerwG18.10.1993