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Urteil Räumungsvollstreckung
Schlagworte
Räumungsvollstreckung; Mitbesitzer
Leitsatz
Der Vermieter kann aus einem gegen den Mieter erwirkten Räumungstitel jedenfalls grundsätzlich nicht gegenüber anderen Mitbesitzern der Mieträume die Räumungsvollstreckung betreiben, sondern benötigt hierfür gegenüber diesen einen besonderen Räumungstitel.
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